Lohnrechner Schweiz 2026 (Nettolohn vor Steuern)
Berechne aus deinem Bruttolohn den Nettolohn 2026 in der Schweiz – nach Abzug der Sozialversicherungen (AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und BVG-Pensionskasse). Das ist der Nettolohn, wie er auf der Lohnabrechnung steht: die Einkommensteuer wird in der Schweiz separat veranlagt und ist hier nicht enthalten.
Von einem Schweizer Bruttolohn gehen 2026 5,3 % AHV/IV/EO, 1,1 % Arbeitslosenversicherung bis 148.200 CHF, die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung und der BVG-Anteil ab; der ausgewiesene Nettolohn ist der Lohn vor Steuern, weil die Einkommensteuer je nach Kanton und Gemeinde separat veranlagt wird.
Die Formel
Nettolohn vor Steuern = Bruttolohn minus AHV/IV/EO 5,3 % (ohne Obergrenze) minus Arbeitslosenversicherung 1,1 % (bis 148.200 CHF) minus NBU-Prämie (Standard 1,4 %) minus BVG-Arbeitnehmeranteil auf dem koordinierten Lohn (Bruttolohn minus 26.460 CHF, mindestens 3.780 und höchstens 64.260 CHF).
Rechenbeispiel
Beispiel mit der Voreinstellung des Rechners: 8.000 CHF brutto im Monat (96.000 CHF im Jahr), 35 Jahre alt und eine NBU-Prämie von 1,4 % ergeben 7.108 CHF netto im Monat vor Steuern, also 85.299 CHF im Jahr.
Wichtige Werte 2026
| AHV/IV/EO Arbeitnehmeranteil | 5,3 %, ohne Obergrenze |
|---|---|
| Arbeitslosenversicherung (ALV) | 1,1 % bis 148.200 CHF |
| Nichtberufsunfallversicherung (NBU) | Standard 1,4 %, je nach Betrieb unterschiedlich |
| Koordinierter Lohn 2026 (BVG) | Bruttolohn minus 26.460 CHF, mindestens 3.780 und höchstens 64.260 CHF |
| BVG-Arbeitnehmeranteil nach Alter | 3,5 % (25 bis 34), 5 % (35 bis 44), 7,5 % (45 bis 54), 9 % (55 bis 65) |
| Einkommensteuer | nicht vom Lohn abgezogen, separat nach Kanton und Gemeinde veranlagt |
Werte geprüft:
Abzüge im Detail
- Bruttolohn
- 8.000,00 CHF
- AHV/IV/EO
- −424,00 CHF
- Arbeitslosenversicherung
- −88,00 CHF
- Unfallversicherung (NBU)
- −112,00 CHF
- Pensionskasse (BVG)
- −267,75 CHF
- Nettolohn
- 7.108,25 CHF
Unverbindliche Schätzung 2026: Nettolohn vor Steuern. BVG nach gesetzlichem Minimum; die tatsächlichen Pensionskassen- und Unfallversicherungsbeiträge hängen vom Betrieb ab. Einkommensteuer (Kanton/Gemeinde) und Quellensteuer sind nicht enthalten. Ersetzt keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung.
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So wird der Nettolohn berechnet
Vom Bruttolohn werden 2026 die AHV/IV/EO (5,3 % Arbeitnehmeranteil, ohne Obergrenze) und die Arbeitslosenversicherung (1,1 % bis zum Höchstlohn von 148.200 CHF) abgezogen. Dazu kommt die Nichtberufsunfallversicherung (NBU), deren Prämie je nach Betrieb variiert (Standard hier 1,4 %).
Die BVG-Pensionskasse wird auf dem koordinierten Lohn berechnet (Bruttolohn minus Koordinationsabzug von 26.460 CHF, mindestens 3.780 und höchstens 64.260 CHF). Die gesetzlichen Altersgutschriften betragen 7 % (25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54) und 18 % (55–65); der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte. Dieser Rechner nimmt die übliche hälftige Teilung an (Arbeitnehmer: 3,5/5/7,5/9 %) — viele Pensionskassen versichern mehr oder übernehmen einen größeren Anteil.
Wichtig: Die Einkommensteuer wird in der Schweiz nicht vom Lohn einbehalten (ausser der Quellensteuer für Personen ohne Niederlassungsbewilligung), sondern separat je nach Kanton und Gemeinde veranlagt. Der hier ausgewiesene Nettolohn ist daher der Lohn vor Steuern.
Häufige Fragen
- Warum ist die Einkommensteuer nicht enthalten?
- In der Schweiz wird die Einkommensteuer für Ansässige nicht vom Lohn abgezogen, sondern jährlich separat veranlagt – abhängig von Kanton, Gemeinde, Zivilstand und Vermögen. Es gibt daher keinen einheitlichen «Netto nach Steuern». Der Nettolohn auf der Lohnabrechnung ist der Lohn nach Sozialabzügen, wie ihn dieser Rechner zeigt.
- Warum hängt der BVG-Beitrag vom Alter ab?
- Die BVG-Altersgutschriften steigen mit dem Alter: gesetzlich 7 % (25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54) und 18 % (55–65) des koordinierten Lohns; der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte, hier ist die übliche hälftige Teilung angenommen. Deshalb sinkt der Nettolohn mit zunehmendem Alter leicht.
- Was ist die Quellensteuer?
- Personen ohne Niederlassungsbewilligung (C) zahlen die Quellensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht. Ihre Höhe richtet sich nach kantonalen Tarifen und ist in diesem Rechner nicht berücksichtigt.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft: 2026-07
Quellen: BSV: Kennzahlen der beruflichen Vorsorge (BVG) 2026, AHV/IV: Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber
Berechnungslogik redaktionell geprüft durch das Nomado24-Team. Keine Steuerberatung.
