bAV-Rechner 2026: Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung zahlst du einen Teil deines Bruttogehalts in eine Betriebsrente ein. Steuern und Sozialabgaben sinken, dein Nettogehalt sinkt deutlich weniger als der eingezahlte Betrag. Der Rechner zeigt dir, was dich die Einzahlung wirklich kostet und wie viel mit Arbeitgeberzuschuss im Vertrag ankommt.
Was dich die Einzahlung netto kostet
€ / Monat
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Deine Umwandlung liegt innerhalb der 4-Prozent-Grenze. Der Betrag ist komplett steuer- und sozialversicherungsfrei, genau in diesem Rahmen hast du auch einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, und genau hier spart dein Arbeitgeber die Beiträge, aus denen der Pflichtzuschuss stammt.
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Deine Angaben
Dein normales Monatsbrutto vor der Umwandlung.
Der Betrag, den du aus dem Brutto in die Betriebsrente einzahlst.
Gesetzlich sind mindestens 15 % Pflicht, Tarifverträge können abweichen.
In Prozent des umgewandelten Entgelts. Viele Arbeitgeber zahlen genau 15 %.
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Deinen Satz findest du auf der Website deiner Kasse.
Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag in der Pflegeversicherung.
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Im Vergleich
Differenz-108,08 € / Monat
So kommt der Betrag zustande
- Entgeltumwandlung aus dem Brutto
- 200 € / Monat
- Arbeitgeberzuschuss
- 30 € / Monat
- Monatliche Einzahlung in den Vertrag
- 230 € / Monat
- Davon sozialversicherungsfrei
- 230 € / Monat
- Netto ohne bAV
- 2.605,50 € / Monat
- Netto mit bAV
- 2.497,42 € / Monat
- Förderquote
- 53,01 %
- Weniger beitragspflichtiges Brutto
- 200 € / Monat
Gut zu wissen
Die Umwandlung senkt dein beitragspflichtiges Brutto. Das mindert deine spätere gesetzliche Rente und wirkt auch auf Kranken-, Arbeitslosen- und Elterngeld, weil alle drei am beitragspflichtigen Entgelt hängen.
- Im Alter ist die Betriebsrente voll zu versteuern. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf außerdem Kranken- und Pflegebeiträge, 2026 mit einem Freibetrag von 197,75 € im Monat in der Krankenversicherung.
- Der Rechner zeigt nur die staatliche Förderung der Einzahlung. Kosten, Garantien und Wertentwicklung des Vertrags sind nicht eingerechnet, und ein schlechter Vertrag kann die Förderung aufzehren.
Unverbindliche Schätzung auf Basis des PAP 2026 und der Werte für 2026. Keine Steuer-, Renten- oder Anlageberatung: ob sich ein konkreter Vertrag lohnt, hängt an seinen Kosten und Konditionen, die dieser Rechner nicht kennt.
Der Link enthält deine Eingaben, nicht das Ergebnis: Wer ihn öffnet, rechnet mit den aktuellen Werten.
Was kostet die betriebliche Altersvorsorge netto?
Eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge ist 2026 bis 676 € im Monat steuerfrei und bis 338 € im Monat zusätzlich sozialversicherungsfrei, und der Arbeitgeber muss mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts zuschießen, soweit er dadurch Sozialabgaben spart.
Die Formel
Einzahlung = Entgeltumwandlung plus Arbeitgeberzuschuss. Steuerpflichtiges Brutto = Brutto minus Umwandlung, plus der Teil der Einzahlung über 676 € im Monat. Beitragspflichtiges Brutto = Brutto minus Umwandlung, plus der Teil der Einzahlung über 338 € im Monat. Nettoaufwand = Netto ohne bAV minus Netto mit bAV. Förderquote = 1 minus Nettoaufwand geteilt durch Einzahlung.
Rechenbeispiel
Beispiel: bei 4.000 € Brutto im Monat wandelst du 200 € um. Mit 30 € Arbeitgeberzuschuss landen 230 € im Vertrag, netto kostet dich das nur 108,08 €. Deine Förderquote liegt damit bei 53,01 Prozent.
Wichtige Werte 2026
| Steuerfrei | bis 8 % der BBG, also 8.112 € im Jahr oder 676 € im Monat |
|---|---|
| Sozialversicherungsfrei | bis 4 % der BBG, also 4.056 € im Jahr oder 338 € im Monat |
| Arbeitgeberzuschuss | mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber Beiträge spart |
| Rechtsanspruch | auf Umwandlung von bis zu 4 % der BBG (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) |
| Auszahlung im Alter | voll steuerpflichtig, für gesetzlich Versicherte auch beitragspflichtig |
Werte geprüft:
So funktioniert die Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines künftigen Bruttogehalts, und dein Arbeitgeber zahlt diesen Teil in eine Betriebsrente ein (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG). Auf bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze hast du dabei einen Rechtsanspruch, dein Arbeitgeber kann also nicht einfach ablehnen.
Der Staat fördert das über zwei Grenzen, und die beiden liegen nicht gleich hoch. Steuerfrei sind 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, 2026 also 8.112 € im Jahr oder 676 € im Monat (§ 3 Nr. 63 EStG). Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind nur 4 %, also 4.056 € im Jahr oder 338 € im Monat (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Zwischen 338 € und 676 € sparst du Steuern, aber keine Sozialabgaben. Beide Grenzen gelten für die gesamte Einzahlung: Ein Arbeitgeberzuschuss zählt mit und kann die Summe über die Grenze heben, der überschießende Teil wird dann bei dir wie Gehalt belastet.
Kommt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss dazu: mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Da er nur im beitragsfreien Bereich spart, ist auch der Pflichtzuschuss praktisch auf diesen Bereich begrenzt. Und liegt dein Gehalt auch nach der Umwandlung über den Beitragsbemessungsgrenzen, spart er gar nichts, dann entfällt der Pflichtzuschuss selbst innerhalb der 4-Prozent-Grenze. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr, manche Tarifverträge regeln eigene Sätze.
Der ehrliche Teil: die Umwandlung senkt dein beitragspflichtiges Brutto, also auch deine spätere gesetzliche Rente und die Bemessungsgrundlage für Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld. Und im Alter ist die Betriebsrente voll zu versteuern und für gesetzlich Versicherte beitragspflichtig. Die Förderung ist real, sie ist aber eine Verschiebung und kein Geschenk.
Häufige Fragen
- Wie viel bringt die Entgeltumwandlung wirklich?
- Das hängt an deinem Grenzsteuersatz, deinen Sozialabgaben und dem Zuschuss deines Arbeitgebers. Innerhalb der 4-Prozent-Grenze kostet dich ein eingezahlter Euro netto typischerweise deutlich weniger als einen Euro. Der Rechner nennt dir deine konkrete Förderquote statt einer Faustregel.
- Muss mein Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen?
- Ja, im Regelfall. Nach § 1a Abs. 1a BetrAVG sind mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts fällig, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Spart er nichts, etwa oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder jenseits der 4-Prozent-Grenze, entfällt der Anspruch insoweit. Tarifverträge können abweichende Regelungen treffen.
- Wie viel darf ich maximal umwandeln?
- Einen Rechtsanspruch hast du auf bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also 338 € im Monat. Steuerfrei sind bis zu 8 %, also 676 € im Monat. Beide Grenzen zählen die gesamte Einzahlung, der Arbeitgeberzuschuss also mit. Darüber hinaus kannst du mit deinem Arbeitgeber mehr vereinbaren, gefördert ist dieser Teil aber nicht mehr.
- Senkt die Entgeltumwandlung meine gesetzliche Rente?
- Ja, in Höhe des beitragsfreien Teils. Nur dieser Teil fällt aus dem beitragspflichtigen Brutto heraus, entsprechend sammelst du in dieser Zeit etwas weniger Entgeltpunkte. Der Teil oberhalb der 4-Prozent-Grenze bleibt beitragspflichtig und mindert die Rente deshalb nicht. Und liegt dein Brutto auch nach der Umwandlung über der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat, ändert sich an deinen Entgeltpunkten ohnehin nichts.
- Wird die Betriebsrente später besteuert?
- Ja. Was in der Ansparphase steuerfrei bleibt, ist in der Auszahlungsphase voll zu versteuern (§ 22 Nr. 5 EStG). Der Vorteil liegt darin, dass der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben, garantiert ist das aber nicht.
- Zahle ich auf die Betriebsrente Krankenkassenbeiträge?
- Als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung ja. 2026 bleibt in der Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 € im Monat beitragsfrei, in der Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag nicht. Für privat Versicherte stellt sich die Frage nicht.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft:
Quellen:
- § 3 Nr. 63 EStG (steuerfrei bis 8 % der BBG)
- § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV (beitragsfrei bis 4 % der BBG)
- § 1a BetrAVG (Anspruch auf Entgeltumwandlung und 15 % Arbeitgeberzuschuss)
- § 1 BetrAVG (Entgeltumwandlung, Abs. 2 Nr. 3)
- SVBezGrV 2026 (BBG RV 101.400 €, Bezugsgröße 47.460 €)
- § 22 Nr. 5 EStG (nachgelagerte Besteuerung der Leistungen)
- § 226 Abs. 2 SGB V (Freibetrag auf Versorgungsbezüge)
Prüfumfang: Formeln und Referenzwerte wurden gegen die oben genannten Quellen geprüft, durch die Redaktion von Nomado24. Geprüft wird die Rechenlogik, nicht deine persönliche Konstellation. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
