Midijob-Rechner 2026 (Übergangsbereich)
Zwischen Minijob und normaler Beschäftigung liegt der Übergangsbereich, umgangssprachlich Midijob: 2026 von 603,01 € bis 2.000 € Monatsbrutto. Wer hier arbeitet, ist voll sozialversichert, zahlt aber einen reduzierten Arbeitnehmerbeitrag, der erst zum oberen Rand hin auf die normale Höhe ansteigt. Dieser Rechner zeigt deinen Beitrag, die Ersparnis gegenüber der regulären Beitragslast und deine effektive Abgabenquote.
Der Übergangsbereich (Midijob) reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 € Monatsbrutto. In diesem Korridor werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nach § 20 Abs. 2a SGB IV auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage berechnet: Sie beginnen an der unteren Grenze bei nahezu null und erreichen erst bei 2.000 € den vollen Beitragssatz von rund 21 %. Der Rentenanspruch bleibt trotzdem ungekürzt, weil für die Entgeltpunkte das volle Bruttoentgelt zählt.
Die Formel
Beitragspflichtige Einnahme des Arbeitnehmers = Obergrenze / (Obergrenze minus Geringfügigkeitsgrenze) x (Monatsbrutto minus Geringfügigkeitsgrenze), 2026 also 2.000 / 1.397 x (Brutto minus 603). Auf diese reduzierte Bemessungsgrundlage werden die normalen Arbeitnehmersätze angewendet: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 % plus gegebenenfalls 0,6 % Zuschlag für Kinderlose.
Rechenbeispiel
Beispiel mit der Voreinstellung des Rechners: Bei 1.200 € Monatsbrutto im Übergangsbereich zahlst du 185,9 € Sozialabgaben statt 261 € ohne die Entlastung, sparst also 75,1 € im Monat. Deine effektive Abgabenquote liegt bei 15,49 % statt 21,75 %.
Wichtige Werte 2026
| Untere Grenze 2026 | Über 603 € im Monat (Geringfügigkeitsgrenze, § 8 Abs. 1a SGB IV) |
|---|---|
| Obere Grenze | 2.000 € im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV) |
| Beitragssatz Arbeitnehmer regulär | Rund 21 % (Rente 9,3 %, Arbeitslos 1,3 %, Kranken 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflege 1,8 %) |
| Beitrag im Übergangsbereich | Reduzierte Bemessungsgrundlage nach § 20 Abs. 2a SGB IV, steigt linear bis zum vollen Satz bei 2.000 € |
| Rentenanspruch | Ungekürzt: Für die Entgeltpunkte zählt das volle Bruttoentgelt (seit 1. Juli 2019) |
| Versicherungsschutz | Voll: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung |
| Lohnsteuer | Ganz normal nach Steuerklasse, keine Pauschalbesteuerung wie beim Minijob |
| Mindestlohn 2026 | 13,90 € pro Stunde, daraus ergibt sich die Geringfügigkeitsgrenze von 603 € |
Werte geprüft:
Deine Angaben
Regelmäßiges Monatsentgelt. Der Übergangsbereich gilt von 603,01 € bis 2.000 €.
Kassenindividuell. 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 %; die Hälfte davon trägst du.
Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 Prozentpunkte Zuschlag in der Pflegeversicherung.
In Sachsen tragen Beschäftigte 0,5 Prozentpunkte mehr zur Pflegeversicherung.
Dieses Entgelt liegt im Übergangsbereich. Du bist voll sozialversichert, zahlst aber einen reduzierten Arbeitnehmerbeitrag, der zum oberen Rand hin auf den vollen Satz ansteigt.
Aufteilung und Vergleich
- Rentenversicherung
- 79,49 € pro Monat
- Arbeitslosenversicherung
- 11,11 € pro Monat
- Krankenversicherung
- 74,79 € pro Monat
- Pflegeversicherung
- 20,51 € pro Monat
- Ohne Midijob-Entlastung wären es
- 261 € pro Monat
- Ersparnis durch den Übergangsbereich
- 75,1 € pro Monat
- Effektive Abgabenquote
- 15,49 %
- Regulärer Beitragssatz
- 21,75 %
- Arbeitgeberanteil
- 277,45 € pro Monat
- Brutto minus Sozialabgaben, vor Steuern
- 1.014,1 € pro Monat
Unverbindliche Berechnung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nach § 20 Abs. 2 und 2a SGB IV mit den Rechengrößen 2026. Nicht enthalten: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Umlagen U1/U2/U3, mehrere Beschäftigungen nebeneinander, kurzfristige Beschäftigungen sowie die Sonderregeln für Auszubildende, Werkstudierende und den Bundesfreiwilligendienst. Ersetzt keine Lohnabrechnung.
So funktioniert der Übergangsbereich
Der Übergangsbereich schließt die Lücke zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung. Unterhalb von 603 € im Monat gilt 2026 Minijob-Recht: keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, dafür auch kein eigener Anspruch daraus. Ab 603,01 € beginnt der Übergangsbereich und damit die volle Sozialversicherungspflicht. Ohne eine Sonderregel würde der Beitrag an dieser Stelle schlagartig um rund ein Fünftel des Bruttos steigen: Ein Euro mehr Brutto hätte spürbar weniger Netto bedeutet.
Genau das verhindert § 20 Abs. 2a SGB IV. Statt auf das tatsächliche Entgelt werden die Beiträge auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme berechnet. Für den Arbeitnehmeranteil ergibt sie sich aus der Formel Obergrenze geteilt durch die Spannweite des Korridors, multipliziert mit dem Abstand des Bruttos zur Geringfügigkeitsgrenze. 2026 sind das 2.000 / 1.397 x (Brutto minus 603). An der unteren Grenze ist diese Bemessung praktisch null, bei 2.000 € entspricht sie exakt dem vollen Entgelt. Der Übergang ist damit an beiden Enden stufenlos.
Die Geringfügigkeitsgrenze selbst ist seit 2023 an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit dem Mindestlohn von 13,90 € ergibt das für 2026 genau 603 € im Monat. Die Formel bildet eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn ab, sodass die Minijob-Grenze mit jeder Mindestlohnerhöhung automatisch mitwächst.
Der wichtigste Punkt für die Altersvorsorge: Die reduzierten Beiträge kürzen die Rente nicht. Seit dem 1. Juli 2019 werden die Entgeltpunkte aus dem vollen Bruttoentgelt berechnet, nicht aus der reduzierten Bemessungsgrundlage. Vorher war das anders, und wer Midijob machte, sammelte tatsächlich weniger Rentenanwartschaft. Diese Lücke ist geschlossen: Der Übergangsbereich ist heute reine Entlastung ohne Gegenleistung.
Entlastet wird allerdings nur die Beschäftigte oder der Beschäftigte. Der Gesamtbeitrag wird nach Satz 1 der Vorschrift mit dem jährlich neu festgelegten Faktor F berechnet, 2026 mit 0,6619, und was der Arbeitnehmeranteil davon nicht deckt, zahlt der Arbeitgeber. Am unteren Rand des Korridors trägt der Betrieb daher deutlich mehr als die üblichen 50 % und nähert sich erst bei 2.000 € wieder der hälftigen Teilung an.
Zwei Dinge, die im Übergangsbereich anders laufen als im Minijob: Die Lohnsteuer wird ganz normal nach der Steuerklasse einbehalten, eine Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber gibt es hier nicht. Und der Versicherungsschutz ist vollständig, inklusive eigenem Krankengeldanspruch und Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Was das für dein Nettogehalt insgesamt bedeutet, inklusive Lohnsteuer, zeigt der Brutto-Netto-Rechner für Deutschland; für Entgelte unterhalb der Grenze gibt es den Minijob-Rechner.
Häufige Fragen
- Was ist ein Midijob?
- Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem regelmäßigen Monatsentgelt im Übergangsbereich, also 2026 zwischen 603,01 € und 2.000 €. Der Begriff steht im Gesetz nicht, dort heißt es Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Anders als beim Minijob bist du voll versichert, zahlst aber einen reduzierten Arbeitnehmerbeitrag.
- Wie viel spare ich im Übergangsbereich?
- Das hängt stark vom Entgelt ab. Direkt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze ist der Arbeitnehmerbeitrag nahezu null, in der Mitte des Korridors liegt die Ersparnis bei mehreren Dutzend Euro im Monat, und bei 2.000 € ist sie auf null gefallen, weil dort der volle Beitrag greift. Trage dein Brutto oben ein, um deinen Wert zu sehen.
- Bekomme ich wegen der niedrigeren Beiträge weniger Rente?
- Nein. Seit dem 1. Juli 2019 zählt für die Entgeltpunkte das volle Bruttoentgelt, obwohl die Beiträge auf der reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet werden. Die Entlastung kostet dich also keine Rentenanwartschaft. Für Zeiten davor galt noch die alte, ungünstigere Regelung.
- Was passiert, wenn ich die 2.000 € überschreite?
- Dann endet der Übergangsbereich und es gelten die vollen Arbeitnehmerbeiträge auf das gesamte Brutto. Maßgeblich ist das regelmäßige Monatsentgelt, nicht ein einzelner Ausreißer; einmalige Zahlungen und schwankende Bezüge werden über eine Jahresbetrachtung berücksichtigt. Ein kleiner Sprung über die Grenze kann netto also weniger bringen, als er brutto kostet.
- Zahle ich im Midijob Lohnsteuer?
- Ja, ganz normal nach deiner Steuerklasse. Die Pauschalbesteuerung von 2 %, die der Arbeitgeber beim Minijob übernimmt, gibt es im Übergangsbereich nicht. In den Steuerklassen I bis IV fällt bei diesen Beträgen wegen des Grundfreibetrags von 12.348 € allerdings oft wenig oder gar keine Lohnsteuer an.
- Lohnt es sich, vom Minijob in den Midijob zu wechseln?
- Aus Sicht der Absicherung fast immer: Mit dem ersten Euro über der Geringfügigkeitsgrenze entstehen eigene Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und volle Rentenanwartschaften, während der Beitrag anfangs kaum ins Gewicht fällt. Wer nur wenige Euro über der Grenze liegt, bekommt also viel Versicherungsschutz für sehr wenig Beitrag.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft: 2026-08
Quellen: § 8 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze), § 20 SGB IV (Übergangsbereich), § 70 SGB VI (Entgeltpunkte im Übergangsbereich), Minijob-Zentrale: Übergangsbereich
Berechnungslogik redaktionell geprüft durch das Nomado24-Team. Keine Steuerberatung.
