Werkstudent-Rechner 2026: netto & Sozialabgaben
Berechne dein Nettogehalt als Werkstudent 2026: Dank Werkstudentenprivileg zahlst du nur die Rentenversicherung, keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.
Gilt für bis zu 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit.
Abzüge im Detail
- Bruttogehalt
- 1.500,00 €
- Lohnsteuer
- −9,25 €
- Rentenversicherung
- −139,50 €
- Arbeitslosenversicherung
- −0,00 €
- Krankenversicherung
- −0,00 €
- Pflegeversicherung
- −0,00 €
- Nettogehalt
- 1.351,25 €
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So funktioniert das Werkstudentenprivileg
Als Werkstudent zahlst du dank des Werkstudentenprivilegs nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (9,3 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze), keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 20 Abs. 2 SGB XI, § 27 Abs. 4 SGB III).
Lohnsteuer fällt normal nach deiner Steuerklasse an, allerdings erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (2026: 12.348 € im Jahr, rund 1.029 € im Monat bei Steuerklasse I). Unterhalb davon zahlst du keine laufende Lohnsteuer.
Das Werkstudentenprivileg gilt in der Vorlesungszeit nur bis 20 Wochenstunden, in den Semesterferien darfst du auch mehr arbeiten, ohne den Status zu verlieren. Arbeitest du dauerhaft mehr, greifen die vollen Sozialabgaben wie bei einer regulären Anstellung.
Abgrenzung zum Minijob: Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 € im Monat) gilt Minijob-Recht mit eigenen Regeln (Rentenversicherungs-Opt-out möglich). Darüber, aber innerhalb der 20-Stunden-Regel, greift das Werkstudentenprivileg.
Häufige Fragen
- Welche Abgaben zahlt ein Werkstudent?
- Nur die Rentenversicherung (9,3 % Arbeitnehmeranteil). Keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung dank Werkstudentenprivileg. Je nach Höhe und Steuerklasse kann Lohnsteuer anfallen.
- Ab wann zahlt ein Werkstudent Lohnsteuer?
- Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (2026: 12.348 € im Jahr, rund 1.029 € im Monat bei Steuerklasse I). Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird oft über die Steuererklärung erstattet.
- Was ist die 20-Stunden-Regel?
- In der Vorlesungszeit darfst du als Werkstudent höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, damit das Werkstudentenprivileg (keine KV/PV/AV-Pflicht) gilt. In den Semesterferien ist auch mehr möglich.
- Werkstudent oder Minijob, was gilt für mich?
- Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 € im Monat) greift Minijob-Recht mit Rentenversicherungs-Opt-out. Darüber, aber innerhalb der 20-Stunden-Regel, gilt das Werkstudentenprivileg. Details zum Minijob findest du im Minijob-Rechner.
- Warum weicht mein Netto von diesem Ergebnis ab?
- Dieser Rechner nutzt die amtliche Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug, die bei Studierenden ohne KV/PV-Beitrag leicht abweichen kann. Er ersetzt keine echte Lohnabrechnung.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft: 2026-07
Quellen: § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (Werkstudentenprivileg Krankenversicherung), § 27 Abs. 4 SGB III (Arbeitslosenversicherung), § 172 SGB VI (Rentenversicherung), BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026
Berechnungslogik redaktionell geprüft durch das Nomado24-Team. Keine Steuerberatung.
