Mindestlohn, Urlaub, Krankheit: deine Rechte im Minijob

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Auf einen Blick

  • Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde (2026), 14,60 € ab 2027, auch im Minijob.
  • Urlaub: mindestens vier Wochen im Jahr, umgerechnet auf deine Arbeitstage pro Woche.
  • Krankheit: bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht.
  • Feiertage: Fällt deine Arbeit wegen eines Feiertags aus, wird sie trotzdem bezahlt.

Ja, der Mindestlohn gilt auch für Minijobber: 2026 mindestens 13,90 € pro Stunde, ab 1. Januar 2027 mindestens 14,60 €. Minijobber sind rechtlich Teilzeitbeschäftigte und haben dieselben Grundrechte wie ihre Kolleginnen und Kollegen: bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit bis zu sechs Wochen und Bezahlung an Feiertagen. Dieser Ratgeber erklärt, was dir zusteht, wie du deinen Urlaub ausrechnest und an wen du dich wenden kannst. Er dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 23. September 2026.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja. Das Mindestlohngesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig davon, wie viele Stunden sie arbeiten (§ 1 MiLoG). Im Minijob heißt das 2026 mindestens 13,90 € für jede gearbeitete Stunde, ab 2027 mindestens 14,60 €.

Ausnahmen regelt § 22 MiLoG. Sie betreffen vor allem Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, bestimmte Pflicht- und kurze Orientierungspraktika, ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Für die meisten Minijobber gilt der Mindestlohn uneingeschränkt.

Auf den Mindestlohn kannst du nicht wirksam verzichten, und Vertragsklauseln, die ihn unterlaufen, sind insoweit unwirksam (§ 3 MiLoG). Ein fester Monatslohn ist erlaubt, solange er geteilt durch die tatsächlich gearbeiteten Stunden den Mindestlohn erreicht.

Wie viel Urlaub steht Minijobbern zu?

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert mindestens 24 Werktage im Jahr, gerechnet auf eine Sechs-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Das sind vier Wochen. Arbeitest du an weniger Tagen, wird der Anspruch anteilig umgerechnet: Arbeitstage pro Woche mal 24, geteilt durch 6. Wer zwei Tage pro Woche arbeitet, hat also mindestens acht Urlaubstage, und damit ebenfalls vier freie Wochen.

Während des Urlaubs bekommst du deinen durchschnittlichen Verdienst weiter (§ 11 BUrlG). Den vollen Anspruch erwirbst du nach sechs Monaten im Job; vorher steht dir für jeden vollen Monat ein Zwölftel zu. Bekommen vergleichbare Vollzeitkräfte laut Vertrag oder Tarif mehr Urlaub, gilt das anteilig auch für dich, denn Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter gestellt werden (§ 4 TzBfG).

Gesetzlicher Mindesturlaub im Minijob nach Arbeitstagen
Arbeitstage pro WocheUrlaubstage pro JahrFreie Wochen
1 Tag4 Tage4
2 Tage8 Tage4
3 Tage12 Tage4
4 Tage16 Tage4
5 Tage20 Tage4

Bekomme ich im Minijob Lohn, wenn ich krank bin?

Ja. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen den Lohn weiter, den du in dieser Zeit verdient hättest (§ 3 EFZG). Voraussetzung ist, dass dein Arbeitsverhältnis schon vier Wochen ununterbrochen besteht. Das gilt im Minijob genauso wie in jedem anderen Job.

Melde dich so früh wie möglich krank. Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, brauchst du spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung; der Arbeitgeber darf sie auch früher verlangen (§ 5 EFZG). Bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die Bescheinigung in den meisten Fällen elektronisch bei der Krankenkasse ab; Privathaushalte sind von diesem Verfahren ausgenommen.

Wichtig zu wissen: Nach den sechs Wochen gibt es aus dem Minijob kein Krankengeld, weil der Minijob selbst keinen Anspruch darauf begründet. Kleine Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten bekommen einen Großteil der Lohnfortzahlung über die Umlage U1 erstattet, die Kosten sind also für viele Arbeitgeber überschaubar.

Werden Feiertage im Minijob bezahlt?

Ja. Fällt ein Arbeitstag wegen eines gesetzlichen Feiertags aus, muss der Arbeitgeber den Lohn zahlen, den du an diesem Tag verdient hättest (§ 2 EFZG). Das gilt, wenn du an diesem Tag sonst gearbeitet hättest. Arbeitest du zum Beispiel immer montags, wird der Ostermontag bezahlt; arbeitest du nie montags, ergibt sich daraus kein zusätzlicher Anspruch.

Der Arbeitgeber darf die ausgefallenen Feiertagsstunden nicht einfach nacharbeiten lassen. Der Feiertagslohn zählt wie normaler Lohn zu deinem Verdienst und damit auch zur Minijob-Grenze.

Welche weiteren Rechte habe ich im Minijob?

Die wesentlichen Arbeitsbedingungen, etwa Lohn, Arbeitszeit und Urlaub, muss dir der Arbeitgeber schriftlich mitteilen (Nachweisgesetz). Für eine Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen, in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Nach sechs Monaten greift in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten zusätzlich das Kündigungsschutzgesetz.

Auch Mutterschutz, Elternzeit und der Schutz vor Benachteiligung gelten im Minijob. Und weil ein Minijob grundsätzlich rentenversicherungspflichtig ist, sammelst du Beitragszeiten für die Rente, sofern du dich nicht befreien lässt.

An wen kann ich mich wenden, wenn es Probleme gibt?

Oft hilft zuerst ein sachliches Gespräch, am besten mit deinen Stundenaufzeichnungen und dem Arbeitsvertrag zur Hand. Fragen zum Mindestlohn beantwortet das Bürgertelefon des Bundesarbeitsministeriums unter 030 60 28 00 28. Für die Kontrolle des Mindestlohns ist der Zoll zuständig.

Offene Lohnansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Viele Arbeitsverträge enthalten aber kürzere Ausschlussfristen; für den Mindestlohn selbst gelten sie nicht. Bei einem konkreten Streit helfen Gewerkschaften, Beratungsstellen oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht weiter.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Ja. 2026 beträgt er 13,90 € pro Stunde, ab 1. Januar 2027 14,60 €. Ausnahmen gibt es nur für wenige Gruppen, etwa Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung und Auszubildende (§ 22 MiLoG).
Wie viele Urlaubstage habe ich im Minijob?
Mindestens vier Wochen im Jahr: Arbeitstage pro Woche mal 4. Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind das acht Urlaubstage, bei drei Arbeitstagen zwölf. Vertrag oder Tarif können mehr vorsehen.
Muss mein Arbeitgeber zahlen, wenn ich krank bin?
Ja, bis zu sechs Wochen, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht (§ 3 EFZG). Ab dem vierten Krankheitstag brauchst du eine ärztliche Bescheinigung, auf Verlangen auch früher.
Bekomme ich im Minijob Feiertage bezahlt?
Ja, wenn du an dem Feiertag sonst gearbeitet hättest. Dann zahlt der Arbeitgeber den Lohn für die ausgefallenen Stunden (§ 2 EFZG).

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