Witwenrente-Rechner 2026
Stirbt dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, zahlt die Rentenversicherung eine Witwenrente oder Witwerrente. Der Rechner zeigt dir, wie hoch sie 2026 ausfällt: große oder kleine Witwenrente, Zuschlag für Kinder, Anrechnung deines eigenen Einkommens und was nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer netto übrig bleibt.
Witwenrente netto pro Monat
€ / Monat
Beispielrechnung mit StandardwertenQuellen ansehen
Dein anrechenbares Nettoeinkommen liegt über dem Freibetrag. 40 Prozent des Betrags darüber werden von der Witwenrente abgezogen, der Rest wird ausgezahlt.
Nächster Schritt:Erwerbsminderungsrente brutto in netto umrechnenMit diesem Brutto dein Netto berechnen
Deine Angaben
Laut letztem Rentenbescheid. Hat er noch keine Rente bezogen: die Rente wegen voller Erwerbsminderung aus seiner letzten Renteninformation.
Groß, wenn du bei Tod im Jahr 2026 mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt bist, ein Kind unter 18 erziehst oder erwerbsgemindert bist. Sonst klein.
Ja, wenn ihr vor 2002 geheiratet habt und einer von euch vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Für den Kinderzuschlag zählen die ersten drei Lebensjahre jedes Kindes, auch wenn die Kinder heute erwachsen sind.
Aus einer Beschäftigung. Die Rentenversicherung nimmt den Durchschnitt des Vorjahres, bei Rentenbeginn auch das aktuelle Einkommen.
Bestimmt, wie viel vom Brutto als Nettoeinkommen zählt.
Altersrente oder Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, vor Abzug der Beiträge.
Vor 2011 zählen 13 Prozent Abzug, danach 14 Prozent. Wichtig auch für deine Steuer.
Steht im Steuerbescheid als steuerfreier Teil der Rente. Bei 0 schätzt der Rechner ihn aus den gesetzlichen Rentenerhöhungen seit deinem Rentenbeginn.
Jedes erhöht den Freibetrag um 238,11 Euro. In der Regel Kinder unter 18, in Ausbildung bis 27.
Bezog der Verstorbene schon Rente: dessen Rentenbeginn, weil seine Rentenlaufzeit abgezogen wird. Sonst das Jahr, in dem die Witwenrente beginnt.
Im Kalenderjahr nach dem Todesjahr gilt für Verwitwete noch der Splittingtarif, danach der Grundtarif.
Durchschnitt 2026: 2,9 Prozent. Du zahlst davon die Hälfte.
Wer nie Kinder hatte, zahlt 0,6 Prozent Zuschlag zur Pflegeversicherung.
8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent der Einkommensteuer.
Szenarien speichern
Speichere deine Eingaben unter einem Namen, zum Beispiel Aktueller Job und Angebot, und hole sie später mit einem Klick zurück. Die Szenarien bleiben nur in diesem Browser.
Noch kein Szenario gespeichert.
Im Vergleich
Differenz-251,08 € / Monat
So wird aus der Rente des Verstorbenen deine Witwenrente
- Rente des Verstorbenen
- 1.600 € / Monat
- Anteil (Rentenartfaktor)
- 55 %
- Witwenrente aus der Rente des Verstorbenen
- 880 € / Monat
- Witwenrente vor Einkommensanrechnung
- 880 € / Monat
- Dein anrechenbares Nettoeinkommen
- 1.204 € / Monat
- Freibetrag
- 1.122,53 € / Monat
- Anrechnung (40 Prozent über dem Freibetrag)
- 32,59 € / Monat
- Witwenrente brutto (Zahlbetrag vor Abzügen)
- 847,41 € / Monat
- Krankenversicherung (dein Anteil)
- 74,15 € / Monat
- Pflegeversicherung
- 30,51 € / Monat
- Besteuerungsanteil der Witwenrente
- 84 %
- Zusätzliche Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer (Monatsschnitt)
- 113,83 € / Monat
- In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr), brutto
- 1.600 € / Monat
- Bruttolohn, bis zu dem nichts angerechnet wird
- 1.870,88 € / Monat
Gut zu wissen
Bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen weiter, ohne Einkommensanrechnung. Als Vorschuss gibt es das über den Renten Service der Deutschen Post, wenn du ihn innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beantragst.
Unverbindliche Schätzung nach SGB VI, SGB IV und EStG mit dem Rentenwert ab 1. Juli 2026. Nicht berücksichtigt: Rentensplitting, Versorgungsausgleich, Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten, knappschaftliche Renten, Betriebs- und Privatrenten, Beamtenversorgung, Selbstständigkeit, Kapital- und Mieteinkünfte, die Vorjahresregel beim Einkommen, der Kinderabschlag in der Pflegeversicherung und die Zusammenveranlagung im Todesjahr. Verbindlich ist allein der Rentenbescheid. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der Link enthält deine Eingaben, nicht das Ergebnis: Wer ihn öffnet, rechnet mit den aktuellen Werten.
Wie hoch ist die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen (60 Prozent nach altem Recht), die kleine 25 Prozent; in den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat gibt es die volle Rente, und eigenes Nettoeinkommen über 1.122,53 Euro im Monat wird seit 1. Juli 2026 zu 40 Prozent angerechnet.
Die Formel
Witwenrente brutto = Rente des Verstorbenen mal 55 Prozent (groß), 60 Prozent (groß, altes Recht) oder 25 Prozent (klein), plus Kinderzuschlag. Anrechnung = 40 Prozent von (eigenes Nettoeinkommen minus 1.122,53 Euro minus 238,11 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind). Nettoeinkommen = Bruttolohn minus 40 Prozent, eigene Rente minus 14 Prozent. Netto = Zahlbetrag minus Kranken- und Pflegeversicherung minus die Steuer, die die Witwenrente zusätzlich auslöst.
Rechenbeispiel
Beispiel: Aus 1.600 € Rente des Verstorbenen werden 880 € Witwenrente. Dein anrechenbares Nettoeinkommen von 1.204 € liegt gegenüber dem Freibetrag von 1.122,53 € so, dass 32,59 € abgezogen werden; es bleiben 847,41 € brutto. Nach 74,15 € Krankenversicherung, 30,51 € Pflegeversicherung und 113,83 € Steuer im Monatsschnitt bleiben 628,92 € netto.
Wichtige Werte 2026
| Große Witwenrente | 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, nach altem Recht 60 Prozent |
|---|---|
| Kleine Witwenrente | 25 Prozent, nach neuem Recht höchstens 24 Monate |
| Sterbevierteljahr | volle Rente des Verstorbenen bis zum Ende des dritten Monats nach dem Sterbemonat |
| Freibetrag ab 1. Juli 2026 | 1.122,53 Euro netto im Monat, plus 238,11 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind |
| Anrechnung | 40 Prozent des Nettoeinkommens über dem Freibetrag |
| Altersgrenze große Witwenrente | 46 Jahre und 6 Monate bei Tod im Jahr 2026, ab 2029 47 Jahre |
| Kinderzuschlag (neues Recht) | erstes Kind 85,03 Euro, jedes weitere 42,52 Euro bei der großen Witwenrente |
Werte geprüft:
So wird die Witwenrente berechnet
Anspruch hast du, wenn dein verstorbener Ehe- oder eingetragener Lebenspartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, ihr mindestens ein Jahr verheiratet wart und du nicht wieder geheiratet hast. Die Regeln für Witwer sind dieselben wie für Witwen.
Welche Witwenrente du bekommst, hängt von dir ab: Die große Witwenrente gibt es, wenn du ein Kind unter 18 erziehst, erwerbsgemindert bist oder die Altersgrenze erreicht hast. Die steigt schrittweise von 45 auf 47 Jahre und liegt bei einem Todesfall im Jahr 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten. Trifft nichts davon zu, gibt es die kleine Witwenrente.
Grundlage ist die Rente des Verstorbenen. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent davon. Habt ihr vor 2002 geheiratet und ist einer von euch vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt altes Recht mit 60 Prozent. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent und wird nach neuem Recht nur zwei Jahre gezahlt.
Nach neuem Recht kommt ein Zuschlag für Kinder hinzu, die du in ihren ersten drei Lebensjahren erzogen hast: bei der großen Witwenrente 2026 rund 85 Euro für das erste Kind und rund 43 Euro für jedes weitere. Er gleicht die Absenkung von 60 auf 55 Prozent aus.
In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat, dem Sterbevierteljahr, bekommst du die volle Rente des Verstorbenen. Eigenes Einkommen spielt dabei keine Rolle.
Danach wird dein eigenes Einkommen angerechnet. Aus dem Brutto wird mit festen Abzügen ein Nettoeinkommen: 40 Prozent beim Lohn, 14 Prozent bei der eigenen Rente (13 Prozent bei Rentenbeginn vor 2011). Liegt es über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro, plus 238,11 Euro je Kind mit Waisenrente, werden 40 Prozent des Überschusses von der Witwenrente abgezogen.
Von dem Betrag, der ausgezahlt wird, gehen wie bei jeder Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil; bezog der Verstorbene schon Rente, richtet er sich nach dessen Rentenbeginn. Ob Steuer anfällt, hängt an deinem gesamten Einkommen. Der Rechner zeigt die Steuer, die die Witwenrente zusätzlich verursacht.
Häufige Fragen zur Witwenrente
- Wie hoch ist die große Witwenrente?
- Nach neuem Recht 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder bei voller Erwerbsminderung bekommen hätte, nach altem Recht 60 Prozent. Bei 1.500 Euro Rente des Verstorbenen sind das 825 Euro brutto, plus Kinderzuschlag. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat gibt es die vollen 1.500 Euro.
- Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?
- Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent statt 55 Prozent und wird nach neuem Recht nur 24 Monate gezahlt. Die große bekommst du, wenn du ein Kind unter 18 erziehst, erwerbsgemindert bist oder bei einem Todesfall 2026 mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt bist.
- Wie viel darf ich zur Witwenrente hinzuverdienen?
- Seit 1. Juli 2026 bleiben 1.122,53 Euro Nettoeinkommen im Monat anrechnungsfrei, für jedes Kind mit Waisenrente 238,11 Euro mehr. Weil vom Lohn pauschal 40 Prozent abgezogen werden, entspricht das bei einer normalen Beschäftigung ohne Kinder rund 1.870 Euro brutto. Von allem darüber werden 40 Prozent angerechnet.
- Wird meine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?
- Ja. Die eigene gesetzliche Rente zählt nach Abzug von 14 Prozent (13 Prozent bei Rentenbeginn vor 2011) als Einkommen. Ohne Kinder mit Waisenrente beginnt die Anrechnung ab rund 1.305 Euro eigener Bruttorente. Von jedem Euro darüber werden 40 Prozent des Nettobetrags abgezogen.
- Wie viel bleibt von der Witwenrente netto?
- Vom Zahlbetrag gehen die Hälfte des Krankenkassenbeitrags (7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag) und der volle Pflegebeitrag von 3,6 Prozent ab, kinderlos 4,2 Prozent. Steuer fällt nur an, wenn dein gesamtes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Ohne weiteres Einkommen bleibt eine Witwenrente von 825 Euro meist steuerfrei, netto sind es dann rund 723 Euro.
- Was ist das Sterbevierteljahr?
- Bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen als Witwenrente, ohne dein Einkommen anzurechnen. Einen Vorschuss dafür beantragst du innerhalb von 30 Tagen beim Renten Service der Deutschen Post.
- Wann gilt das alte Recht mit 60 Prozent?
- Wenn ihr vor dem 1. Januar 2002 geheiratet habt und mindestens einer von euch vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, oder der Partner vor 2002 gestorben ist. Dann beträgt die große Witwenrente 60 Prozent, die kleine läuft unbefristet und Betriebsrenten, Zinsen oder Mieten werden nicht angerechnet. Einen Kinderzuschlag gibt es nicht.
- Bekommen auch Witwer eine Witwerrente?
- Ja, zu genau denselben Bedingungen und in derselben Höhe. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Nicht verheiratete Paare haben keinen Anspruch.
Passende Rechner & Jobs
Diesen Rechner einbetten
Binde diesen Rechner kostenlos auf deiner Website ein, zum Beispiel im Karriere-Bereich, Ratgeber oder Uni-Portal. Kopiere einfach den Code samt Quellenangabe.
Der Rechner passt sich der Breite an. Die Höhe (height) kannst du an dein Layout anpassen.
Die Quellenangabe ist freiwillig. Alle Rechner mit Vorschau und Nutzungsbedingungen: Rechner kostenlos einbinden
Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft:
Quellen:
- § 46 SGB VI (kleine und große Witwenrente, 24 Monate)
- § 242a SGB VI (Altersgrenze 46 Jahre und 6 Monate bei Tod 2026, altes Recht)
- § 67 SGB VI (Rentenartfaktor 1,0 im Sterbevierteljahr, 0,25 und 0,55)
- § 255 SGB VI (Rentenartfaktor 0,6 nach altem Recht)
- § 78a SGB VI (Zuschlag für Kindererziehung) und § 88a SGB VI (Höchstbetrag)
- DRV, rvRecht: GRA zu § 78a SGB VI (nur neues Recht, kleine und große Witwenrente)
- § 97 SGB VI (Einkommensanrechnung, 26,4 und 5,6 fache Rentenwert, 40 Prozent)
- § 18a und § 18b SGB IV (anrechenbares Einkommen, pauschale Abzüge)
- § 114 SGB IV (Einkommen nach altem Recht)
- RWBestV 2026 (aktueller Rentenwert 42,52 Euro ab 1. Juli 2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Freibetrag 1.122,53 Euro und 238,11 Euro je Kind ab Juli 2026
- § 22 EStG (Besteuerungsanteil, Folgerenten nach Satz 8)
- § 249a SGB V und § 59 SGB XI (Beiträge aus der Rente)
Prüfumfang: Formeln und Referenzwerte wurden gegen die oben genannten Quellen geprüft, durch die Redaktion von Nomado24. Geprüft wird die Rechenlogik, nicht deine persönliche Konstellation. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
