Arbeitslosengeld-Rechner 2026
Arbeitslosengeld I ist kein Anteil deines gewohnten Nettogehalts. Das Gesetz rechnet mit einem eigenen, pauschalierten Netto: 20 Prozent Sozialversicherung pauschal, dazu Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach deiner Steuerklasse, aber ohne Kirchensteuer. Dieser Rechner geht genau diesen Weg und zeigt Tagesbetrag, Monatsbetrag und Anspruchsdauer.
Arbeitslosengeld pro Monat
€ / Monat
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Mit mindestens zwölf Monaten Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten ist die Anwartschaftszeit erfüllt. Der Monatsbetrag ist der Tagesbetrag mal 30, deshalb liegt er etwas unter dem Leistungssatz mal dem Monatsnetto.
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Deine Angaben
Der Durchschnitt der letzten zwölf Monate, ohne Einmalzahlungen.
Maßgeblich ist die Klasse zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entsteht.
Mindestens ein Kind nach § 32 EStG hebt den Satz von 60 auf 67 Prozent.
Entscheidet, OB Anspruch besteht: ab zwölf Monaten ist die Anwartschaftszeit erfüllt (§ 142, § 143 SGB III).
Entscheidet, WIE LANGE gezahlt wird (§ 147 SGB III). Enthält das Feld darüber, kann also nicht kleiner sein. Ältere Ergebnis-Links kennen dieses Feld noch nicht: dort setzen wir den Wert mit dem Feld darüber gleich, statt Monate zu erfinden. Trag deine echten fünf Jahre ein, wenn sie länger sind.
Ab 50, 55 und 58 Jahren verlängert sich die Bezugsdauer.
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Im Vergleich
Differenz-860,12 € / Monat
So kommt der Betrag zustande
- Bemessungsentgelt im Monat
- 3.000 € / Monat
- Bemessungsentgelt je Kalendertag
- 98,63 € / Tag
- Sozialversicherungspauschale 20 %
- 600 € / Monat
- Lohnsteuer
- 293,08 € / Monat
- Pauschaliertes Nettoentgelt im Monat
- 2.106,92 € / Monat
- Leistungsentgelt je Kalendertag
- 69,27 € / Tag
- Dein Leistungssatz
- 60 %
- Arbeitslosengeld je Kalendertag
- 41,56 € / Tag
- Dauer des Anspruchs
- 12 Monate
- Anteil vom Bruttogehalt
- 41,56 %
- Summe über die gesamte Bezugsdauer
- 14.961,60 € insgesamt
Gut zu wissen
Zwei Zeiträume, zwei Fragen: Die Anwartschaftszeit verlangt zwölf Versicherungsmonate in den letzten 30 Monaten (§ 142, § 143 SGB III), die Dauer des Anspruchs richtet sich nach den Versicherungsmonaten in den letzten fünf Jahren und deinem Alter (§ 147 SGB III). Erst ab 50 Jahren bringen mehr als 24 Monate überhaupt eine längere Bezugsdauer, ab 58 Jahren sind mit 48 Monaten die vollen 24 Monate möglich.
Unverbindliche Schätzung nach den Rechengrößen 2026. Die Lohnsteuer stammt aus dem Programmablaufplan 2026 ohne Kirchensteuer und ohne persönliche Freibeträge; die Vorsorgepauschale der Agentur für Arbeit weicht geringfügig ab. Verbindlich ist allein der Bescheid der Agentur für Arbeit.
Der Link enthält deine Eingaben, nicht das Ergebnis: Wer ihn öffnet, rechnet mit den aktuellen Werten.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 Prozent. Berechnet wird es je Kalendertag aus dem beitragspflichtigen Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate, ausgezahlt wird ein voller Monat mit 30 Tagen.
Die Formel
Bemessungsentgelt je Tag = beitragspflichtiges Brutto der letzten zwölf Monate geteilt durch 365, gedeckelt bei 8.450 € im Monat. Leistungsentgelt = Bemessungsentgelt minus 20 Prozent Sozialversicherungspauschale, minus Lohnsteuer, minus Solidaritätszuschlag. Arbeitslosengeld je Tag = Leistungsentgelt mal 60 oder 67 Prozent. Der Monatsbetrag ist der Tagesbetrag mal 30.
Rechenbeispiel
Beispiel: 3.000 € Bruttogehalt ergeben ein pauschaliertes Nettoentgelt von 2.106,92 € im Monat. Bei einem Leistungssatz von 60 Prozent sind das 41,56 € Arbeitslosengeld je Kalendertag, also 1.246,80 € im Monat, und der Anspruch läuft 12 Monate.
Wichtige Werte 2026
| Leistungssatz | 60 %, mit mindestens einem Kind 67 % |
|---|---|
| Sozialversicherungspauschale | 20 % des Bemessungsentgelts, pauschal |
| Kirchensteuer | wird in der gesetzlichen Fiktion nicht abgezogen |
| Beitragsbemessungsgrenze 2026 | 8.450 € im Monat, 101.400 € im Jahr |
| Zeitrechnung | ein Jahr 365 Tage, ein Auszahlungsmonat 30 Tage |
| Anspruchsdauer | 6 bis 24 Monate, nach Versicherungszeit und Alter |
Werte geprüft:
Wie das Arbeitslosengeld wirklich gerechnet wird
Grundlage ist das Bemessungsentgelt: das beitragspflichtige Bruttoentgelt der letzten zwölf abgerechneten Monate, geteilt durch 365 Kalendertage. Beitragspflichtig ist es nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung, 2026 also bis 8.450 € im Monat. Wer mehr verdient, bekommt vom Mehrverdienst nichts angerechnet.
Vom Bemessungsentgelt zieht § 153 SGB III drei Posten ab: eine Sozialversicherungspauschale von glatt 20 Prozent, die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse und den Solidaritätszuschlag. Was übrig bleibt, heißt Leistungsentgelt. Kirchensteuer steht nicht in dieser Liste und wird deshalb auch bei Kirchenmitgliedern nicht abgezogen, was die Grundlage minimal anhebt.
Auf das Leistungsentgelt kommt der Leistungssatz: 67 Prozent, wenn du oder dein Ehepartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 EStG hast, sonst 60 Prozent. Gezahlt wird kalendertäglich, ein voller Monat gilt als 30 Tage. Die Dauer richtet sich nach § 147 SGB III: zwölf Versicherungsmonate ergeben sechs Monate Anspruch, 24 Monate ergeben zwölf, und ab 50, 55 und 58 Jahren steigt die Höchstdauer auf 15, 18 und 24 Monate.
Häufige Fragen
- Warum bekomme ich nicht einfach 60 Prozent meines Nettogehalts?
- Weil das Gesetz ein eigenes, pauschaliertes Netto bildet. Es zieht pauschal 20 Prozent Sozialversicherung ab statt deiner tatsächlichen Beiträge und lässt die Kirchensteuer weg. Dieses Leistungsentgelt liegt meist etwas über deinem echten Netto, der Monatsbetrag durch die 30-Tage-Regel aber wieder etwas darunter.
- Wann bekomme ich 67 statt 60 Prozent?
- Wenn du mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG hast, also ein Kind, für das dir dem Grunde nach Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht. Es genügt auch, wenn dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ein solches Kind hat und ihr nicht dauernd getrennt lebt.
- Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
- Nach § 147 SGB III abhängig von Versicherungszeit und Alter: zwölf Versicherungsmonate ergeben sechs Monate, 16 ergeben acht, 20 ergeben zehn, 24 ergeben zwölf Monate. Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr sind mit 30 Versicherungsmonaten 15 Monate möglich, ab 55 mit 36 Monaten 18 Monate, ab 58 mit 48 Monaten 24 Monate.
- Zählt mein hohes Gehalt voll mit?
- Nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung, 2026 sind das 8.450 € im Monat oder 101.400 € im Jahr. Darüber liegende Gehaltsteile sind beitragsfrei und erhöhen das Arbeitslosengeld nicht. Der Rechner deckelt automatisch und weist das aus.
- Ist das Arbeitslosengeld steuerfrei?
- Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Der Betrag selbst wird nicht besteuert, er erhöht aber den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte des Jahres. Wer im selben Jahr noch Arbeitslohn bezogen hat, muss deshalb oft eine Steuererklärung abgeben und mit einer Nachzahlung rechnen.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft:
Quellen:
Prüfumfang: Formeln und Referenzwerte wurden gegen die oben genannten Quellen geprüft, durch die Redaktion von Nomado24. Geprüft wird die Rechenlogik, nicht deine persönliche Konstellation. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
