Stundenlohnrechner 2026: Stundenlohn brutto in netto berechnen
Gib deinen Stundenlohn oder deinen Monatslohn und deine Wochenstunden ein: Der Stundenlohnrechner zeigt sofort Monatsbrutto, Nettolohn und Netto pro Stunde für 2026, nach Steuerklasse, Bundesland, Kindern und Kirchensteuer.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
Abzüge im Detail
- Bruttogehalt
- 2.600,00 €
- Lohnsteuer
- −207,91 €
- Rentenversicherung
- −241,80 €
- Arbeitslosenversicherung
- −33,80 €
- Krankenversicherung
- −227,50 €
- Pflegeversicherung
- −62,40 €
- Nettogehalt
- 1.826,59 €
Dein Brutto plus der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Umlagen U1 bis U3, Unfallversicherung und weitere Kosten kommen für den Arbeitgeber noch hinzu; die vollen Personalkosten zeigt der Arbeitgeber-Gehaltsrechner.
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Wie rechne ich den Stundenlohn in Monatslohn um?
Um aus dem Stundenlohn ein Monatsgehalt zu machen, rechnest du Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12: 15 € pro Stunde bei 40 Wochenstunden sind 2.600 € Monatsbrutto (2026).
Die Formel
Monatsbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12 (im Schnitt 4,33 Wochen pro Monat). Netto = Monatsbrutto minus Lohnsteuer nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026), Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialabgaben.
Rechenbeispiel
Beispiel: 15 € × 40 Stunden × 52 Wochen = 31.200 € im Jahr, also 2.600 € Monatsbrutto. Wie viel davon netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kindern und Kirchensteuer ab.
Wichtige Werte 2026
| Umrechnungsfaktor | Wochenstunden × 52 ÷ 12 (4,33 Wochen pro Monat) |
|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn 2026 | 13,90 € pro Stunde |
| Mindestlohn bei 40 Wochenstunden | 2.409,33 € Monatsbrutto |
| Umgekehrt: Monatslohn in Stundenlohn | Monatslohn × 12 ÷ 52 ÷ Wochenstunden |
| Grundlage der Lohnsteuer | offizieller BMF-Programmablaufplan (PAP) 2026 |
| Abzüge vom Brutto | Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer, Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung |
Werte geprüft:
Stundenlohn brutto in netto: Tabelle 2026
Monatslohn und Nettolohn für gängige Stundenlöhne bei 40 Wochenstunden, berechnet mit demselben Rechenkern wie der Stundenlohnrechner oben. Annahmen: Steuerklasse 1, keine Kinder, 30 Jahre, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer, nicht in Sachsen. Deine eigenen Angaben rechnest du oben im Rechner.
| Stundenlohn brutto | Monatslohn brutto | Monatslohn netto | Netto pro Stunde |
|---|---|---|---|
| 13,90 €(Mindestlohn) | 2.409,33 € | 1.716,47 € | 9,90 € |
| 15,00 € | 2.600,00 € | 1.826,59 € | 10,54 € |
| 16,00 € | 2.773,33 € | 1.925,80 € | 11,11 € |
| 17,00 € | 2.946,67 € | 2.024,36 € | 11,68 € |
| 18,00 € | 3.120,00 € | 2.121,99 € | 12,24 € |
| 20,00 € | 3.466,67 € | 2.314,92 € | 13,36 € |
| 22,00 € | 3.813,33 € | 2.504,68 € | 14,45 € |
| 25,00 € | 4.333,33 € | 2.783,33 € | 16,06 € |
| 30,00 € | 5.200,00 € | 3.231,84 € | 18,65 € |
| 35,00 € | 6.066,67 € | 3.678,51 € | 21,22 € |
Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatslohn?
Stundenlohn = Monatslohn × 12 ÷ 52 ÷ Wochenstunden. Beispiel: 3.000 € brutto im Monat bei 40 Wochenstunden ergeben 3.000 × 12 ÷ 52 ÷ 40 = 17,31 € brutto pro Stunde. Im Rechner oben stellst du dafür auf "Monatslohn" um, dann siehst du den Stundenlohn brutto und netto.
Die 52 Wochen stehen für das ganze Jahr. Bezahlter Urlaub und Feiertage sind im Monatslohn schon enthalten, deshalb zählt für die Umrechnung die vertragliche Wochenarbeitszeit und nicht die Zahl der tatsächlich gearbeiteten Tage.
Warum rechnet man mit 4,33 Wochen pro Monat?
Ein Jahr hat 52 Wochen, verteilt auf 12 Monate sind das 52 ÷ 12 = 4,33 Wochen pro Monat. Wer nur mit 4 Wochen rechnet, unterschätzt den Monatslohn um rund 8 %: Bei 15 € und 40 Wochenstunden kämen 2.400 € statt 2.600 € heraus.
Wie viel ist der Mindestlohn 2026 im Monat?
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde. Bei 40 Wochenstunden sind das 2.409,33 € brutto im Monat, bei 20 Wochenstunden 1.204,67 €. Netto bleiben bei 40 Wochenstunden in Steuerklasse 1 davon 1.716,47 € (Annahmen wie in der Tabelle).
Im Minijob mit der Verdienstgrenze von 603 € im Monat sind zum Mindestlohn höchstens 43,3 Stunden im Monat möglich, das sind rund 10 Stunden pro Woche.
Sind Zuschläge im Stundenlohnrechner enthalten?
Nein, der Rechner geht vom vereinbarten Grundlohn aus. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG in bestimmten Grenzen steuerfrei: bis 25 % des Grundlohns für Nachtarbeit (in bestimmten Nachtstunden bis 40 %), bis 50 % für Sonntagsarbeit und bis 125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen (an Weihnachten und am 1. Mai bis 150 %), berechnet auf höchstens 50 € Grundlohn pro Stunde. Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind sie nur, soweit der Grundlohn höchstens 25 € pro Stunde beträgt.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf solche Zuschläge gibt es nicht, sie ergeben sich aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Für Nachtarbeit verlangt § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Ausgleich, als Zuschlag oder als bezahlte freie Tage.
So wird aus dem Stundenlohn dein Nettogehalt
Das Monatsbrutto ergibt sich aus Stundenlohn × Wochenstunden × 52 Wochen, geteilt durch 12 Monate, also im Schnitt 4,33 Wochen pro Monat (13/3 Wochen). Beispiel: 15 €/h bei 40 Wochenstunden ergeben 2.600 € Monatsbrutto.
Vom Monatsbrutto zieht dieser Rechner die Lohnsteuer nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026) des Bundesfinanzministeriums ab, dazu Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und die Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung).
Teilzeit ändert an der Rechenlogik nichts: Die Steuer ist progressiv auf das tatsächliche Bruttogehalt, weniger Stunden bedeuten weniger Brutto und dadurch einen niedrigeren Durchschnittssteuersatz.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde; darunter darf regulär nicht bezahlt werden.
Häufige Fragen
- Wie rechne ich Stundenlohn in Monatsgehalt um?
- Stundenlohn × Wochenstunden × 52, geteilt durch 12 (im Schnitt 4,33 Wochen pro Monat). Beispiel: 15 €/h × 40 Wochenstunden ergeben 2.600 € Monatsbrutto.
- Rechnet der Rechner auch Monatslohn in Stundenlohn um?
- Ja. Stell oben auf "Monatslohn" um und gib dein Monatsbrutto und deine Wochenstunden ein. Der Rechner teilt Monatslohn × 12 durch 52 Wochen und durch deine Wochenstunden: 3.000 € bei 40 Wochenstunden sind 17,31 € brutto pro Stunde.
- Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
- Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde. Darunter darf in der Regel nicht bezahlt werden. Bei 40 Wochenstunden sind das 2.409,33 € brutto im Monat.
- Wie viel netto bleibt vom Stundenlohn?
- Das hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kindern und Kirchensteuer ab. Dieser Rechner nutzt dafür den offiziellen Programmablaufplan (PAP) 2026.
- Zählt Teilzeit anders?
- Nein, die Lohnsteuer ist progressiv auf das tatsächliche Bruttogehalt. Weniger Stunden bedeuten weniger Brutto und damit einen niedrigeren Durchschnittssteuersatz, nicht eine andere Berechnungsmethode.
- Warum weicht mein Nettolohn von diesem Ergebnis ab?
- Mögliche Gründe sind das Faktorverfahren (Steuerklasse IV), ein anderer Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder Sachbezüge, wie beim Brutto-Netto-Rechner.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft:
Quellen:
Prüfumfang: Formeln und Referenzwerte wurden gegen die oben genannten Quellen geprüft, durch die Redaktion von Nomado24. Geprüft wird die Rechenlogik, nicht deine persönliche Konstellation. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
