Minijob-Rechner 2026: netto bis 603 €
Berechne deinen Minijob-Nettolohn 2026: bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 € im Monat, mit oder ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
Abzüge im Detail
- Bruttogehalt
- 538,00 €
- Lohnsteuer
- −0,00 €
- Rentenversicherung
- −19,37 €
- Arbeitslosenversicherung
- −0,00 €
- Krankenversicherung
- −0,00 €
- Pflegeversicherung
- −0,00 €
- Nettogehalt
- 518,63 €
Was dein Arbeitgeber pro Monat aufwendet – dein Brutto plus die Arbeitgeber-Sozialbeiträge.
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So wird der Minijob 2026 berechnet
Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 € im Monat (Mindestlohn 13,90 € × 130 ÷ 3, aufgerundet, § 8 Abs. 1a SGB IV). Bis zu diesem Betrag gilt Minijob-Recht.
Als Minijobber zahlst du in der Regel 3,6 % Rentenversicherungsbeitrag vom tatsächlichen Verdienst (die Differenz zum vollen Satz von 18,6 % übernimmt die Arbeitgeber-Pauschale von 15 %). Auf Antrag (Befreiungsantrag) kannst du dich von dieser Pflicht befreien lassen, dann bekommst du den vollen Verdienst ausgezahlt, verzichtest aber auf zusätzliche Rentenansprüche.
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlst du im Minijob nicht als Arbeitnehmer. Auch laufende Lohnsteuer fällt für dich nicht an, der Arbeitgeber führt stattdessen meist eine Pauschsteuer ab.
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Pauschalabgaben (Renten- und Krankenversicherung sowie Umlagen), diese siehst du im Rechner als Kontextwert (Arbeitgeberbrutto), sie mindern deinen Nettolohn nicht.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
- Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt (13,90 € × 130 ÷ 3, aufgerundet) und kann sich jährlich ändern.
- Muss ich im Minijob Rentenversicherung zahlen?
- Standardmäßig ja: 3,6 % deines tatsächlichen Verdienstes. Mit einem Befreiungsantrag kannst du dich davon befreien lassen und bekommst den vollen Betrag netto, verzichtest aber auf zusätzliche Rentenansprüche.
- Zahle ich im Minijob Steuern?
- Als Arbeitnehmer in der Regel nicht: Der Arbeitgeber führt meist eine Pauschsteuer von 2 % ab, die deinen Nettolohn nicht mindert.
- Was passiert bei mehr als 603 € im Monat?
- Dann greift nicht mehr das Minijob-Recht, sondern der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 € mit reduzierten, aber nicht null Sozialabgaben. Nutze dafür den Brutto-Netto-Rechner.
- Zahlt der Arbeitgeber auch Abgaben?
- Ja, der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben zur Renten- und Krankenversicherung sowie Umlagen. Diese mindern nicht deinen Nettolohn, sondern erhöhen die Kosten für den Arbeitgeber.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft: 2026-07
Quellen: § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung), § 6 Abs. 1b SGB VI (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht), Minijob-Zentrale: Minijob 2026
Berechnungslogik redaktionell geprüft durch das Nomado24-Team. Keine Steuerberatung.
