Brutto-Netto-Rechner 2026 (Deutschland)
Berechne aus deinem Bruttogehalt das voraussichtliche Nettogehalt 2026 – nach Steuerklasse (I–VI), Bundesland, Kindern, Kirchensteuer und Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Die Lohnsteuer folgt dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026) des Bundesfinanzministeriums.
Abzüge im Detail
- Bruttogehalt
- 4.200,00 €
- Lohnsteuer
- −573,91 €
- Rentenversicherung
- −390,60 €
- Arbeitslosenversicherung
- −54,60 €
- Krankenversicherung
- −367,50 €
- Pflegeversicherung
- −100,80 €
- Nettogehalt
- 2.712,59 €
Was dein Arbeitgeber pro Monat aufwendet – dein Brutto plus die Arbeitgeber-Sozialbeiträge.
Unverbindliche Schätzung nach dem offiziellen PAP 2026. Nicht berücksichtigt: Faktorverfahren (Steuerklasse IV), private Krankenversicherung, Altersentlastungsbetrag (ab 64), Versorgungsbezüge, sonstige Bezüge und Sachbezüge. Ersetzt keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung.
So wird das Nettogehalt berechnet
Die Lohnsteuer berechnet dieser Rechner nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026) des Bundesfinanzministeriums – inklusive der amtlichen Vorsorgepauschale, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €). Die Steuerklasse bestimmt das Verfahren: Klasse III rechnet mit Ehegattensplitting (Faktor 2), Klasse V/VI mit dem amtlichen Sondertarif.
Vom Brutto gehen außerdem die Sozialabgaben ab (jeweils nur der Arbeitnehmeranteil, bis zur Beitragsbemessungsgrenze – 2026: 69.750 € für KV/PV bzw. 101.400 € für RV/AV): Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte deines Zusatzbeitrags, Pflegeversicherung 1,8 %.
Bei der Pflegeversicherung gilt: kinderlos ab 23 Jahren +0,6 Prozentpunkte; mit Kindern −0,25 Prozentpunkte je Kind vom 2. bis 5. Kind (max. −1,0 Prozentpunkte). In Sachsen tragen Arbeitnehmer 0,5 Prozentpunkte mehr (2,3 % statt 1,8 %), weil dort ein Feiertag erhalten blieb.
Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) fällt erst oberhalb einer Freigrenze an und steigt über eine Milderungszone (11,9 %) an; bei Steuerklasse III verdoppelt sich die Freigrenze. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg). Kinderfreibeträge senken nur die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer, nicht die laufende Lohnsteuer.
Häufige Fragen
- Welche Steuerklasse soll ich wählen?
- Ledige haben Steuerklasse I, Alleinerziehende II. Verheiratete wählen meist III/V (ein Partner verdient deutlich mehr) oder IV/IV (ähnliche Einkommen). Steuerklasse VI gilt für einen Zweitjob. Die Steuerklasse ändert nur die monatliche Lohnsteuer – die endgültige Steuer ergibt sich aus der Steuererklärung.
- Warum weicht das Ergebnis von meiner Lohnabrechnung ab?
- Die Lohnsteuer rechnet dieser Rechner nach dem offiziellen PAP 2026 – auf den Cent genau. Abweichungen entstehen durch das Faktorverfahren (Klasse IV), einen anderen Krankenkassen-Zusatzbeitrag, private Krankenversicherung, Freibeträge auf deiner Lohnsteuerkarte, den Altersentlastungsbetrag oder Sachbezüge, die hier nicht modelliert sind.
- Pflegeversicherung mit oder ohne Kinder – was ändert sich?
- Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Mit Kindern sinkt der Beitrag ab dem 2. Kind um je 0,25 Prozentpunkte (bis zum 5. Kind, maximal −1,0 Prozentpunkte). In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil generell 0,5 Prozentpunkte höher.
- Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
- Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
