Kurzarbeitergeld-Rechner 2026
Kurzarbeitergeld sind nicht 60 Prozent deines Nettoverlusts auf der Gehaltsabrechnung. Das Gesetz bildet zweimal dasselbe pauschalierte Netto, einmal aus dem Soll-Entgelt und einmal aus dem Ist-Entgelt, und zahlt 60 oder 67 Prozent der Differenz. Dieser Rechner geht genau diesen Weg und zeigt zusätzlich, was mit dem verbliebenen Lohn insgesamt auf dem Konto landet.
Kurzarbeitergeld pro Monat
€ / Monat
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Gerechnet wird auf die Differenz zweier pauschalierter Nettoentgelte, nicht auf deinen echten Nettoverlust. Weil die Lohnsteuer progressiv ist, fällt diese Differenz anders aus als der Unterschied der beiden echten Nettobeträge.
Nächster Schritt:Arbeitslosengeld I für dieses Gehalt berechnenMit diesem Brutto dein Netto berechnen
Deine Angaben
Das Brutto, das du ohne den Arbeitsausfall verdient hättest, ohne Mehrarbeit.
Im Betrieb heißt es meist "50 Prozent Kurzarbeit", nicht "Ist-Entgelt 1.500 Euro". Die Quote reicht dem Rechner, er leitet das Ist-Entgelt selbst ab. Die Auswahl entscheidet, welches der beiden Felder unten gerechnet wird.
Nur bei der ersten Auswahl. Anteil der Arbeitszeit, der ausfällt: 50 Prozent Kurzarbeit sind 50. Bei 100 Prozent fällt die Arbeit vollständig aus, das Ist-Entgelt ist dann null.
Nur bei der zweiten Auswahl. Das Brutto, das du im Kurzarbeitsmonat tatsächlich verdienst. Genauer als die Quote, wenn der Ausfall ungleichmäßig verteilt ist oder der Monat nur teilweise betroffen war.
Bestimmt die Lohnsteuer in beiden pauschalierten Nettoentgelten.
Mindestens ein Kind nach § 32 EStG hebt den Satz von 60 auf 67 Prozent.
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Im Vergleich
Differenz-293,28 € / Monat
So kommt der Betrag zustande
- Soll-Entgelt, auf 20 € gerundet
- 3.000 € / Monat
- Ist-Entgelt, auf 20 € gerundet
- 1.500 € / Monat
- Arbeitsausfall
- 50 %
- Pauschaliertes Netto aus dem Soll-Entgelt
- 2.106,92 € / Monat
- Pauschaliertes Netto aus dem Ist-Entgelt
- 1.190,75 € / Monat
- Nettoentgeltdifferenz
- 916,17 € / Monat
- Dein Leistungssatz
- 60 %
- Echtes Netto aus dem Ist-Entgelt
- 1.211,44 € / Monat
- Ist-Netto plus Kurzarbeitergeld
- 1.761,14 € / Monat
- Echtes Netto ohne Kurzarbeit
- 2.054,42 € / Monat
- Verbleibende Nettolücke
- 293,28 € / Monat
- Anteil vom gewohnten Netto
- 85,72 %
Gut zu wissen
Das Ist-Entgelt ist hier nicht eingetragen, sondern aus Soll-Entgelt und Ausfallquote abgeleitet. Danach rundet der Rechner beide Beträge auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag, so wie es § 106 Abs. 1 Satz 5 SGB III für die Tabelle der Agentur vorschreibt. Wenn du dein tatsächliches Ist-Brutto aus der Abrechnung kennst, gib es oben direkt ein: bei ungleichmäßigem Ausfall ist das der genauere Weg.
- Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf dein übriges Einkommen des Jahres. Wer mehr als 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben und häufig nachzahlen.
- Die 20 Prozent Sozialversicherung sind ein pauschaler Abzug, nicht deine echten Beiträge, und Kirchensteuer zieht die Fiktion nicht ab. Deshalb ist die Nettoentgeltdifferenz nicht dasselbe wie dein tatsächlicher Nettoverlust.
Unverbindliche Schätzung nach den Rechengrößen 2026. Die Agentur für Arbeit rechnet mit der amtlichen Kurzarbeitergeld-Tabelle, kleine Abweichungen sind normal. Anspruchsvoraussetzungen, Einmalzahlungen, Mehrarbeit und Nebeneinkommen sind nicht abgebildet. Verbindlich ist allein der Bescheid.
Der Link enthält deine Eingaben, nicht das Ergebnis: Wer ihn öffnet, rechnet mit den aktuellen Werten.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 Prozent. Die Nettoentgeltdifferenz ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll-Entgelt und dem aus dem Ist-Entgelt.
Die Formel
Soll-Entgelt und Ist-Entgelt werden höchstens bis 8.450 € im Monat berücksichtigt und danach auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet. Aus beiden wird je ein pauschaliertes Netto gebildet: minus 20 Prozent Sozialversicherungspauschale, minus Lohnsteuer, minus Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Kurzarbeitergeld = Differenz dieser beiden Beträge mal 60 oder 67 Prozent.
Rechenbeispiel
Beispiel: 3.000 € Soll-Entgelt und 1.500 € Ist-Entgelt, also 50 Prozent Arbeitsausfall. Die pauschalierten Nettoentgelte sind 2.106,92 € und 1.190,75 €, die Nettoentgeltdifferenz damit 916,17 €. Bei 60 Prozent ergibt das 549,70 € Kurzarbeitergeld, zusammen mit dem Ist-Lohn rund 1.761,14 € netto im Monat.
Wichtige Werte 2026
| Leistungssatz | 60 %, mit mindestens einem Kind 67 % |
|---|---|
| Bemessungsgrundlage | Nettoentgeltdifferenz, nicht der echte Nettoverlust |
| Rundung | Soll und Ist auf volle 20 € nach § 106 SGB III |
| Beitragsbemessungsgrenze 2026 | 8.450 € im Monat, 101.400 € im Jahr |
| Kirchensteuer | wird in der gesetzlichen Fiktion nicht abgezogen |
| Steuer | steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt |
Werte geprüft:
Warum 60 Prozent nicht 60 Prozent vom Verlust sind
Der Arbeitgeber zahlt in der Kurzarbeit nur noch den Lohn für die tatsächlich geleistete Arbeit, das Ist-Entgelt. Was du ohne den Arbeitsausfall verdient hättest, heißt Soll-Entgelt. Beide Werte werden nach § 106 SGB III nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat berücksichtigt und erst danach auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet.
Aus beiden Beträgen bildet das Gesetz je ein pauschaliertes Nettoentgelt nach § 153 SGB III: 20 Prozent Sozialversicherung pauschal, Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse, Solidaritätszuschlag, keine Kirchensteuer. Die Differenz dieser beiden Zahlen ist die Nettoentgeltdifferenz. Sie ist nicht identisch mit dem Unterschied deiner beiden echten Nettobeträge, weil die Lohnsteuer progressiv verläuft und die Pauschale die tatsächlichen Beiträge nur annähert.
Auf diese Differenz kommen 60 Prozent, oder 67 Prozent, wenn du oder dein Ehepartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 EStG hat. Unter dem Strich bleibt eine Lücke: Was am Ende ankommt, ist das echte Netto aus dem Ist-Entgelt plus das Kurzarbeitergeld, und das liegt spürbar unter deinem gewohnten Netto. Genau diese Lücke weist der Rechner aus, statt sie zu verschweigen.
Häufige Fragen
- Bekomme ich 60 Prozent meines Gehalts?
- Nein. Du bekommst 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, also des Unterschieds zwischen zwei pauschalierten Nettoentgelten. Das ist deutlich weniger als 60 Prozent deines Bruttogehalts und auch etwas anderes als 60 Prozent deines echten Nettoverlusts. Den Ist-Lohn bekommst du zusätzlich, er fällt ja nicht weg.
- Wann bekomme ich 67 statt 60 Prozent?
- Wenn du beim Arbeitslosengeld den erhöhten Leistungssatz bekämst, also mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG hast. Es genügt, wenn dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ein solches Kind hat und ihr nicht dauernd getrennt lebt.
- Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?
- Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte. Ab 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr besteht Pflicht zur Steuererklärung, und eine Nachzahlung ist eher die Regel als die Ausnahme.
- Warum werden Soll und Ist auf 20 € gerundet?
- Weil § 106 Abs. 1 Satz 5 SGB III es so vorschreibt. Die Agentur für Arbeit arbeitet mit einer Tabelle in 20-Euro-Schritten, deshalb werden beide Entgelte vorher auf den nächsten durch 20 teilbaren Betrag gerundet. Der Rechner macht denselben Schritt, damit das Ergebnis zur amtlichen Tabelle passt.
- Zahlt der Arbeitgeber etwas dazu?
- Nur wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag es vorsehen. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld besteht nicht. Zuschüsse bis zur Höhe von 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll- und Ist-Entgelt bleiben sozialversicherungsfrei, steuerpflichtig sind sie dagegen.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft:
Quellen:
Prüfumfang: Formeln und Referenzwerte wurden gegen die oben genannten Quellen geprüft, durch die Redaktion von Nomado24. Geprüft wird die Rechenlogik, nicht deine persönliche Konstellation. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
