Stundenlohn-Rechner 2026: brutto in netto pro Monat
Gib deinen Stundenlohn und deine Wochenstunden ein und sieh sofort dein Monatsbrutto und dein Nettogehalt 2026, nach Steuerklasse, Bundesland, Kindern und Kirchensteuer.
Um aus dem Stundenlohn ein Monatsgehalt zu machen, rechnest du Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12: 15 € pro Stunde bei 40 Wochenstunden sind 2.600 € Monatsbrutto (2026).
Die Formel
Monatsbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12 (im Schnitt 4,33 Wochen pro Monat). Netto = Monatsbrutto minus Lohnsteuer nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026), Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialabgaben.
Rechenbeispiel
Beispiel: 15 € × 40 Stunden × 52 Wochen = 31.200 € im Jahr, also 2.600 € Monatsbrutto. Wie viel davon netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kindern und Kirchensteuer ab.
Wichtige Werte 2026
| Umrechnungsfaktor | Wochenstunden × 52 ÷ 12 (4,33 Wochen pro Monat) |
|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn 2026 | 13,90 € pro Stunde |
| Mindestlohn bei 40 Wochenstunden | 2.409,33 € Monatsbrutto |
| Grundlage der Lohnsteuer | offizieller BMF-Programmablaufplan (PAP) 2026 |
| Abzüge vom Brutto | Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer, Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung |
Werte geprüft:
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13.90 € pro Stunde.
Abzüge im Detail
- Bruttogehalt
- 2.600,00 €
- Lohnsteuer
- −207,91 €
- Rentenversicherung
- −241,80 €
- Arbeitslosenversicherung
- −33,80 €
- Krankenversicherung
- −227,50 €
- Pflegeversicherung
- −62,40 €
- Nettogehalt
- 1.826,59 €
Was dein Arbeitgeber pro Monat aufwendet: dein Brutto plus die Arbeitgeber-Sozialbeiträge.
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So wird aus dem Stundenlohn dein Nettogehalt
Das Monatsbrutto ergibt sich aus Stundenlohn × Wochenstunden × 52 Wochen, geteilt durch 12 Monate, also im Schnitt 4,33 Wochen pro Monat (13/3 Wochen). Beispiel: 15 €/h bei 40 Wochenstunden ergeben 2.600 € Monatsbrutto.
Vom Monatsbrutto zieht dieser Rechner die Lohnsteuer nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026) des Bundesfinanzministeriums ab, dazu Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und die Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung).
Teilzeit ändert an der Rechenlogik nichts: Die Steuer ist progressiv auf das tatsächliche Bruttogehalt, weniger Stunden bedeuten weniger Brutto und dadurch einen niedrigeren Durchschnittssteuersatz.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13.90 € pro Stunde; darunter darf regulär nicht bezahlt werden.
Häufige Fragen
- Wie rechne ich Stundenlohn in Monatsgehalt um?
- Stundenlohn × Wochenstunden × 52, geteilt durch 12 (im Schnitt 4,33 Wochen pro Monat). Beispiel: 15 €/h × 40 Wochenstunden ergeben 2.600 € Monatsbrutto.
- Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
- Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13.90 € pro Stunde. Darunter darf in der Regel nicht bezahlt werden.
- Wie viel netto bleibt vom Stundenlohn?
- Das hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kindern und Kirchensteuer ab. Dieser Rechner nutzt dafür den offiziellen Programmablaufplan (PAP) 2026.
- Zählt Teilzeit anders?
- Nein, die Lohnsteuer ist progressiv auf das tatsächliche Bruttogehalt. Weniger Stunden bedeuten weniger Brutto und damit einen niedrigeren Durchschnittssteuersatz, nicht eine andere Berechnungsmethode.
- Warum weicht mein Nettolohn von diesem Ergebnis ab?
- Mögliche Gründe sind das Faktorverfahren (Steuerklasse IV), ein anderer Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder Sachbezüge, wie beim Brutto-Netto-Rechner.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft: 2026-07
Quellen: BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026, § 32a EStG (Einkommensteuertarif), Mindestlohnkommission: Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung
Berechnungslogik redaktionell geprüft durch das Nomado24-Team. Keine Steuerberatung.
