Rentenrechner brutto netto 2026
Von der gesetzlichen Rente gehen zuerst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und je nach Höhe und Jahr des Rentenbeginns auch Einkommensteuer. Der Rechner zeigt dir Schritt für Schritt, wie aus deiner Bruttorente die Nettorente wird: mit Besteuerungsanteil, Rentenfreibetrag, Pauschbeträgen und dem Steuertarif 2026.
Nettorente pro Monat
€ / Monat
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Bei dieser Rente liegt dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, es fällt also Einkommensteuer an. Sie wird nicht von der Rente einbehalten, sondern über die Steuererklärung festgesetzt, oft mit vierteljährlichen Vorauszahlungen. Der Monatsbetrag oben ist der Jahresbetrag geteilt durch zwölf.
Nächster Schritt:Rentenpunkte und Bruttorente aus deinem Gehalt berechnenNettoaufwand und Arbeitgeberzuschuss einer bAV berechnen
Deine Angaben
Der Betrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung, laut Rentenbescheid oder Renteninformation.
Bestimmt den steuerpflichtigen Anteil. Rentenbeginn vor 2005: 2005 eintragen, es gelten dieselben 50 Prozent.
Wer nie Kinder hatte, zahlt 0,6 Prozent Zuschlag zur Pflegeversicherung, außer bei Geburt vor 1940.
Durchschnitt 2026: 2,9 Prozent. Du zahlst davon die Hälfte.
8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent der Einkommensteuer.
Steht in deinem Steuerbescheid als steuerfreier Teil der Rente. Bei 0 schätzt der Rechner ihn: bei Rentenbeginn 2026 aus deiner heutigen Rente, bei früherem Rentenbeginn aus der um die gesetzlichen Rentenanpassungen zurückgerechneten Rente.
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Im Vergleich
Differenz-213,60 € / Monat
So wird aus der Bruttorente die Nettorente
- Krankenversicherung (dein Anteil)
- 140 € / Monat
- Dein KV-Beitragssatz
- 8,75 %
- Pflegeversicherung
- 57,60 € / Monat
- Dein PV-Beitragssatz
- 3,60 %
- Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer (anteilig)
- 16 € / Monat
- Abzüge gesamt
- 213,60 € / Monat
- Anteil der Nettorente an der Bruttorente
- 86,65 %
- Bruttorente im Jahr
- 19.200 € / Jahr
- Besteuerungsanteil
- 84 %
- Rentenfreibetrag
- 3.072 € / Jahr
- Steuerpflichtiger Teil der Rente
- 16.128 € / Jahr
- Kranken- und Pflegebeiträge als Sonderausgaben
- 2.371,20 € / Jahr
- Zu versteuerndes Einkommen
- 13.618 € / Jahr
- Einkommensteuer im Jahr
- 192 € / Jahr
- Steuerfrei bis zu einer Bruttorente von
- 1.453,12 € / Monat
Gut zu wissen
Gerechnet wird mit der gesetzlichen Rente als einzigem Einkommen und Einzelveranlagung. Betriebsrente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder das Einkommen eines Ehepartners bei Zusammenveranlagung ändern die Steuer, teils deutlich.
- Der steuerfreie Teil der Rente wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben und bleibt dann gleich. Jede spätere Rentenerhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig. Wer schon länger Rente bezieht, trägt am besten den Freibetrag aus dem Steuerbescheid ein.
- Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt. Die Rentenversicherung meldet die Rente per Rentenbezugsmitteilung direkt ans Finanzamt.
Unverbindliche Schätzung mit dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), dem Besteuerungsanteil nach § 22 EStG und den Beitragssätzen 2026 für pflichtversicherte Rentner. Nicht berücksichtigt: weitere Einkünfte, Zusammenveranlagung, freiwillige oder private Krankenversicherung, Kinder unter 25 in der Pflegeversicherung, höhere tatsächliche Werbungskosten oder Sonderausgaben und Kirchensteuer als Sonderausgabe. Keine Steuerberatung.
Der Link enthält deine Eingaben, nicht das Ergebnis: Wer ihn öffnet, rechnet mit den aktuellen Werten.
Wie viel bleibt von der Rente netto?
Von der Bruttorente zahlen gesetzlich versicherte Rentner 2026 die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, also 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag, und den vollen Pflegebeitrag von 3,6 Prozent (kinderlos 4,2 Prozent); Einkommensteuer fällt nur auf den steuerpflichtigen Teil der Rente an, soweit das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 Euro übersteigt.
Die Formel
Nettorente = Bruttorente minus Krankenversicherung (7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag) minus Pflegeversicherung (3,6 Prozent, kinderlos 4,2 Prozent) minus Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer. Zu versteuerndes Einkommen = Jahresrente mal Besteuerungsanteil minus 102 Euro Werbungskosten minus 36 Euro Sonderausgaben minus Kranken- und Pflegebeiträge.
Rechenbeispiel
Beispiel: 1.600 € Bruttorente im Monat bei Rentenbeginn 2026 sind 19.200 € im Jahr. Davon sind 84 Prozent steuerpflichtig, nach Pauschbeträgen und 2.371,20 € Kranken- und Pflegebeiträgen bleiben 13.618 € zu versteuerndes Einkommen und 192 € Einkommensteuer im Jahr. Nach 140 € Krankenversicherung und 57,60 € Pflegeversicherung bleiben 1.386,40 € Nettorente im Monat.
Wichtige Werte 2026
| Krankenversicherung | 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag (Schnitt 2026: 2,9 Prozent), die Rentenversicherung trägt die andere Hälfte |
|---|---|
| Pflegeversicherung | 3,6 Prozent, kinderlos 4,2 Prozent, trägt der Rentner allein |
| Besteuerungsanteil | Rentenbeginn 2025: 83,5 Prozent, 2026: 84 Prozent, 2027: 84,5 Prozent |
| Rentenfreibetrag | ab dem Folgejahr des Rentenbeginns in Euro festgeschrieben |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr |
| Pauschbeträge | 102 Euro Werbungskosten, 36 Euro Sonderausgaben |
Werte geprüft:
So rechnet der Rentenrechner
Zuerst die Sozialabgaben. Pflichtversicherte Rentner zahlen auf ihre Rente den allgemeinen Beitragssatz der Krankenversicherung von 14,6 Prozent plus den Zusatzbeitrag ihrer Kasse, davon aber nur die Hälfte, weil die Rentenversicherung die andere Hälfte übernimmt (§ 249a SGB V). Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 Prozent sind das 8,75 Prozent der Bruttorente.
Die Pflegeversicherung trägt der Rentner dagegen allein (§ 59 Abs. 1 SGB XI): 3,6 Prozent der Rente, für Kinderlose 4,2 Prozent. Der Abschlag für mehrere Kinder gilt nur, solange ein Kind jünger als 25 ist, spielt für die meisten Rentner also keine Rolle mehr. Beide Beiträge behält die Rentenversicherung direkt ein.
Dann die Steuer. Renten sind seit 2005 nachgelagert besteuert, aber nicht vollständig: Welcher Anteil steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab (§ 22 EStG). Wer 2005 oder früher in Rente ging, versteuert 50 Prozent, wer 2026 beginnt, 84 Prozent. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt der Anteil für jeden neuen Jahrgang nur noch um einen halben Prozentpunkt, 100 Prozent werden erst 2058 erreicht.
Der steuerfreie Rest wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben, der Rentenfreibetrag. Er wächst nicht mit. Jede Rentenerhöhung danach ist deshalb in voller Höhe steuerpflichtig, und so rutschen jedes Jahr Rentner in die Steuerpflicht, deren Rente allein durch die Anpassungen gestiegen ist.
Vom steuerpflichtigen Teil gehen 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag, 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag und die eigenen Kranken- und Pflegebeiträge ab, die bei Rentnern in voller Höhe abziehbar sind. Übrig bleibt das zu versteuernde Einkommen. Liegt es unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, fällt keine Steuer an. Darüber greift der normale Tarif 2026, derselbe, den auch Arbeitnehmer zahlen.
Anders als beim Lohn wird die Steuer nicht monatlich abgezogen. Sie wird mit der Steuererklärung festgesetzt, und das Finanzamt verlangt meist Vorauszahlungen. Der Rechner verteilt die Jahressteuer deshalb gleichmäßig auf zwölf Monate, damit du siehst, was dir im Schnitt tatsächlich bleibt.
Häufige Fragen
- Wie viel Prozent gehen von der Rente ab?
- Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag zahlen pflichtversicherte Rentner 2026 zusammen 12,35 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung, Kinderlose 12,95 Prozent. Einkommensteuer kommt nur hinzu, wenn das zu versteuernde Einkommen über 12.348 Euro liegt.
- Bis zu welcher Rente muss ich keine Steuern zahlen?
- Das hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer 2026 in Rente geht, Kinder hat und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zahlt, bleibt als Alleinstehender ohne weitere Einkünfte bis zu einer Bruttorente von rund 1.450 Euro im Monat steuerfrei. Der Rechner zeigt dir die Grenze für deinen Jahrgang.
- Wie hoch ist der Besteuerungsanteil der Rente 2026?
- Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Für 2025 waren es 83,5 Prozent, für 2027 sind es 84,5 Prozent. Der Anteil steigt jedes Jahr um einen halben Prozentpunkt und erreicht 2058 volle 100 Prozent.
- Werden Rentenerhöhungen besteuert?
- Ja, in voller Höhe. Der steuerfreie Teil der Rente wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als Eurobetrag festgeschrieben. Alles, was später durch Rentenanpassungen dazukommt, ist komplett steuerpflichtig.
- Wird die Steuer direkt von der Rente abgezogen?
- Nein. Die Rentenversicherung behält nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt über die Steuererklärung fest, oft mit Vorauszahlungen. Die Rente wird dem Finanzamt über die Rentenbezugsmitteilung automatisch gemeldet.
- Zahlen Rentner den vollen Pflegebeitrag?
- Ja. Anders als bei der Krankenversicherung übernimmt die Rentenversicherung bei der Pflegeversicherung nichts. Rentner zahlen 2026 den vollen Satz von 3,6 Prozent, Kinderlose 4,2 Prozent. Wer vor 1940 geboren ist, zahlt keinen Kinderlosenzuschlag.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft:
Quellen:
- § 22 EStG (Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns, Rentenfreibetrag)
- § 32a EStG (Einkommensteuertarif 2026)
- § 9a EStG (Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro)
- § 10 und § 10c EStG (Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben-Pauschbetrag)
- § 247 SGB V (Beitragssatz aus der Rente)
- § 249a SGB V (Beitragstragung je zur Hälfte)
- § 55 und § 59 SGB XI (Pflegebeitrag, Kinderlosenzuschlag, Tragung durch den Rentner)
- §§ 3, 4 SolZG 1995 (Freigrenze, Zuschlagsatz)
- BMG: Beitragssatz Pflegeversicherung 3,6 Prozent
Prüfumfang: Formeln und Referenzwerte wurden gegen die oben genannten Quellen geprüft, durch die Redaktion von Nomado24. Geprüft wird die Rechenlogik, nicht deine persönliche Konstellation. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
