Mindestlohn-Rechner 2026
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde, am 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Der Rechner macht aus deinen Wochenstunden das Monatsbrutto, zieht Steuern und Sozialabgaben nach dem offiziellen Programmablaufplan 2026 ab und zeigt, ob du damit im Minijob, im Midijob oder in einer regulären Beschäftigung liegst.
Netto pro Monat 2026
€ / Monat
Beispielrechnung mit StandardwertenQuellen ansehen
Mit diesen Stunden verdienst du 2026 mehr als 2.000 Euro brutto und bist regulär sozialversichert. Lohnsteuer und Sozialabgaben werden voll nach deiner Steuerklasse abgezogen.
Nächster Schritt:Stundenlohn in ein Monatsgehalt umrechnenMinijob-Netto bis zur Verdienstgrenze berechnen
Deine Angaben
Deine vertragliche Arbeitszeit pro Woche. Vollzeit sind meist 38,5 bis 40 Stunden.
Bestimmt die monatliche Lohnsteuer. Im Minijob zahlt sie in der Regel der Arbeitgeber pauschal.
Ohne Kinder gilt ab 23 der Zuschlag in der Pflegeversicherung, ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag.
Nur für den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung, der erst ab 23 Jahren gilt.
Durchschnitt 2026: 2,9 Prozent. Deinen Satz nennt deine Krankenkasse.
Gerechnet wird mit 9 Prozent, in Bayern und Baden-Württemberg wären es 8 Prozent.
Wirkt nur bis zur Minijob-Grenze: Dann entfallen deine 3,6 Prozent Rentenbeitrag.
Szenarien speichern
Speichere deine Eingaben unter einem Namen, zum Beispiel Aktueller Job und Angebot, und hole sie später mit einem Klick zurück. Die Szenarien bleiben nur in diesem Browser.
Noch kein Szenario gespeichert.
Im Vergleich
Differenz+121,34 € / Monat
So setzt sich dein Mindestlohn zusammen
- Mindestlohn 2026
- 13,90 € / Stunde
- Arbeitsstunden im Monat (Durchschnitt)
- 173,33 Stunden / Monat
- Brutto 2026
- 2.409,33 € / Monat
- Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer
- 168,83 € / Monat
- Sozialabgaben
- 524,03 € / Monat
- Netto pro Stunde 2026
- 9,90 € / Stunde
- Netto pro Jahr 2026
- 20.597,64 € / Jahr
- Höchste Wochenstunden im Minijob 2026
- 10,01 Stunden / Woche
- Höchste Wochenstunden im Midijob 2026
- 33,20 Stunden / Woche
- Mindestlohn 2027
- 14,60 € / Stunde
- Brutto 2027
- 2.530,67 € / Monat
- Mehr Brutto ab 2027
- 121,34 € / Monat
- Minijob-Grenze 2027
- 633 € / Monat
Gut zu wissen
Ab 2027 liegt dein Monatsbrutto bei denselben Stunden über 2.000 Euro. Der Midijob endet dort, und die vollen Sozialabgaben gelten.
- Das Netto für 2027 lässt sich noch nicht seriös rechnen: Lohnsteuertabelle, Beitragsbemessungsgrenzen und Zusatzbeitrag für 2027 werden erst Ende 2026 veröffentlicht. Fest steht bereits das Brutto.
- Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben nach § 22 MiLoG Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Pflichtpraktikanten und Praktikanten in kurzen Orientierungspraktika bis drei Monate sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Stelle.
Unverbindliche Schätzung nach MiLoG, MiLoV5 und dem PAP 2026. Gerechnet wird mit dem Durchschnitt von 52 geteilt durch 12 Wochen im Monat, gesetzlicher Krankenversicherung, 9 Prozent Kirchensteuer und ohne sächsische Pflegeversicherungsregel. Zuschläge, Einmalzahlungen und mehrere Beschäftigungen sind nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist deine Gehaltsabrechnung.
Der Link enthält deine Eingaben, nicht das Ergebnis: Wer ihn öffnet, rechnet mit den aktuellen Werten.
Wie viel ist der Mindestlohn 2026 netto?
Der Mindestlohn beträgt 2026 genau 13,90 Euro brutto pro Stunde, bei 40 Wochenstunden sind das 2.409,33 Euro brutto im Monat und in Steuerklasse I ohne Kinder rund 1.716 Euro netto; ab 2027 gelten 14,60 Euro pro Stunde.
Die Formel
Monatsbrutto = Mindestlohn mal Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Netto = Brutto minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und Sozialabgaben nach dem PAP 2026. Minijob-Grenze = Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro.
Rechenbeispiel
Beispiel: Bei 40 Wochenstunden und 13,90 € Mindestlohn arbeitest du im Schnitt 173,33 Stunden im Monat und verdienst 2.409,33 € brutto. Netto bleiben 1.716,47 €, also 9,90 € pro Stunde. Ab 2027 steigt der Stundenlohn auf 14,60 €, das Monatsbrutto auf 2.530,67 €.
Wichtige Werte 2026
| Mindestlohn 2026 | 13,90 € brutto pro Stunde (seit 1. Januar 2026) |
|---|---|
| Mindestlohn 2027 | 14,60 € brutto pro Stunde (ab 1. Januar 2027) |
| Vollzeit mit 40 Stunden | 2.409,33 € brutto im Monat (2027: 2.530,67 €) |
| Minijob-Grenze | 603 € im Monat (2027: 633 €), rund 10 Wochenstunden zum Mindestlohn |
| Midijob | über der Minijob-Grenze bis 2.000 € brutto, reduzierte Sozialabgaben |
| Ausnahmen | unter 18 ohne Berufsabschluss, Azubis, Pflichtpraktika, Langzeitarbeitslose für sechs Monate |
Werte geprüft:
So rechnet der Mindestlohn-Rechner
Der gesetzliche Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz geregelt und wird auf Vorschlag der Mindestlohnkommission per Verordnung angepasst. Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung legt zwei Stufen fest: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027. Er gilt für fast alle Beschäftigten, auch im Minijob.
Aus dem Stundenlohn wird das Monatsbrutto, indem der Rechner Wochenstunden mal 52 Wochen durch 12 Monate teilt. Im Schnitt hat ein Monat also 4,33 Wochen. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 Stunden und damit 2.409,33 Euro brutto im Monat, 2027 dann 2.530,67 Euro.
Vom Brutto gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und die Sozialabgaben ab. Der Rechner nutzt dafür den offiziellen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, denselben wie der Brutto-Netto-Rechner. In Steuerklasse I bleibt beim Vollzeit-Mindestlohn ein großer Teil steuerfrei, weil der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 Euro im Jahr liegt.
Wie viele Abgaben anfallen, hängt stark von den Stunden ab. Bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro zahlst du nur 3,6 Prozent Rentenbeitrag oder gar nichts, wenn du dich befreien lässt. Zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt der Midijob mit reduzierten Beiträgen. Erst darüber gelten die vollen Sätze. Zum Mindestlohn liegt der Midijob 2026 zwischen gut 10 und gut 33 Wochenstunden.
Die Minijob-Grenze wandert seit Oktober 2022 automatisch mit: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Die Formel entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. 2026 ergibt das 603 Euro, 2027 dann 633 Euro. Die Obergrenze des Midijobs bleibt dagegen fest bei 2.000 Euro.
Für 2027 zeigt der Rechner deshalb Stundenlohn, Brutto und die neue Einordnung, aber kein Netto. Die Lohnsteuertabelle 2027, die neuen Beitragsbemessungsgrenzen und der durchschnittliche Zusatzbeitrag werden erst gegen Ende 2026 festgelegt. Ein Netto mit den Werten von 2026 wäre eine Schätzung, die sich als Tatsache ausgibt.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
- Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das legt die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung fest. Gegenüber 2025 (12,82 Euro) ist das ein Plus von 8,42 Prozent.
- Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
- Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde, ebenfalls festgelegt durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung. Bei 40 Wochenstunden sind das 2.530,67 Euro brutto im Monat.
- Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn in Vollzeit?
- Bei 40 Wochenstunden ergibt der Mindestlohn 2026 genau 2.409,33 Euro brutto im Monat. In Steuerklasse I ohne Kinder und mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag bleiben davon rund 1.716 Euro netto. Mit Kindern, in Steuerklasse III oder mit Kirchensteuer ändert sich der Betrag, das rechnet der Rechner oben aus.
- Wie viele Stunden darf ich im Minijob zum Mindestlohn arbeiten?
- Die Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat entspricht zum Mindestlohn rund zehn Wochenstunden. Das ist kein Zufall: Die Grenze wird aus dem Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3 berechnet, also aus zehn Stunden pro Woche. 2027 steigt die Grenze auf 633 Euro, die Stundenzahl bleibt damit gleich.
- Wer bekommt keinen Mindestlohn?
- Nach § 22 MiLoG sind Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung ausgenommen, außerdem Auszubildende, Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktika bis drei Monate zur Orientierung und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Auch ehrenamtlich Tätige fallen nicht darunter.
- Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
- Ja. Auch Minijobber haben Anspruch auf mindestens 13,90 Euro pro Stunde. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, verschiebt sich mit jeder Erhöhung auch die Grenze, damit die mögliche Stundenzahl gleich bleibt.
Passende Rechner & Jobs
Diesen Rechner einbetten
Binde diesen Rechner kostenlos auf deiner Website ein, zum Beispiel im Karriere-Bereich, Ratgeber oder Uni-Portal. Kopiere einfach den Code samt Quellenangabe.
Der Rechner passt sich der Breite an. Die Höhe (height) kannst du an dein Layout anpassen.
Die Quellenangabe ist freiwillig. Alle Rechner mit Vorschau und Nutzungsbedingungen: Rechner kostenlos einbinden
Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft:
Quellen:
- BMAS: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (13,90 € ab 1.1.2026, 14,60 € ab 1.1.2027)
- § 1 MiLoG (Mindestlohn, Anpassung per Verordnung)
- § 22 MiLoG (persönlicher Anwendungsbereich, Ausnahmen)
- § 8 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze = Mindestlohn x 130 / 3)
- § 20 SGB IV (Übergangsbereich bis 2.000 €)
- BMF: Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026
Prüfumfang: Formeln und Referenzwerte wurden gegen die oben genannten Quellen geprüft, durch die Redaktion von Nomado24. Geprüft wird die Rechenlogik, nicht deine persönliche Konstellation. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
