Minijob: wie viele Stunden pro Woche und Monat?
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Auf einen Blick
- Gesetzlich begrenzt ist nur der Verdienst: 603 € im Monat (2026), 633 € ab 2027.
- Stunden = Grenze ÷ Stundenlohn. Zum Mindestlohn sind das 43,3 Stunden im Monat, rund 10 pro Woche.
- Je höher dein Stundenlohn, desto weniger Stunden passen unter die Grenze.
- Ohne vereinbarte Wochenstunden gelten bei Arbeit auf Abruf 20 Stunden als vereinbart, und damit ist die Grenze weit überschritten.
Im Minijob gibt es keine feste Stundengrenze, begrenzt ist der Verdienst: 2026 höchstens 603 € im Monat. Zum Mindestlohn von 13,90 € sind das höchstens 43,3 Stunden im Monat oder rund 10 Stunden pro Woche. Ab 2027 steigen Grenze und Mindestlohn auf 633 € und 14,60 €, zum Mindestlohn bleiben es damit 43,3 Stunden im Monat. Dieser Ratgeber zeigt die Rechnung, eine Tabelle für typische Stundenlöhne und die Fallen, durch die ein Minijob unbemerkt zu viele Stunden bekommt. Er dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 23. September 2026.
Gibt es im Minijob eine Stundengrenze?
Nein. § 8 SGB IV definiert den Minijob über den Verdienst, nicht über die Arbeitszeit. Ein Minijob liegt vor, solange dein regelmäßiges Entgelt im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, 2026 sind das 603 €. Wie viele Stunden du dafür arbeitest, ergibt sich erst aus deinem Stundenlohn.
Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst im Jahresdurchschnitt: 603 € im Monat entsprechen 7.236 € im Jahr. Schwankt dein Verdienst von Monat zu Monat, kommt es darauf an, dass der Jahreswert passt. Die Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und so gewählt, dass zum Mindestlohn immer rund 10 Wochenstunden möglich sind.
Wie viele Stunden sind es pro Monat und pro Woche?
Die Rechnung ist einfach: Grenze geteilt durch Stundenlohn. Zum Mindestlohn 2026 heißt das 603 € ÷ 13,90 € = 43,3 Stunden im Monat. Für die Woche rechnest du die Monatsstunden mal 12 und teilst durch 52 Wochen, das ergibt rund 10 Stunden. Wir runden auf eine Nachkommastelle ab, damit die Stundenzahl nie knapp über der Grenze liegt.
Die Tabelle zeigt die Höchststunden für typische Stundenlöhne in beiden Jahren. Deinen genauen Wert und dein Netto rechnet der Minijob-Rechner aus.
| Stundenlohn | Std./Monat 2026 | Std./Woche 2026 | Std./Monat 2027 | Std./Woche 2027 |
|---|---|---|---|---|
| 13,90 € | 43,3 | 10,0 | unter Mindestlohn | unter Mindestlohn |
| 14,60 € | 41,3 | 9,5 | 43,3 | 10,0 |
| 15,00 € | 40,2 | 9,2 | 42,2 | 9,7 |
| 16,00 € | 37,6 | 8,6 | 39,5 | 9,1 |
| 18,00 € | 33,5 | 7,7 | 35,1 | 8,1 |
| 20,00 € | 30,1 | 6,9 | 31,6 | 7,3 |
Was ändert sich 2027 bei den Stunden?
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € und die Minijob-Grenze automatisch auf 633 €. Wer zum Mindestlohn arbeitet, kann deshalb weiter 43,3 Stunden im Monat arbeiten, verdient dafür aber mehr. Genau das ist der Zweck der Kopplung.
Anders sieht es aus, wenn dein Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt und gleich bleibt. Dann passen 2027 mehr Stunden unter die höhere Grenze: bei 15 € pro Stunde zum Beispiel 42,2 statt 40,2 Stunden im Monat. Ob du die zusätzlichen Stunden auch arbeitest, ist Sache deines Arbeitsvertrags; die höhere Grenze allein ändert ihn nicht.
Zählen Überstunden und Sonderzahlungen mit?
Ja. Bezahlte Überstunden erhöhen deinen Verdienst und zählen damit zur Grenze. Dasselbe gilt für Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, wenn du einen Anspruch darauf hast, zum Beispiel aus dem Arbeitsvertrag: sie werden auf das Jahr verteilt mitgerechnet.
Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten ist erlaubt, etwa wenn du kurzfristig für eine kranke Kollegin einspringst. Das darf in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten passieren, und in diesen Monaten darf der Verdienst höchstens das Doppelte der Grenze erreichen, 2026 also 1.206 €. Planbare Mehrarbeit fällt nicht darunter.
Arbeitest du in manchen Wochen mehr und in anderen weniger, kann ein Arbeitszeitkonto helfen: Dein Lohn wird dann gleichmäßig ausgezahlt, während die Stunden schwanken. Das sollte schriftlich vereinbart sein.
Was ist die 20-Stunden-Falle bei Arbeit auf Abruf?
Viele Minijobs laufen als Arbeit auf Abruf: Der Arbeitgeber meldet sich, wenn er dich braucht. Steht im Vertrag keine wöchentliche Arbeitszeit, gilt nach § 12 TzBfG eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Zum Mindestlohn wären das rund 1.205 € im Monat, also weit über der Grenze.
Für dich heißt das: Achte darauf, dass im Vertrag eine feste Wochen- oder Monatsstundenzahl steht, die zum Stundenlohn und zur Grenze passt. Das schützt beide Seiten vor einer ungewollten Versicherungspflicht und vor Nachforderungen.
Gelten für Minijobber die normalen Arbeitszeitregeln?
Ja. Das Arbeitszeitgesetz gilt auch im Minijob: in der Regel höchstens acht Stunden am Tag, nach mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten. Hast du daneben einen Hauptjob, werden die Arbeitszeiten beider Jobs für diese Grenzen zusammengezählt.
Gewerbliche Arbeitgeber müssen bei Minijobbern außerdem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen, spätestens bis zum siebten Tag danach, und die Aufzeichnungen zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG). Für Minijobs in Privathaushalten gilt diese Pflicht nicht. Deine Rechte bei Mindestlohn, Urlaub und Krankheit erklärt ein eigener Ratgeber.
Häufige Fragen
- Wie viele Stunden darf ich im Minijob pro Woche arbeiten?
- Zum Mindestlohn von 13,90 € rund 10 Stunden pro Woche. Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, begrenzt ist der Verdienst auf 603 € im Monat (2026). Bei höherem Stundenlohn sind es entsprechend weniger Stunden.
- Wie viele Stunden im Monat sind bei 603 € möglich?
- Zum Mindestlohn höchstens 43,3 Stunden (603 € ÷ 13,90 €). Bei 15 € sind es 40,2 Stunden, bei 20 € noch 30,1 Stunden.
- Darf ich in einem Monat mehr arbeiten als sonst?
- Ja, wenn der Jahresdurchschnitt passt, oder bei gelegentlichem, nicht vorhersehbarem Mehrbedarf in bis zu zwei Monaten innerhalb von zwölf Monaten. Dauerhaft geplante Mehrarbeit über der Grenze macht aus dem Minijob einen Midijob.
- Wie viele Stunden sind 2027 im Minijob möglich?
- Zum Mindestlohn von 14,60 € höchstens 43,3 Stunden im Monat (633 € ÷ 14,60 €), weiterhin rund 10 Stunden pro Woche.
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Quellen
- § 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung (gesetze-im-internet.de, abgerufen 23.09.2026)
- § 12 TzBfG: Arbeit auf Abruf (gesetze-im-internet.de, abgerufen 23.09.2026)
- § 17 MiLoG: Erstellen und Bereithalten von Dokumenten (gesetze-im-internet.de, abgerufen 23.09.2026)
- Minijob-Zentrale, Minijob-Magazin: Minijob 2026, die Änderungen (abgerufen 23.09.2026)
- BMAS: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 (abgerufen 23.09.2026)
