Werkstudent-Rechner 2026: netto & Sozialabgaben
Berechne dein Nettogehalt als Werkstudent 2026: Dank Werkstudentenprivileg zahlst du nur die Rentenversicherung, keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.
Als Werkstudent zahlst du 2026 nur 9,3 % Rentenversicherung, keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung, und Lohnsteuer erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt.
Die Formel
Netto = Monatsbrutto minus 9,3 % Rentenversicherung (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) minus Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse, die unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 € bei 0 € liegt.
Rechenbeispiel
Beispiel: Bei 1.000 € Monatsbrutto sind 9,3 % Rentenversicherung 93 €; in Steuerklasse I fällt keine Lohnsteuer an, ausgezahlt werden also 907 €.
Wichtige Werte 2026
| Rentenversicherung Arbeitnehmer | 9,3 % vom Brutto |
|---|---|
| Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung | entfallen (Werkstudentenprivileg) |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 € im Jahr, rund 1.029 € im Monat bei Steuerklasse I |
| Stundengrenze in der Vorlesungszeit | 20 Wochenstunden |
| Semesterferien | mehr Stunden möglich, ohne den Status zu verlieren |
| Unter 603 € im Monat | es gilt Minijob-Recht statt Werkstudentenprivileg |
Werte geprüft:
Gilt für bis zu 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit.
Abzüge im Detail
- Bruttogehalt
- 1.500,00 €
- Lohnsteuer
- −9,25 €
- Rentenversicherung
- −139,50 €
- Arbeitslosenversicherung
- −0,00 €
- Krankenversicherung
- −0,00 €
- Pflegeversicherung
- −0,00 €
- Nettogehalt
- 1.351,25 €
Was dein Arbeitgeber pro Monat aufwendet: dein Brutto plus die Arbeitgeber-Sozialbeiträge.
Passende Remote-Jobs finden
Passende Remote-Werkstudentenstellen: Remote Werkstudentenjobs
Neue Jobs per E-Mail
Wir mailen dir neue passende Remote Jobs, sobald sie erscheinen. Kostenlos, jederzeit abbestellbar.
So funktioniert das Werkstudentenprivileg
Als Werkstudent zahlst du dank des Werkstudentenprivilegs nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (9,3 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze), keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 20 Abs. 2 SGB XI, § 27 Abs. 4 SGB III).
Lohnsteuer fällt normal nach deiner Steuerklasse an, allerdings erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (2026: 12.348 € im Jahr, rund 1.029 € im Monat bei Steuerklasse I). Unterhalb davon zahlst du keine laufende Lohnsteuer.
Das Werkstudentenprivileg gilt in der Vorlesungszeit nur bis 20 Wochenstunden, in den Semesterferien darfst du auch mehr arbeiten, ohne den Status zu verlieren. Arbeitest du dauerhaft mehr, greifen die vollen Sozialabgaben wie bei einer regulären Anstellung.
Abgrenzung zum Minijob: Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 € im Monat) gilt Minijob-Recht mit eigenen Regeln (Rentenversicherungs-Opt-out möglich). Darüber, aber innerhalb der 20-Stunden-Regel, greift das Werkstudentenprivileg.
Häufige Fragen
- Welche Abgaben zahlt ein Werkstudent?
- Nur die Rentenversicherung (9,3 % Arbeitnehmeranteil). Keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung dank Werkstudentenprivileg. Je nach Höhe und Steuerklasse kann Lohnsteuer anfallen.
- Ab wann zahlt ein Werkstudent Lohnsteuer?
- Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (2026: 12.348 € im Jahr, rund 1.029 € im Monat bei Steuerklasse I). Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird oft über die Steuererklärung erstattet.
- Was ist die 20-Stunden-Regel?
- In der Vorlesungszeit darfst du als Werkstudent höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, damit das Werkstudentenprivileg (keine KV/PV/AV-Pflicht) gilt. In den Semesterferien ist auch mehr möglich.
- Werkstudent oder Minijob, was gilt für mich?
- Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 € im Monat) greift Minijob-Recht mit Rentenversicherungs-Opt-out. Darüber, aber innerhalb der 20-Stunden-Regel, gilt das Werkstudentenprivileg. Details zum Minijob findest du im Minijob-Rechner.
- Warum weicht mein Netto von diesem Ergebnis ab?
- Dieser Rechner nutzt die amtliche Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug, die bei Studierenden ohne KV/PV-Beitrag leicht abweichen kann. Er ersetzt keine echte Lohnabrechnung.
Weitere Rechner & passende Jobs
Diesen Rechner einbetten
Binde den Werkstudent-Rechner kostenlos auf deiner Website ein, zum Beispiel im Uni-Portal, AStA oder Karriere-Bereich. Kopiere einfach den Code samt Quellenangabe.
Der Rechner passt sich der Breite an. Die Höhe (height) kannst du an dein Layout anpassen.
Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft: 2026-07
Quellen: § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (Werkstudentenprivileg Krankenversicherung), § 27 Abs. 4 SGB III (Arbeitslosenversicherung), § 172 SGB VI (Rentenversicherung), BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026
Berechnungslogik redaktionell geprüft durch das Nomado24-Team. Keine Steuerberatung.
