Erwerbsminderungsrente brutto netto 2026
Von der Erwerbsminderungsrente gehen wie von jeder gesetzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und je nach Höhe und Rentenbeginn auch Einkommensteuer. Der Rechner zeigt dir, wie aus deiner EM-Rente brutto die Nettorente wird, ab welcher Höhe Steuer anfällt und wie viel du 2026 hinzuverdienen darfst.
Erwerbsminderungsrente netto pro Monat
€ / Monat
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Bei dieser EM-Rente bleibt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, es fällt keine Einkommensteuer an. Abgezogen werden nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, solange die Rente dein einziges Einkommen ist.
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Deine Angaben
Der Betrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung, laut Rentenbescheid oder Renteninformation.
Wirkt nur auf die angezeigte Hinzuverdienstgrenze. Den Bruttobetrag trägst du oben selbst ein.
Bestimmt den steuerpflichtigen Anteil. Rentenbeginn vor 2005: 2005 eintragen.
Steht im Steuerbescheid als steuerfreier Teil der Rente. Bei 0 und Rentenbeginn vor 2026 schätzt der Rechner ihn aus den gesetzlichen Rentenerhöhungen seit Rentenbeginn.
Durchschnitt 2026: 2,9 Prozent. Du zahlst davon die Hälfte.
Wer nie Kinder hatte, zahlt 0,6 Prozent Zuschlag zur Pflegeversicherung.
8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent der Einkommensteuer.
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Im Vergleich
Differenz-148,20 € / Monat
So wird aus der EM-Rente brutto die Nettorente
- Krankenversicherung (dein Anteil)
- 105 € / Monat
- Dein KV-Beitragssatz
- 8,75 %
- Pflegeversicherung
- 43,20 € / Monat
- Dein PV-Beitragssatz
- 3,60 %
- Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer (anteilig)
- 0 € / Monat
- Abzüge gesamt
- 148,20 € / Monat
- Anteil netto an brutto
- 87,65 %
- EM-Rente brutto im Jahr
- 14.400 € / Jahr
- Besteuerungsanteil
- 84 %
- Rentenfreibetrag
- 2.304 € / Jahr
- Steuerpflichtiger Teil der Rente
- 12.096 € / Jahr
- Kranken- und Pflegebeiträge als Sonderausgaben
- 1.778,40 € / Jahr
- Zu versteuerndes Einkommen
- 10.179 € / Jahr
- Einkommensteuer im Jahr
- 0 € / Jahr
- Steuerfrei bis zu einer EM-Rente von
- 1.453,12 € / Monat
- Hinzuverdienstgrenze 2026
- 20.763,75 € / Jahr
Gut zu wissen
Gerechnet wird mit der Erwerbsminderungsrente als einzigem Einkommen und Einzelveranlagung. Hinzuverdienst, Betriebsrente oder das Einkommen eines Ehepartners bei Zusammenveranlagung erhöhen die Steuer.
- Verdienst du über der Hinzuverdienstgrenze, zieht die Rentenversicherung 40 Prozent eines Zwölftels des übersteigenden Jahresbetrags von der Rente ab. Bei der teilweisen EM-Rente kann die Grenze höher liegen als der Mindestwert, abhängig von deinem besten Verdienstjahr der letzten 15 Jahre.
Unverbindliche Schätzung mit dem Einkommensteuertarif 2026, dem Besteuerungsanteil nach § 22 EStG und den Beitragssätzen 2026 für pflichtversicherte Rentner. Nicht berücksichtigt: weitere Einkünfte, Zusammenveranlagung, freiwillige oder private Krankenversicherung, der Kinderabschlag in der Pflegeversicherung und höhere tatsächliche Werbungskosten oder Sonderausgaben. Keine Steuer- oder Rentenberatung.
Der Link enthält deine Eingaben, nicht das Ergebnis: Wer ihn öffnet, rechnet mit den aktuellen Werten.
Wie viel bleibt von der Erwerbsminderungsrente netto?
Von der Erwerbsminderungsrente zahlen gesetzlich versicherte Rentner 2026 die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, also 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag, und den vollen Pflegebeitrag von 3,6 Prozent (kinderlos 4,2 Prozent); Einkommensteuer fällt nur auf den steuerpflichtigen Teil an, soweit das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 Euro übersteigt.
Die Formel
Netto-EM-Rente = Bruttorente minus Krankenversicherung (7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag) minus Pflegeversicherung (3,6 Prozent, kinderlos 4,2 Prozent) minus Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer. Zu versteuerndes Einkommen = Jahresrente mal Besteuerungsanteil minus 102 Euro Werbungskosten minus 36 Euro Sonderausgaben minus Kranken- und Pflegebeiträge.
Rechenbeispiel
Beispiel: 1.200 € Erwerbsminderungsrente brutto im Monat bei Rentenbeginn 2026 sind 14.400 € im Jahr, davon 84 Prozent steuerpflichtig. Nach Pauschbeträgen und 1.778,40 € Beiträgen bleiben 10.179 € zu versteuerndes Einkommen und 0 € Einkommensteuer im Jahr. Nach 105 € Kranken- und 43,20 € Pflegeversicherung bleiben 1.051,80 € netto im Monat.
Wichtige Werte 2026
| Krankenversicherung | 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag (Schnitt 2026: 2,9 Prozent) |
|---|---|
| Pflegeversicherung | 3,6 Prozent, kinderlos 4,2 Prozent, trägt der Rentner allein |
| Besteuerungsanteil | Rentenbeginn 2025: 83,5 Prozent, 2026: 84 Prozent |
| Teilweise Erwerbsminderung | halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente |
| Hinzuverdienstgrenze 2026, volle EM-Rente | 20.763,75 Euro brutto im Jahr |
| Hinzuverdienstgrenze 2026, teilweise EM-Rente | mindestens 41.527,50 Euro brutto im Jahr |
Werte geprüft:
So rechnet der Rechner
Die volle Erwerbsminderungsrente bekommt, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, die teilweise, wer drei bis unter sechs Stunden schafft. Die teilweise Rente ist halb so hoch wie die volle. Wer vor dem Rentenalter erwerbsgemindert wird, bekommt eine Zurechnungszeit gutgeschrieben, als hätte er bis zur Regelaltersgrenze weiter verdient, und einen Abschlag von höchstens 10,8 Prozent.
Von der Bruttorente gehen zuerst die Sozialabgaben ab. Pflichtversicherte zahlen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse, die Rentenversicherung trägt den Rest. Den Pflegebeitrag von 3,6 Prozent, kinderlos 4,2 Prozent, trägst du allein.
Steuerpflichtig ist nur der Besteuerungsanteil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet: 84 Prozent bei Beginn 2026. Der steuerfreie Teil wird im Folgejahr in Euro festgeschrieben, spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Geht die EM-Rente später in eine Altersrente über, zählt deren Laufzeit mit, der Besteuerungsanteil springt also nicht auf den Wert des Übergangsjahres.
Vom steuerpflichtigen Teil ziehen wir 102 Euro Werbungskosten, 36 Euro Sonderausgaben und deine Kranken- und Pflegebeiträge ab. Liegt das Ergebnis über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, fällt Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 an. Sie wird über die Steuererklärung festgesetzt, nicht von der Rente abgezogen.
Neben der Rente darfst du 2026 bei voller Erwerbsminderung bis 20.763,75 Euro im Jahr hinzuverdienen, bei teilweiser mindestens 41.527,50 Euro. Darüber wird die Rente gekürzt. Beachte: Wer bei voller Erwerbsminderung regelmäßig drei Stunden oder mehr arbeitet, riskiert die Rente selbst, unabhängig vom Verdienst.
Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente netto
- Wie viel Prozent gehen von der Erwerbsminderungsrente ab?
- Ohne Steuer rund 12,35 Prozent bei Kindern (8,75 Prozent Krankenversicherung beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherung) und 12,95 Prozent ohne Kinder. Bei 1.200 Euro EM-Rente sind das rund 148 Euro, es bleiben etwa 1.052 Euro.
- Muss ich die Erwerbsminderungsrente versteuern?
- Ja, mit dem Besteuerungsanteil des Jahres, in dem sie begonnen hat, 2026 sind das 84 Prozent. Steuer zahlst du aber nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt. Ist die EM-Rente dein einziges Einkommen, bleibt sie bei Rentenbeginn 2026 bis zu rund 1.450 Euro im Monat steuerfrei.
- Wie viel darf ich zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen?
- Bei voller Erwerbsminderung 2026 bis 20.763,75 Euro brutto im Jahr, bei teilweiser mindestens 41.527,50 Euro. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent angerechnet: Ein Zwölftel des Überschusses mal 40 Prozent wird monatlich von der Rente abgezogen.
- Wird von der EM-Rente Steuer abgezogen?
- Nein. Die Rentenversicherung behält nur die Kranken- und Pflegebeiträge ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt über die Steuererklärung fest, gegebenenfalls mit Vorauszahlungen. Die Rente wird dem Finanzamt per Rentenbezugsmitteilung automatisch gemeldet.
- Wie hoch ist die teilweise Erwerbsminderungsrente?
- Halb so hoch wie die volle, weil der Rentenartfaktor 0,5 statt 1,0 beträgt. Die Abzüge sind prozentual dieselben. Weil der Betrag kleiner ist, fällt seltener Einkommensteuer an, oft kommt aber ein Arbeitslohn aus der Restarbeitszeit hinzu.
- Was passiert mit der Steuer, wenn die EM-Rente zur Altersrente wird?
- Die Altersrente gilt als Folgerente. Für ihren Besteuerungsanteil wird die Laufzeit der EM-Rente vom Jahr des Beginns abgezogen. Wer seit 2016 EM-Rente bezieht und 2030 in die Altersrente wechselt, behält im Ergebnis den Anteil von 2016, also 72 Prozent.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft:
Quellen:
- § 43 SGB VI (Rente wegen Erwerbsminderung) und § 67 SGB VI (Rentenartfaktor 0,5 und 1,0)
- § 96a SGB VI (Hinzuverdienstgrenze, 40 Prozent Anrechnung)
- SVBezGrV 2026 § 1 (Bezugsgröße 3.955 Euro im Monat)
- § 22 EStG (Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn, Folgerenten)
- § 32a EStG (Einkommensteuertarif 2026)
- § 249a SGB V (Tragung der Beiträge aus der Rente)
- § 59 SGB XI (Pflegebeitrag aus der Rente trägt der Rentner allein)
Prüfumfang: Formeln und Referenzwerte wurden gegen die oben genannten Quellen geprüft, durch die Redaktion von Nomado24. Geprüft wird die Rechenlogik, nicht deine persönliche Konstellation. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
