Pension brutto netto Rechner 2026 (Österreich)
Wie viel bleibt von deiner Pension netto? Der Rechner zieht von der Bruttopension 2026 den Krankenversicherungsbeitrag von 6 % ab, berechnet die Lohnsteuer nach dem Tarif 2026 mit dem Pensionistenabsetzbetrag und zeigt dir die Nettopension im Monat, die 13. und 14. Pension im April und Oktober und das Netto im ganzen Jahr.
Nettopension pro Monat
€ / Monat
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Von der Steuer nach dem Tarif wird der volle Pensionistenabsetzbetrag abgezogen, den Rest behält die Pensionsversicherung monatlich als Lohnsteuer ein.
Nächster Schritt:Mit diesem Brutto dein Netto in Österreich berechnenBrutto und Netto in Teilzeit für Österreich berechnen
Deine Angaben
Die monatliche Bruttopension laut Pensionsbescheid. Sie wird 14 Mal im Jahr ausbezahlt.
Wenn du mehr als sechs Monate im Jahr verheiratet bist oder in eingetragener Partnerschaft lebst, dein Partner höchstens 2.720 € Einkünfte im Jahr hat und du keinen Alleinverdienerabsetzbetrag beziehst.
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Im Vergleich
Differenz-135,75 € / Monat
Deine Pension im Detail
- Krankenversicherung (6 %) pro Monat
- 108 € / Monat
- Lohnsteuer pro Monat
- 27,75 € / Monat
- 13. und 14. Pension netto (je Auszahlung, im Schnitt)
- 1.609,08 € je Auszahlung
- Netto im Jahr (14 Auszahlungen)
- 23.189,16 € / Jahr
- Brutto im Jahr
- 25.200 € / Jahr
- Steuerpflichtige laufende Pension im Jahr
- 20.304 € / Jahr
- Steuer nach dem Tarif im Jahr
- 1.353 € / Jahr
- Pensionistenabsetzbetrag im Jahr
- 1.020 € / Jahr
- Lohnsteuer auf beide Sonderzahlungen
- 165,84 € / Jahr
- Abzüge gesamt
- 7,98 %
Gut zu wissen
Den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag beantragst du mit dem Formular E 30 bei der pensionsauszahlenden Stelle oder später in der Arbeitnehmerveranlagung.
- Gerechnet ist eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung als einziges Einkommen, bei Wohnsitz in Österreich. Beziehst du mehrere Pensionen oder daneben ein Erwerbseinkommen, wird die Steuer gemeinsam berechnet und fällt meist höher aus.
Unverbindliche Schätzung für 2026 nach § 73 ASVG sowie § 33 und § 67 EStG. Nicht berücksichtigt: Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Freibeträge (etwa wegen Behinderung), Kirchenbeitrag und Spenden, die SV-Rückerstattung, mehrere Pensionen oder weitere Einkünfte. Maßgeblich ist dein Pensionszahlungsbeleg.
Der Link enthält deine Eingaben, nicht das Ergebnis: Wer ihn öffnet, rechnet mit den aktuellen Werten.
Wie viel netto bleibt von der Pension in Österreich?
Von der Bruttopension gehen 2026 in Österreich 6 % Krankenversicherung ab, weitere Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Lohnsteuer zahlst du erst, wenn die Steuer nach dem Tarif den Pensionistenabsetzbetrag von bis zu 1.020 € im Jahr übersteigt, ohne erhöhten Absetzbetrag also ab rund 1.650 € Bruttopension im Monat.
Die Formel
Nettopension = Bruttopension minus 6 % Krankenversicherung minus Lohnsteuer. Lohnsteuer im Jahr = Tarifsteuer auf zwölf Monatspensionen nach Abzug der Krankenversicherung, minus Pensionistenabsetzbetrag (1.020 €, erhöht 1.502 €, eingeschliffen bis 31.494 €). 13. und 14. Pension: 6 % Krankenversicherung, dann 6 % Lohnsteuer auf den Teil über 620 €, steuerfrei, solange beide zusammen höchstens 2.615 € betragen.
Rechenbeispiel
Beispiel: Bei 1.800 € Bruttopension gehen 108 € Krankenversicherung und 27,75 € Lohnsteuer ab, es bleiben 1.664,25 € netto im Monat. Die 13. und 14. Pension bringen im Schnitt je 1.609,08 € netto, im ganzen Jahr sind das 23.189,16 € netto.
Wichtige Werte 2026
| Krankenversicherung auf die Pension | 6 % der Bruttopension, auch auf die 13. und 14. Pension (§ 73 ASVG) |
|---|---|
| Pensionistenabsetzbetrag 2026 | bis zu 1.020 € im Jahr, zwischen 21.614 € und 31.494 € eingeschliffen |
| Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag 2026 | bis zu 1.502 € im Jahr, zwischen 24.616 € und 31.494 € eingeschliffen |
| Lohnsteuerfrei ohne erhöhten Absetzbetrag | Pensionen bis rund 1.650 € brutto im Monat |
| 13. und 14. Pension | 620 € frei, darüber 6 %, steuerfrei bis 2.615 € für beide zusammen |
| Einkommensteuertarif 2026 | 0 % bis 13.539 €, dann 20 %, 30 %, 40 %, 48 % und 50 % |
Werte geprüft:
So rechnet der Pensionsrechner
Österreichische Pensionen werden 14 Mal im Jahr ausbezahlt: zwölf laufende Monatspensionen und je eine Sonderzahlung im April und im Oktober. Von jeder Auszahlung behält die Pensionsversicherung 6 % Krankenversicherungsbeitrag ein, so gilt es seit 1. Juni 2025 und auch 2026 (§ 73 Abs. 1 ASVG). Pensions- und Arbeitslosenversicherung fallen in der Pension nicht mehr an.
Die Lohnsteuer auf die laufende Pension wird wie bei Angestellten nach dem Einkommensteuertarif 2026 berechnet: 0 % bis 13.539 €, dann 20 %, 30 %, 40 %, 48 % und 50 %. Grundlage sind zwölf Monatspensionen nach Abzug der Krankenversicherung. Das Werbungskostenpauschale von 132 € steht Pensionisten nicht zu (§ 16 Abs. 3 EStG).
Von dieser Steuer wird der Pensionistenabsetzbetrag abgezogen, 2026 bis zu 1.020 € im Jahr. Er wird zwischen 21.614 € und 31.494 € steuerpflichtiger laufender Pension gleichmäßig kleiner und fällt darüber weg. Wer mehr als sechs Monate im Jahr verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt und einen Partner mit höchstens 2.720 € Einkünften hat, bekommt den erhöhten Absetzbetrag von bis zu 1.502 €, eingeschliffen zwischen 24.616 € und 31.494 € (§ 33 Abs. 6 EStG). Deshalb bleibt eine Pension bis rund 1.650 € brutto im Monat ohne Lohnsteuer, mit erhöhtem Absetzbetrag bis rund 1.865 €.
Die 13. und 14. Pension sind begünstigt wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Nach Abzug der Krankenversicherung bleiben die ersten 620 € im Jahr steuerfrei, der Rest wird mit 6 % besteuert. Betragen beide Sonderzahlungen zusammen höchstens 2.615 €, fällt gar keine Steuer an (§ 67 Abs. 1 EStG).
Was der Rechner nicht kennt: eine zweite Pension, einen Zuverdienst, Freibeträge oder den Alleinverdienerabsetzbetrag. Er zeigt dir die Größenordnung sehr genau, ersetzt aber nicht deinen Pensionszahlungsbeleg.
Häufige Fragen
- Wie viel Krankenversicherung zahle ich als Pensionist 2026?
- 6 % der Bruttopension, abgezogen von jeder der 14 Auszahlungen, also auch von der 13. und 14. Pension. Weitere Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Pension nicht an.
- Ab welcher Pension zahle ich Lohnsteuer?
- Ohne erhöhten Pensionistenabsetzbetrag bleibt eine Pension 2026 bis rund 1.650 € brutto im Monat lohnsteuerfrei, weil die Steuer nach dem Tarif bis dahin nicht höher ist als der Absetzbetrag von 1.020 €. Mit dem erhöhten Absetzbetrag liegt die Grenze bei rund 1.865 € brutto.
- Wie wird die 13. und 14. Pension versteuert?
- Nach Abzug von 6 % Krankenversicherung bleiben die ersten 620 € im Jahr steuerfrei, der Rest wird mit 6 % besteuert. Solange beide Sonderzahlungen zusammen höchstens 2.615 € ausmachen, also bei einer Monatspension bis 1.307,50 €, fällt keine Steuer an.
- Was ist der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag?
- Ein höherer Absetzbetrag von bis zu 1.502 € im Jahr für Pensionisten, die mehr als sechs Monate im Jahr verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, deren Partner höchstens 2.720 € Einkünfte im Jahr hat und die keinen Alleinverdienerabsetzbetrag beziehen. Du beantragst ihn mit dem Formular E 30 bei der pensionsauszahlenden Stelle oder in der Arbeitnehmerveranlagung.
- Bekomme ich bei einer niedrigen Pension Geld vom Finanzamt zurück?
- Möglich. Liegt die Steuer nach dem Tarif unter dem Pensionistenabsetzbetrag, erstattet das Finanzamt über die Arbeitnehmerveranlagung 80 % der Krankenversicherungsbeiträge, 2026 höchstens 723 € im Jahr und nicht mehr als der nicht ausgeschöpfte Absetzbetrag (§ 33 Abs. 8 EStG).
- Warum ist die Pension im April und im Oktober höher?
- Weil mit der April- und der Oktoberpension je eine Sonderzahlung in Höhe einer Monatspension ausbezahlt wird. Sie wird nur mit 6 % besteuert, deshalb bleibt davon mehr netto als von einer normalen Monatspension.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft:
Quellen:
- RIS: § 73 ASVG (Krankenversicherungsbeitrag 6 % auf Pensionen und Pensionssonderzahlungen)
- RIS: § 33 EStG 1988 (Tarif 2026, Pensionistenabsetzbetrag, SV-Rückerstattung)
- RIS: § 67 EStG 1988 (Sonderzahlungen, Freigrenze 2.615 €)
- RIS: § 77 EStG 1988 (Neuberechnung der Sonderzahlungen, Einschleifregel)
- RIS: § 16 EStG 1988 (kein Werbungskostenpauschale bei Pensionen)
- BMF: Steuerabsetzbeträge 2026 (Pensionistenabsetzbetrag)
- Sozialversicherung: Leistungsinformation 2026 (Krankenversicherungsbeitrag 6,0 %, Ausgleichszulage)
Prüfumfang: Formeln und Referenzwerte wurden gegen die oben genannten Quellen geprüft, durch die Redaktion von Nomado24. Geprüft wird die Rechenlogik, nicht deine persönliche Konstellation. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
