Krankengeld-Rechner 2026

Ab der siebten Woche einer Krankschreibung endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse übernimmt. Der Rechner zeigt dir, wie hoch dein Krankengeld 2026 ausfällt, welche Beiträge davon noch abgehen und wie groß die Lücke zu deinem bisherigen Nettogehalt wird.

Rechtsstand 2026Werte geprüft:

Krankengeld netto pro Monat

1.865,70€ / Monat

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Bei dir greift die Deckelung auf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Das ist der Normalfall in Deutschland: Wer 60 bis 70 Prozent seines Bruttos netto behält, liegt mit 90 Prozent davon unter den 70 Prozent vom Brutto, und dann entscheidet die niedrigere Grenze.

Nächster Schritt:Mit diesem Brutto dein Netto berechnenArbeitslosengeld I für dieses Gehalt berechnen

Deine Angaben

Dein regelmäßiges Monatsbrutto vor der Krankschreibung.

Wird für dein Nettogehalt gebraucht, an dem die 90-Prozent-Grenze hängt.

Ohne Kinder gilt ab 23 der Zuschlag in der Pflegeversicherung, ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag.

%

Durchschnitt 2026: 2,9 Prozent. Deinen Satz nennt deine Krankenkasse.

Wirkt nur auf das Nettogehalt, das der 90-Prozent-Grenze zugrunde liegt.

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Im Vergleich

Bisheriges Nettogehalt pro Monat2.388,25 € / Monat
Krankengeld netto pro Monat1.865,70 € / Monat

Differenz-522,55 € / Monat

So kommt der Betrag zustande

Regelentgelt pro Tag
120 € / Tag
70 Prozent des Regelentgelts
84 € / Tag
90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts
71,65 € / Tag
Krankengeld brutto pro Tag
71,65 € / Tag
Krankengeld brutto pro Monat (30 Tage)
2.149,50 € / Monat
Beitragsbemessung der Kasse (80 Prozent des Regelentgelts)
96 € / Tag
Dein Anteil an Rente, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
9,46 € / Tag
Krankengeld netto pro Tag
62,19 € / Tag
Bisheriges Nettogehalt pro Monat
2.388,25 € / Monat
Monatliche Lücke zum bisherigen Netto
522,55 € / Monat
Anteil deines bisherigen Nettos
78,12 %

Gut zu wissen

Krankengeld beginnt erst, wenn die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei sind, also ab der siebten Woche. Wegen derselben Krankheit zahlt die Kasse höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

  • Gemeldet werden 80 Prozent des Regelentgelts, deine Rente wächst also auf dieser Basis weiter. Von dir selbst zieht die Kasse aber nur die Hälfte der Beiträge ab, die auf das ausgezahlte Krankengeld entfallen (§ 170 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, § 347 Nr. 5 SGB III, § 59 Abs. 2 SGB XI). Den Rest trägt die Krankenkasse. Nur der Zuschlag für Kinderlose macht eine Ausnahme: § 59 Abs. 5 SGB XI kennt diese Begrenzung nicht, er wird deshalb auf der vollen Beitragsbemessung oben berechnet.
  • Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Jahreseinkommen. Wer Krankengeld bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen.

Unverbindliche Schätzung nach § 47 SGB V und dem PAP 2026. Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate erhöhen das Regelentgelt und sind hier nicht enthalten; der Nettovergleich rechnet mit 9 Prozent Kirchensteuer und ohne die sächsische Sonderregel in der Pflegeversicherung, die für den Abzug vom Krankengeld ohnehin nicht gilt. Verbindlich ist allein der Bescheid deiner Krankenkasse.

Der Link enthält deine Eingaben, nicht das Ergebnis: Wer ihn öffnet, rechnet mit den aktuellen Werten.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Krankengeld beträgt 2026 siebzig Prozent deines beitragspflichtigen Bruttos, höchstens jedoch neunzig Prozent deines Nettos und höchstens 135,63 Euro am Tag. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Die Formel

Regelentgelt pro Tag = Monatsbrutto geteilt durch 30, gedeckelt bei 193,75 Euro. Krankengeld brutto = der kleinere Wert aus 70 Prozent des Regelentgelts und 90 Prozent des täglichen Nettos. Davon abgezogen wird dein halber Beitrag zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, berechnet auf das Krankengeld selbst.

Rechenbeispiel

Beispiel: 3.600 € brutto im Monat ergeben 120 € Regelentgelt pro Tag. Weil 90 Prozent vom Netto hier weniger sind als 70 Prozent vom Brutto, bleiben 71,65 € Krankengeld brutto pro Tag, nach Beiträgen 62,19 € netto, also 1.865,70 € im Monat. Gegenüber 2.388,25 € bisherigem Netto fehlen dir 522,55 € im Monat.

Wichtige Werte 2026

Höhe70 Prozent des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos
Höchstregelentgelt 2026193,75 € pro Tag (Beitragsbemessungsgrenze 69.750 € geteilt durch 360)
Höchstkrankengeld 2026135,63 € brutto pro Tag
Beginnab der 7. Woche, davor zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen weiter
Höchstdauer78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit
Abzüge12,4 Prozent des Krankengeldes, bei Kinderlosen ab 23 Jahren zusätzlich 0,6 Prozent auf 80 Prozent des Regelentgelts

Werte geprüft:

So wird Krankengeld berechnet

Die ersten sechs Wochen einer Krankschreibung zahlt dein Arbeitgeber das Gehalt weiter (§ 3 EFZG). Erst danach springt die Krankenkasse ein, und zwar mit dem Krankengeld nach § 47 SGB V. Der Stichtag ist der Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nicht der Monatsanfang.

Grundlage ist das Regelentgelt: dein beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt umgerechnet auf einen Kalendertag. Bei einem Monatsgehalt teilt die Kasse durch 30. Davon bekommst du 70 Prozent, aber nie mehr als 90 Prozent deines täglichen Nettoarbeitsentgelts.

Diese zweite Grenze wird oft übersehen, obwohl sie in den meisten Fällen den Ausschlag gibt. Wer von 3.000 Euro brutto rund 2.050 Euro netto behält, kommt über die Bruttoregel auf 70 Euro am Tag, über die Nettoregel aber nur auf rund 62 Euro. Ausgezahlt wird der kleinere Betrag.

Nach oben deckelt die Beitragsbemessungsgrenze. 2026 liegt sie bei 69.750 Euro im Jahr, geteilt durch 360 Tage sind das 193,75 Euro Regelentgelt am Tag und damit höchstens 135,63 Euro Krankengeld brutto am Tag. Wer mehr verdient, bekommt trotzdem nicht mehr.

Vom Brutto-Krankengeld gehen noch deine Anteile an Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, zusammen 12,4 Prozent. Beiträge zur Krankenversicherung zahlst du nicht. Der Gesamtbeitrag wird zwar aus 80 Prozent des Regelentgelts berechnet, du trägst davon aber nur die Hälfte des Teils, der auf das ausgezahlte Krankengeld entfällt. Alles darüber zahlt die Kasse. Eine Ausnahme gibt es: Den Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren von 0,6 Prozent trägst du nach § 59 Abs. 5 SGB XI allein, und der läuft auf den vollen 80 Prozent des Regelentgelts, nicht nur auf dem ausgezahlten Betrag.

Steuerlich ist Krankengeld eine Lohnersatzleistung: steuerfrei, aber unter Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz, mit dem dein übriges Jahreseinkommen besteuert wird, und verpflichtet dich zur Steuererklärung.

Häufige Fragen

Wie viel Krankengeld bekomme ich?
Siebzig Prozent deines beitragspflichtigen Bruttos pro Kalendertag, höchstens aber neunzig Prozent deines Nettos und höchstens 135,63 Euro am Tag. In der Praxis entscheidet meistens die Nettogrenze, weil das deutsche Netto selten über 78 Prozent des Bruttos liegt.
Ab wann zahlt die Krankenkasse?
Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Der Anspruch entsteht rechtlich ab dem ersten Tag der Krankschreibung, ruht aber, solange Entgeltfortzahlung läuft.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden dabei angerechnet, es bleiben also rund 72 Wochen Zahlung durch die Kasse.
Welche Abzüge gehen vom Krankengeld ab?
Deine Anteile an der Renten- (9,3 Prozent), Arbeitslosen- (1,3 Prozent) und Pflegeversicherung (1,8 Prozent). Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an. Diese Anteile werden auf das ausgezahlte Krankengeld gerechnet, zusammen also 12,4 Prozent. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich den Zuschlag von 0,6 Prozent, diesen aber auf 80 Prozent des Regelentgelts. Bei 3.000 Euro Brutto in Steuerklasse I sind das 61,63 Euro mal 12,4 Prozent plus 80,00 Euro mal 0,6 Prozent, zusammen 8,12 Euro am Tag.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Das Krankengeld selbst bleibt steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dein übriges Einkommen wird dadurch mit einem höheren Satz besteuert, und du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Eine Nachzahlung ist die Regel, keine Ausnahme.
Kann mein Arbeitgeber das Krankengeld aufstocken?
Ja. Viele Tarifverträge und einzelne Arbeitsverträge sehen einen Zuschuss zum Krankengeld vor, oft bis zur Höhe des bisherigen Nettos. Prüfe deinen Tarifvertrag oder frag in der Personalabteilung nach, dieser Rechner kennt solche Zuschüsse nicht.

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