Grenzgänger Schweiz: Homeoffice-Regeln 2026 prüfen

Wer in Frankreich oder Deutschland wohnt und für einen Schweizer Arbeitgeber teilweise zu Hause arbeitet, muss zwei Grenzen im Blick behalten: eine für die Steuer und eine für die Sozialversicherung. Seit 2026 gelten dafür dauerhafte Regeln. Gib deinen Wohnsitz, den Arbeitskanton und deine Homeoffice-Tage an: Der Check zeigt, welche Schwelle gilt und ob du darunter oder darüber liegst. Er ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Rechtsstand 2026Werte geprüft:

Dein Homeoffice-Anteil

40%

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Wenn die übrigen Abkommensbedingungen erfüllt sind: Mit höchstens 40 % Homeoffice und Einsätzen bleibt der Lohn in der Schweiz steuerbar. Orientierung, keine Rechtsberatung.

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Deine Angaben

Italien und Österreich sind nicht enthalten: Ihre Regeln für 2026 konnten wir nicht in gleicher Qualität prüfen.

Für Wohnsitz Frankreich entscheidet der Kanton, ob die Vereinbarung von 1983 gilt.

Tage pro Woche für ein festes Muster, Prozent für einen Jahresanteil.

Bei Vollzeit meist 5.

Tage, an denen du im Wohnsitzland arbeitest.

Tatsächliche Arbeitstage als steuerlicher Nenner.

Einsätze in Frankreich oder Drittstaaten, ohne bereits erfasste Homeoffice-Tage.

Frankreich (1983): in der Regel tägliche Rückkehr. Deutschland: mindestens 20 % tatsächliche Pendeltage.

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Deine Werte gegen die Schwellen

Steuerliche Schwelle für Homeoffice
40 %
Homeoffice und Einsätze für die Steuer
40 %
Einsatztage im Jahr
0 Tage
Spielraum bis zur steuerlichen Schwelle
0 Prozentpunkte
Homeoffice-Tage pro Woche an der Schwelle
2 Tage / Woche
Obergrenze Rahmenübereinkommen (Sozialversicherung)
49,90 %

Gut zu wissen

Sozialversicherung: Zwischen 25 und 49,9 % Homeoffice bleibst du in der Schweiz versichert, wenn dein Arbeitgeber das nach dem EU-Rahmenübereinkommen beantragt. Er beantragt die A1-Bescheinigung bei seiner AHV-Ausgleichskasse (Plattform ALPS). Ohne diesen Antrag wärst du im Wohnsitzstaat versichert.

Orientierung nach dem Stand der Quellen am 23. September 2026, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die Abkommen, die Entscheide der Behörden und dein Arbeitsvertrag. Der Anteil wird aus einem gleichbleibenden Wochenmuster oder deiner Prozentangabe geschätzt; die Regeln zählen über das Kalenderjahr.

Der Link enthält deine Eingaben, nicht das Ergebnis: Wer ihn öffnet, rechnet mit den aktuellen Werten.

Wie viel Homeoffice dürfen Grenzgänger in der Schweiz 2026 machen?

Für berechtigte Grenzgänger mit Wohnsitz Frankreich gilt eine Grenze von 40 % einschliesslich höchstens 10 Einsatztagen; bei Wohnsitz Deutschland zählen tatsächliche Pendeltage und weitere Grenzgängerbedingungen. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Die Formel

Homeoffice-Anteil = Homeoffice-Tage pro Woche geteilt durch Arbeitstage pro Woche mal 100 (oder der direkt eingegebene Anteil). Steuer bei Wohnsitz Frankreich: Homeoffice-Anteil plus Einsatztage geteilt durch Jahresarbeitstage, höchstens 40 % insgesamt und maximal 10 Einsatztage. Der Grenzgängerstatus erfordert weitere Bedingungen. Steuer bei Wohnsitz Deutschland: mindestens 20 % tatsächliche Pendeltage und weitere Grenzgängerbedingungen. Sozialversicherung: unter 25 % Schweiz, 25 bis 49,9 % Schweiz auf Antrag des Arbeitgebers, ab 50 % der Wohnsitzstaat.

Rechenbeispiel

Beispiel: Mit 2 Homeoffice-Tagen von 5 Arbeitstagen pro Woche liegt dein Homeoffice-Anteil bei 40 %. Die steuerliche Schwelle beträgt 40 %, die Grenze des Rahmenübereinkommens für die Sozialversicherung 49,9 %.

Wichtige Werte 2026

Steuer, Wohnsitz Frankreich, Genf und Kantone ausserhalb der Vereinbarung von 1983bei erfüllten Abkommensbedingungen: bis 40 % inklusive maximal 10 Einsatztagen bleibt der Lohn in der Schweiz steuerbar
Steuer, Kantone der Vereinbarung von 1983 (BE, SO, BS, BL, VD, VS, NE, JU)Bei erfüllten Grenzgängerbedingungen: Besteuerung in Frankreich; höchstens 40 % inklusive maximal 10 Einsatztagen
Steuer, Wohnsitz Deutschlandbei erfüllten Grenzgängerbedingungen und mindestens 20 % tatsächlichen Pendeltagen: Schweizer Quellensteuer höchstens 4,5 %
Sozialversicherung unter 25 % HomeofficeSchweiz
Sozialversicherung 25 bis 49,9 %Schweiz, wenn der Arbeitgeber es beantragt (Rahmenübereinkommen seit 1. Juli 2023)
Sozialversicherung ab 50 %Wohnsitzstaat

Werte geprüft:

So funktionieren die Homeoffice-Regeln für Grenzgänger

Für Grenzgänger mit Schweizer Arbeitgeber gibt es zwei getrennte Fragen. Die erste: Welcher Staat darf den Lohn besteuern? Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland. Die zweite: In welchem Staat bist du sozialversichert? Das regelt die europäische Koordinierung, die auch für die Schweiz gilt.

Wohnst du in Frankreich, hängt die Steuer vom Kanton und deiner Berechtigung ab. Ausserhalb der Vereinbarung von 1983 gilt für berechtigte Personen die 40-%-Grenze einschliesslich maximal 10 Einsatztagen. In den acht Kantonen von 1983 setzt die Besteuerung in Frankreich die Grenzgängerbedingungen einschliesslich der Rückkehr voraus. Andere Fälle sind individuell nach dem Abkommen zu prüfen.

Wohnst du in Deutschland, bist du Grenzgänger, wenn du regelmässig an deinen Wohnsitz zurückkehrst. Seit 2026 heisst regelmässig: an mindestens 20 % der vereinbarten Arbeitstage pendeln. Bis zu 80 % Homeoffice sind damit möglich. Als Grenzgänger wirst du in Deutschland besteuert, die Schweiz darf höchstens 4,5 % Quellensteuer abziehen.

Für die Sozialversicherung gilt in beiden Fällen dasselbe Rahmenübereinkommen, dem die Schweiz, Frankreich und Deutschland beigetreten sind. Unter 25 % Homeoffice bleibt es ohnehin bei der Schweiz. Zwischen 25 und 49,9 % bleibt es bei der Schweiz, wenn der Arbeitgeber das beantragt. Ab 50 % ist der Wohnsitzstaat zuständig.

Häufige Fragen

Wie viel Homeoffice dürfen Grenzgänger aus Frankreich machen?
Bis zu 40 % der Arbeitszeit im Kalenderjahr, einschliesslich Einsätzen von höchstens 10 Tagen. Das sind bei fünf Arbeitstagen rund zwei Tage pro Woche. Seit 1. Januar 2026 ist die Regel dauerhaft im Doppelbesteuerungsabkommen verankert.
Wie viel Homeoffice dürfen Grenzgänger aus Deutschland machen?
Seit 2026 bleibst du Grenzgänger, solange du an mindestens 20 % deiner vereinbarten Arbeitstage zum Arbeitsort pendelst. Steuerlich sind damit bis zu 80 % Homeoffice möglich. Für die Sozialversicherung gilt trotzdem die Grenze von 49,9 %.
Was passiert bei 50 % Homeoffice mit der Sozialversicherung?
Ab 50 % gilt das Rahmenübereinkommen nicht mehr, und du bist im Wohnsitzstaat sozialversichert. Dein Schweizer Arbeitgeber muss dich dann dort anmelden. Bis 49,9 % kann er die Schweizer Versicherung beantragen.
Wer muss den Antrag für die Schweizer Sozialversicherung stellen?
Der Arbeitgeber. Er beantragt bei seiner AHV-Ausgleichskasse über die Plattform ALPS eine A1-Bescheinigung nach dem Rahmenübereinkommen. Sprich deinen Arbeitgeber darauf an, bevor du mehr als ein Viertel deiner Arbeitszeit zu Hause arbeitest.
Gilt der Check auch für Italien oder Österreich?
Nein. Für diese Länder gelten eigene Regeln, die wir für 2026 nicht in gleicher Qualität prüfen konnten. Wende dich dort an die Steuerverwaltung deines Arbeitskantons.

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