Brutto-Netto-Rechner 2026 (Deutschland)
Bruttogehalt eingeben und sofort das Nettogehalt 2026 sehen: für alle Steuerklassen und Bundesländer, mit Kindern und Kirchensteuer. Die Lohnsteuer rechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP 2026) des Bundesfinanzministeriums.
Annahmen: Alter 30 · KV-Zusatzbeitrag 2,9 % · gesetzlich versichert (GKV)
Abzüge im Detail
- Bruttogehalt
- 4.200,00 €
- Lohnsteuer
- −573,91 €
- Rentenversicherung
- −390,60 €
- Arbeitslosenversicherung
- −54,60 €
- Krankenversicherung
- −367,50 €
- Pflegeversicherung
- −100,80 €
- Nettogehalt
- 2.712,59 €
Dein Brutto plus der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Umlagen U1 bis U3, Unfallversicherung und weitere Kosten kommen für den Arbeitgeber noch hinzu; die vollen Personalkosten zeigt der Arbeitgeber-Gehaltsrechner.
Unverbindliche Schätzung nach dem offiziellen PAP 2026. Nicht berücksichtigt: Faktorverfahren (Steuerklasse IV), Altersentlastungsbetrag (ab 64), Versorgungsbezüge, sonstige Bezüge und Sachbezüge. Bei privater Krankenversicherung wird der eingegebene Basisbeitrag samt Arbeitgeberzuschuss angesetzt. Ersetzt keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung.
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Vom Bruttogehalt bleiben 2026 in Deutschland nach der Lohnsteuer nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026) und den vier Sozialabgaben bei Ledigen rund 60 bis 65 % als Nettogehalt übrig.
Die Formel
Netto = Brutto minus Lohnsteuer minus Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer oberhalb einer Freigrenze) minus Kirchensteuer (9 %, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, nur bei Kirchenmitgliedschaft) minus Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung 1,8 %, jeweils bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen 2026.
Rechenbeispiel
Beispiel mit der Voreinstellung des Rechners: 50.400 € Bruttogehalt im Jahr (4.200 € im Monat), Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, 30 Jahre, Nordrhein-Westfalen und ein Zusatzbeitrag von 2,9 % ergeben 2.713 € netto im Monat, also 32.551 € im Jahr.
Wichtige Werte 2026
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 € pro Jahr |
|---|---|
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € pro Jahr |
| Sozialabgaben Arbeitnehmer | Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 % |
| Beitragsbemessungsgrenzen 2026 | 69.750 € (Kranken-/Pflegeversicherung), 101.400 € (Renten-/Arbeitslosenversicherung) |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer oberhalb einer Freigrenze |
| Kirchensteuer | 9 % der Lohnsteuer, 8 % in Bayern und Baden-Württemberg |
Werte geprüft:
Wie rechne ich von Brutto auf Netto?
Vom Bruttogehalt gehen die Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie dein Anteil an den vier Sozialversicherungen ab. Bei 3.000 € brutto im Monat bleiben 2026 in Steuerklasse I rund 2.054 € netto, in Steuerklasse III rund 2.312 €.
Sozialabgaben abziehen
Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (Durchschnitt 2026: 2,9 %, zusammen also 8,75 %) und Pflegeversicherung 1,8 % (kinderlos ab 23 Jahren 2,4 %). Die Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an.
Zu versteuerndes Einkommen ermitteln
Vom Jahresbrutto gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale für deine Sozialversicherungsbeiträge ab.
Lohnsteuer nach Tarif berechnen
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an. Darüber steigt der Steuersatz vom Eingangssatz 14 % bis zum Spitzensteuersatz 42 % (45 % für sehr hohe Einkommen). Steuerklasse III rechnet mit Splitting, V und VI mit einem Sondertarif. Die Jahressteuer wird auf den Monat verteilt.
Soli und Kirchensteuer prüfen
Der Solidaritätszuschlag (5,5 %) fällt erst an, wenn die Lohnsteuer im Jahr über 20.350 € liegt (Steuerklasse III: 40.700 €). Kirchensteuer zahlen nur Kirchenmitglieder: 9 % der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %.
Netto = Brutto minus alle Abzüge
Genau diese Schritte macht der Rechner oben nach dem amtlichen Programmablaufplan, mit deinen Angaben und sofort.
Welche Abzüge gehen vom Brutto ab? (2026)
Alle Werte gelten für Arbeitnehmer im Jahr 2026 und stammen direkt aus dem Rechenkern.
| Abzug | Dein Anteil 2026 | Gilt bis / Hinweis |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | nach Tarif und Steuerklasse | Grundfreibetrag 12.348 € im Jahr |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer | erst ab 20.350 € Lohnsteuer im Jahr (III: 40.700 €) |
| Kirchensteuer | 9 % der Lohnsteuer (Bayern, Baden-Württemberg: 8 %) | nur bei Kirchenmitgliedschaft |
| Rentenversicherung | 9,3 % | bis 8.450 € brutto im Monat |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | bis 8.450 € brutto im Monat |
| Krankenversicherung | 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag (Durchschnitt 1,45 %) | bis 5.812,50 € brutto im Monat |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (kinderlos ab 23: 2,4 %, Sachsen: 2,3 %) | ab dem 2. Kind je 0,25 Prozentpunkte weniger; bis 5.812,50 € im Monat |
Bis 603 € im Monat (Minijob) und bis 2.000 € (Übergangsbereich) gelten reduzierte Beiträge. Der Rechner berücksichtigt beides automatisch.
Brutto-Netto-Tabelle 2026: Steuerklasse I und III
Nettogehalt pro Monat, berechnet mit demselben Rechenkern wie der Rechner oben. Annahmen: Nordrhein-Westfalen, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2,9 %).
| Brutto im Monat | Netto Steuerklasse I | Netto Steuerklasse III |
|---|---|---|
| 2.000 € brutto* | 1.477 € | 1.565 € |
| 2.500 € brutto | 1.769 € | 1.956 € |
| 3.000 € brutto | 2.054 € | 2.312 € |
| 3.500 € brutto | 2.333 € | 2.629 € |
| 4.000 € brutto | 2.606 € | 2.928 € |
| 4.500 € brutto | 2.871 € | 3.221 € |
| 5.000 € brutto | 3.130 € | 3.511 € |
| 5.500 € brutto | 3.383 € | 3.797 € |
| 6.000 € brutto | 3.642 € | 4.095 € |
* Übergangsbereich (Midijob): reduzierte Sozialabgaben.
Alle Beträge von 1.000 bis 10.000 € in der Brutto-Netto-Tabelle
So wird das Nettogehalt berechnet
Die Lohnsteuer berechnet dieser Rechner nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026) des Bundesfinanzministeriums: inklusive der amtlichen Vorsorgepauschale, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €). Die Steuerklasse bestimmt das Verfahren: Klasse III rechnet mit Ehegattensplitting (Faktor 2), Klasse V/VI mit dem amtlichen Sondertarif.
Vom Brutto gehen außerdem die Sozialabgaben ab (jeweils nur der Arbeitnehmeranteil, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2026: 69.750 € für KV/PV bzw. 101.400 € für RV/AV): Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte deines Zusatzbeitrags, Pflegeversicherung 1,8 %.
Bei der Pflegeversicherung gilt: kinderlos ab 23 Jahren +0,6 Prozentpunkte; mit Kindern −0,25 Prozentpunkte je Kind vom 2. bis 5. Kind (max. −1,0 Prozentpunkte). In Sachsen tragen Arbeitnehmer 0,5 Prozentpunkte mehr (2,3 % statt 1,8 %), weil dort ein Feiertag erhalten blieb.
Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) fällt erst oberhalb einer Freigrenze an und steigt über eine Milderungszone (11,9 %) an; bei Steuerklasse III verdoppelt sich die Freigrenze. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg). Kinderfreibeträge senken nur die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer, nicht die laufende Lohnsteuer.
Wie wir rechnen
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer folgen dem amtlichen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 des Bundesfinanzministeriums (veröffentlicht am 12. November 2025), umgesetzt nach dessen Pseudocode Lohnsteuer2026.xml (Stand 23. Oktober 2025).
Vor jeder Veröffentlichung wird der Rechenkern automatisch gegen die Jahreslohnsteuer-Werte der beiden amtlichen Prüftabellen des Programmablaufplans getestet: 516 Werte, davon 258 für gesetzlich Versicherte und 258 für Beschäftigte ohne gesetzliche Versicherung. Weicht ein Wert um einen Euro ab, schlägt die Prüfung fehl.
Nicht durch die amtlichen Tabellen abgedeckt sind der PKV-Weg, den du im Rechner wählen kannst (durch eigene Tests abgesichert), und die Sozialabgaben, die wir mit den Rechengrößen 2026 berechnen. Nicht abgebildet sind das Faktorverfahren, sonstige Bezüge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Sachbezüge, Versorgungsbezüge und der Altersentlastungsbetrag.
- Rechenkern
- BMF-Programmablaufplan 2026 (Lohnsteuer2026.xml, Stand 23. Oktober 2025)
- Automatische Prüfung
- 516 amtliche Prüfwerte
- Werte zuletzt geprüft
- Juni 2026
- Verantwortlich
- nomado24, Anton Petuchow (Mitgründer und Geschäftsführer)
Fehler gefunden? Schick uns Bruttogehalt, Steuerklasse und Bundesland, am besten mit den Werten deiner Lohnabrechnung. Rechenfehler melden
Häufige Fragen
- Welche Steuerklasse soll ich wählen?
- Ledige haben Steuerklasse I, Alleinerziehende II. Verheiratete wählen meist III/V (ein Partner verdient deutlich mehr) oder IV/IV (ähnliche Einkommen). Steuerklasse VI gilt für einen Zweitjob. Die Steuerklasse ändert nur die monatliche Lohnsteuer: die endgültige Steuer ergibt sich aus der Steuererklärung.
- Warum weicht das Ergebnis von meiner Lohnabrechnung ab?
- Die Lohnsteuer rechnet dieser Rechner nach dem offiziellen PAP 2026: auf den Cent genau. Abweichungen entstehen durch das Faktorverfahren (Klasse IV), einen anderen Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Freibeträge auf deiner Lohnsteuerkarte, den Altersentlastungsbetrag oder Sachbezüge, die hier nicht modelliert sind. Private Krankenversicherung kannst du oben aktivieren.
- Pflegeversicherung mit oder ohne Kinder: was ändert sich?
- Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Mit Kindern sinkt der Beitrag ab dem 2. Kind um je 0,25 Prozentpunkte (bis zum 5. Kind, maximal −1,0 Prozentpunkte). In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil generell 0,5 Prozentpunkte höher.
- Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
- Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
- Wie viel Netto bleibt von 3.000 € brutto?
- In Steuerklasse I bleiben 2026 rund 2.054 € netto im Monat, in Steuerklasse III rund 2.312 € (Nordrhein-Westfalen, 30 Jahre, ohne Kinder und Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %).
- Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?
- Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums und wird automatisch gegen 516 amtliche Prüfwerte getestet. Abweichungen zur Lohnabrechnung entstehen vor allem durch Einmalzahlungen, Sachbezüge, eingetragene Freibeträge oder das Faktorverfahren, die der Rechner nicht abbildet. Er ersetzt keine Lohnabrechnung.
- Ab welchem Gehalt zahlt man Solidaritätszuschlag?
- Erst wenn die Lohnsteuer im Jahr 20.350 € übersteigt (Steuerklasse III: 40.700 €). Ohne Kinder ist das 2026 in Steuerklasse I ab etwa 7.700 € brutto im Monat der Fall, in Steuerklasse III ab etwa 14.000 €.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft:
Quellen:
- BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026
- § 32a EStG (Einkommensteuertarif)
- Sozialversicherungsrechengrößen 2026 (BMAS)
- § 241 SGB V (allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung)
- § 242a SGB V (durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz)
- § 55 SGB XI (Beitragssatz Pflegeversicherung)
- § 341 SGB III (Beitragssatz Arbeitslosenversicherung)
- § 3 SolZG 1995 (Freigrenze Solidaritätszuschlag)
- § 8 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze)
- § 20 SGB IV (Übergangsbereich)
Prüfumfang: Formeln und Referenzwerte wurden gegen die oben genannten Quellen geprüft, durch die Redaktion von Nomado24. Geprüft wird die Rechenlogik, nicht deine persönliche Konstellation. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
