Minijob-Grenze 2026 und 2027: was ändert sich?

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Auf einen Blick

  • 2026: 603 € im Monat, 7.236 € im Jahr.
  • Ab 1. Januar 2027: 633 € im Monat, 7.596 € im Jahr.
  • Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (14,60 € × 130 ÷ 3 = 633 €).
  • Eine 600-Euro-Grenze gab es nie; die Grenze sprang zum 1. Januar 2026 von 556 € auf 603 €.

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 €. Eine Grenze von genau 600 € gab es nie: Wer nach der Erhöhung auf 600 Euro sucht, meint meist den Sprung von 556 € auf 603 € zum 1. Januar 2026. Seit Oktober 2022 hängt die Grenze am Mindestlohn und steigt automatisch mit ihm. Dieser Ratgeber zeigt die Formel, alle Werte seit 2022 und was sich 2027 für Minijobber und Arbeitgeber ändert. Er dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 23. September 2026.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026 und 2027?

Im Jahr 2026 darfst du im Minijob regelmäßig bis zu 603 € im Monat verdienen, im Jahr also 7.236 €. Zum 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 € im Monat beziehungsweise 7.596 € im Jahr. Der Grund ist die Erhöhung des Mindestlohns von 13,90 € auf 14,60 €, die die Bundesregierung mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen hat.

Oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der Übergangsbereich, umgangssprachlich Midijob. Er reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 € im Monat, 2027 beginnt er entsprechend bei 633,01 €. Die Obergrenze von 2.000 € steht fest im Gesetz (§ 20 SGB IV) und ist nicht an den Mindestlohn gekoppelt.

Wie wird die Minijob-Grenze berechnet?

§ 8 Abs. 1a SGB IV legt die Formel fest: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Die Zahl 130 steht für zehn Wochenstunden über ein Jahr (10 × 52 = 520 Stunden, geteilt durch 12 Monate ergibt rund 43,3 Stunden, also 130 ÷ 3). Die Grenze ist damit so bemessen, dass ein Minijob zum Mindestlohn immer etwa zehn Stunden pro Woche erlaubt.

Für 2026 heißt das 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet 603 €. Für 2027 ergibt 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet 633 €. Die Minijob-Zentrale veröffentlicht den neuen Wert jeweils vor dem Jahreswechsel.

Ab wann gilt welche Grenze, und was ist mit 600 Euro?

Bis September 2022 lag die Grenze viele Jahre fest bei 450 €. Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 € zum 1. Oktober 2022 wurde sie auf 520 € erhöht und an den Mindestlohn gekoppelt. Seitdem steigt sie mit jeder Mindestlohnerhöhung.

Eine Erhöhung auf genau 600 € gab es nie. Wer danach sucht, meint in aller Regel den letzten großen Sprung: Zum 1. Januar 2026 stieg die Grenze von 556 € auf 603 €, also knapp über 600 €. Die Tabelle zeigt alle Werte.

Minijob-Grenze und Mindestlohn seit 2022
ZeitraumMindestlohnGrenze pro MonatGrenze pro Jahr
bis September 2022nicht gekoppelt450 €5.400 €
Oktober 2022 bis Dezember 202312,00 €520 €6.240 €
202412,41 €538 €6.456 €
202512,82 €556 €6.672 €
202613,90 €603 €7.236 €
ab 1. Januar 202714,60 €633 €7.596 €

Was ändert sich 2027 für Minijobber und Arbeitgeber?

Wer nach Stunden und zum Mindestlohn bezahlt wird, muss nichts tun: Der Stundenlohn steigt kraft Gesetzes auf 14,60 €, und die höhere Grenze fängt das auf. Genauer hinschauen sollten alle mit einem festen Monatslohn. Wer 2026 zum Beispiel 603 € für 43,3 Stunden im Monat bekommt, verdient rechnerisch 13,92 € pro Stunde. Das liegt ab 2027 unter dem Mindestlohn, also muss der Lohn steigen oder die Stundenzahl sinken.

Wer bisher knapp unter der Grenze lag und gern mehr arbeiten möchte, kann ab 2027 bis 633 € verdienen, ohne den Minijob-Status zu verlieren. Das geht aber nicht automatisch: Mehr Stunden oder mehr Lohn brauchen eine Änderung des Arbeitsvertrags. Umgekehrt kann ein Job, der 2026 knapp über 603 € und damit im Übergangsbereich liegt, 2027 bei gleichem Verdienst unter die neue Grenze fallen. Dann ändern sich Meldung und Abgaben; Arbeitgeber klären das am besten rechtzeitig mit der Minijob-Zentrale.

Was bleibt vom Minijob-Verdienst netto?

Im gewerblichen Minijob zahlst du keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn der Arbeitgeber wie üblich pauschal versteuert. Abgezogen wird nur dein Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %. An der Grenze von 603 € sind das 21,71 €, ausgezahlt werden also 581,29 €. Mit bewilligter Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bekommst du die vollen 603 €.

Eine Ausnahme gilt bei sehr kleinen Verdiensten: Unter 175 € im Monat wird der Rentenbeitrag trotzdem aus 175 € berechnet (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, § 163 Abs. 8 SGB VI). Der Arbeitgeber zahlt seine Pauschale nur vom echten Lohn, den Rest trägst du. Bei 100 € Lohn sind das 17,55 € statt 3,60 €. Das gilt nicht, wenn du daneben eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung hast und die Verdienste zusammen mindestens 175 € erreichen, etwa neben einem Hauptjob: Dann bleibt es bei 3,60 €. Mit Befreiung entfällt auch dieser Beitrag.

Deinen genauen Betrag, auch mit Befreiungsantrag, rechnet der Minijob-Rechner aus. Liegt dein Verdienst über der Grenze, zeigt der Midijob-Rechner, was im Übergangsbereich netto bleibt.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Minijob-Grenze von 633 €?
Ab dem 1. Januar 2027, gleichzeitig mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 €. Bis zum 31. Dezember 2026 gilt 603 €.
Wurde die Minijob-Grenze auf 600 Euro erhöht?
Nicht auf genau 600 €. Zum 1. Januar 2026 stieg die Grenze von 556 € auf 603 €, ab 2027 sind es 633 €. Der Wert ergibt sich jeweils aus dem Mindestlohn.
Wie viel darf ich im Minijob im Jahr verdienen?
2026 bis zu 7.236 €, 2027 bis zu 7.596 €. Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst im Jahresdurchschnitt; einzelne Monate dürfen darüber liegen, wenn der Durchschnitt passt.
Muss ich zum Jahreswechsel 2027 etwas tun?
Bei Stundenlohn zum Mindestlohn meist nicht. Mit festem Monatslohn solltest du prüfen, ob Lohn geteilt durch Stunden ab 2027 mindestens 14,60 € ergibt. Mehr Stunden bis zur neuen Grenze brauchen eine Vertragsänderung.

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