Brutto-Netto-Rechner 2026 (Deutschland)

Berechne mit dem kostenlosen Nettorechner 2026 aus deinem Bruttogehalt dein voraussichtliches Nettogehalt – nach Steuerklasse (I–VI), Bundesland, Kindern, Kirchensteuer und Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Die Lohnsteuer folgt dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026) des Bundesfinanzministeriums.

Vom Bruttogehalt bleiben 2026 in Deutschland nach der Lohnsteuer nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026) und den vier Sozialabgaben bei Ledigen rund 60 bis 65 % als Nettogehalt übrig.

Die Formel

Netto = Brutto minus Lohnsteuer minus Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer oberhalb einer Freigrenze) minus Kirchensteuer (9 %, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, nur bei Kirchenmitgliedschaft) minus Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung 1,8 %, jeweils bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen 2026.

Rechenbeispiel

Beispiel mit der Voreinstellung des Rechners: 50.400 € Bruttogehalt im Jahr (4.200 € im Monat), Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, 30 Jahre, Nordrhein-Westfalen und ein Zusatzbeitrag von 2,9 % ergeben 2.713 € netto im Monat, also 32.551 € im Jahr.

Wichtige Werte 2026

Grundfreibetrag 202612.348 € pro Jahr
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 € pro Jahr
Sozialabgaben ArbeitnehmerRentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 %
Beitragsbemessungsgrenzen 202669.750 € (Kranken-/Pflegeversicherung), 101.400 € (Renten-/Arbeitslosenversicherung)
Solidaritätszuschlag5,5 % der Lohnsteuer oberhalb einer Freigrenze
Kirchensteuer9 % der Lohnsteuer, 8 % in Bayern und Baden-Württemberg

Werte geprüft:

%
Nettogehalt
2.712,59 €pro Monat
Brutto im Jahr: 50.400 €Netto im Jahr: 32.551 €Abgabenquote: 35.4%
NettogehaltLohnsteuerRentenversicherungArbeitslosenversicherungKrankenversicherungPflegeversicherung

Abzüge im Detail

Bruttogehalt
4.200,00 €
Lohnsteuer
573,91 €
Rentenversicherung
390,60 €
Arbeitslosenversicherung
54,60 €
Krankenversicherung
367,50 €
Pflegeversicherung
100,80 €
Nettogehalt
2.712,59 €
Arbeitgeberbrutto (inkl. AG-Anteil)5.088,30 €

Was dein Arbeitgeber pro Monat aufwendet – dein Brutto plus die Arbeitgeber-Sozialbeiträge.

Unverbindliche Schätzung nach dem offiziellen PAP 2026. Nicht berücksichtigt: Faktorverfahren (Steuerklasse IV), private Krankenversicherung, Altersentlastungsbetrag (ab 64), Versorgungsbezüge, sonstige Bezüge und Sachbezüge. Ersetzt keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung.

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So wird das Nettogehalt berechnet

Die Lohnsteuer berechnet dieser Rechner nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026) des Bundesfinanzministeriums – inklusive der amtlichen Vorsorgepauschale, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €). Die Steuerklasse bestimmt das Verfahren: Klasse III rechnet mit Ehegattensplitting (Faktor 2), Klasse V/VI mit dem amtlichen Sondertarif.

Vom Brutto gehen außerdem die Sozialabgaben ab (jeweils nur der Arbeitnehmeranteil, bis zur Beitragsbemessungsgrenze – 2026: 69.750 € für KV/PV bzw. 101.400 € für RV/AV): Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte deines Zusatzbeitrags, Pflegeversicherung 1,8 %.

Bei der Pflegeversicherung gilt: kinderlos ab 23 Jahren +0,6 Prozentpunkte; mit Kindern −0,25 Prozentpunkte je Kind vom 2. bis 5. Kind (max. −1,0 Prozentpunkte). In Sachsen tragen Arbeitnehmer 0,5 Prozentpunkte mehr (2,3 % statt 1,8 %), weil dort ein Feiertag erhalten blieb.

Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) fällt erst oberhalb einer Freigrenze an und steigt über eine Milderungszone (11,9 %) an; bei Steuerklasse III verdoppelt sich die Freigrenze. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg). Kinderfreibeträge senken nur die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer, nicht die laufende Lohnsteuer.

Häufige Fragen

Welche Steuerklasse soll ich wählen?
Ledige haben Steuerklasse I, Alleinerziehende II. Verheiratete wählen meist III/V (ein Partner verdient deutlich mehr) oder IV/IV (ähnliche Einkommen). Steuerklasse VI gilt für einen Zweitjob. Die Steuerklasse ändert nur die monatliche Lohnsteuer – die endgültige Steuer ergibt sich aus der Steuererklärung.
Warum weicht das Ergebnis von meiner Lohnabrechnung ab?
Die Lohnsteuer rechnet dieser Rechner nach dem offiziellen PAP 2026 – auf den Cent genau. Abweichungen entstehen durch das Faktorverfahren (Klasse IV), einen anderen Krankenkassen-Zusatzbeitrag, private Krankenversicherung, Freibeträge auf deiner Lohnsteuerkarte, den Altersentlastungsbetrag oder Sachbezüge, die hier nicht modelliert sind.
Pflegeversicherung mit oder ohne Kinder – was ändert sich?
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Mit Kindern sinkt der Beitrag ab dem 2. Kind um je 0,25 Prozentpunkte (bis zum 5. Kind, maximal −1,0 Prozentpunkte). In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil generell 0,5 Prozentpunkte höher.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.

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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft: 2026-06

Quellen: BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026, § 32a EStG (Einkommensteuertarif)

Berechnungslogik redaktionell geprüft durch das Nomado24-Team. Keine Steuerberatung.