Minijob anmelden: Ablauf und Kosten für Arbeitgeber
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Auf einen Blick
- Zuständig für alle Minijobs ist die Minijob-Zentrale, egal bei welcher Krankenkasse der Minijobber versichert ist.
- Anmeldung mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn; in manchen Branchen zusätzlich eine Sofortmeldung am ersten Arbeitstag.
- Gewerblich 2026: 31,17 % plus Unfallversicherung, im Privathaushalt 14,62 % insgesamt. Die Krankenversicherungspauschale darin fällt nur bei gesetzlich Versicherten an.
- Privathaushalte können 20 % der Kosten von der Steuer abziehen, höchstens 510 € im Jahr.
Einen Minijob meldet der Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale an, nicht der Minijobber: Unternehmen per elektronischer Meldung aus dem Lohnprogramm, Privathaushalte mit dem Haushaltsscheck. 2026 zahlt ein gewerblicher Arbeitgeber rund 31,17 % Abgaben auf den Lohn plus Unfallversicherung, an der Grenze von 603 € also 790,95 € im Monat. Im Privathaushalt sind es 14,62 % einschließlich Unfallversicherung, bei einer privat krankenversicherten Hilfe 9,62 %. Dieser Ratgeber zeigt die Schritte, die Fristen und alle Abgaben in einer Tabelle. Er dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 23. September 2026.
Wer meldet einen Minijob an?
Die Anmeldung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Zuständige Stelle ist die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie zieht die Abgaben für alle Minijobs ein, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Minijobber versichert ist.
Als Minijobber musst du dich also nicht selbst anmelden. Du gibst deinem Arbeitgeber aber die nötigen Angaben: deine Rentenversicherungsnummer, bei individueller Versteuerung deine Steuer-Identifikationsnummer, eine Erklärung zu weiteren Jobs und gegebenenfalls den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
Wie läuft die Anmeldung im Unternehmen ab?
Erstens braucht der Betrieb eine Betriebsnummer. Sie wird beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt, falls noch keine vorhanden ist. Zweitens wird der Minijobber elektronisch angemeldet, über ein systemgeprüftes Lohnprogramm oder das SV-Meldeportal der Sozialversicherung. Die Frist nach § 6 DEÜV: mit der ersten folgenden Lohnabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beginn.
In einigen Branchen verlangt § 28a Abs. 4 SGB IV zusätzlich eine Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsaufnahme, zum Beispiel im Bau, in der Gastronomie, in der Gebäudereinigung oder im Transport- und Logistikgewerbe. Außerdem meldet der Betrieb den Minijobber bei seiner Berufsgenossenschaft zur Unfallversicherung.
Danach laufen die Abgaben monatlich: Der Beitragsnachweis muss spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags bei der Minijob-Zentrale sein, die Zahlung am drittletzten Bankarbeitstag des Monats. Endet der Minijob, folgt eine Abmeldung. Wer zu spät zahlt, muss mit einem Säumniszuschlag von 1 Prozent pro angefangenem Monat rechnen.
Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber 2026?
Zum Lohn kommen Pauschalabgaben, die allein der Arbeitgeber trägt. Im gewerblichen Minijob sind das 2026 zusammen 31,17 % plus der Beitrag zur Unfallversicherung, der je nach Berufsgenossenschaft unterschiedlich hoch ist. An der Grenze von 603 € ergibt das 187,95 € Abgaben, zusammen 790,95 € im Monat.
Zwei Posten hängen vom Einzelfall ab. Die Krankenversicherungspauschale von 13 % fällt nur an, wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist; bei privat Versicherten liegt die Summe bei 18,17 %, also 712,56 € bei 603 € Lohn. Dasselbe gilt im Privathaushalt für die 5 %: Ist die Hilfe privat krankenversichert, sind es 9,62 % statt 14,62 %, also 661,01 € statt 691,16 €. Die Umlage U1 zahlen nur Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten, dafür erstattet die Minijob-Zentrale ihnen 80 Prozent der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Die 2-prozentige Pauschsteuer ist optional: Der Arbeitgeber kann den Minijob auch nach den Lohnsteuermerkmalen des Minijobbers abrechnen. In der Praxis wird sie aber meist gewählt, weil der Lohn damit für den Minijobber steuerfrei bleibt.
| Abgabe | Gewerblicher Minijob | Privathaushalt |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (nur gesetzlich Versicherte) | 13 % | 5 % |
| Rentenversicherung | 15 % | 5 % |
| Pauschsteuer | 2 % | 2 % |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % | 0,8 % |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | entfällt |
| Unfallversicherung | Beitrag an die Berufsgenossenschaft | 1,6 % |
| Summe | 31,17 % zzgl. Unfallversicherung (privat versichert: 18,17 %) | 14,62 % (privat versichert: 9,62 %) |
| Kosten bei 603 € Lohn | 790,95 € zzgl. Unfallversicherung (privat versichert: 712,56 €) | 691,16 € (privat versichert: 661,01 €) |
Wie funktioniert der Haushaltsscheck?
Für Minijobs im Privathaushalt, etwa Putzhilfe, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung, gibt es ein vereinfachtes Verfahren: den Haushaltsscheck. Du meldest die Haushaltshilfe online oder per Formular bei der Minijob-Zentrale an. Sie vergibt die Betriebsnummer, berechnet die Abgaben und meldet die Hilfe auch zur Unfallversicherung an.
Die Abgaben zieht die Minijob-Zentrale per SEPA-Lastschrift zweimal im Jahr ein: Ende Juli für Januar bis Juni und Ende Januar für Juli bis Dezember des Vorjahres. Änderungen beim Lohn meldest du mit einem neuen Haushaltsscheck.
Der Vorteil für Privathaushalte: Nach § 35a Abs. 1 EStG ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Kosten, höchstens um 510 € im Jahr. Die Minijob-Zentrale schickt dafür zu Jahresbeginn eine Bescheinigung.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber nach der Anmeldung?
Minijobber sind Arbeitnehmer mit denselben Grundrechten wie Vollzeitkräfte: Mindestlohn, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen müssen schriftlich festgehalten werden (Nachweisgesetz), und gewerbliche Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit aufzeichnen (§ 17 MiLoG).
Wird ein Minijob gar nicht oder zu spät gemeldet, fordern die Sozialversicherungsträger die Abgaben nach, dazu können Säumniszuschläge kommen. Wer unsicher ist, ob eine Tätigkeit als Minijob durchgeht, fragt am besten vorab bei der Minijob-Zentrale nach; das kostet nichts und erspart spätere Korrekturen.
Häufige Fragen
- Wo melde ich einen Minijobber an?
- Bei der Minijob-Zentrale, und zwar elektronisch über ein Lohnprogramm oder das SV-Meldeportal, spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn. Privathaushalte nutzen den Haushaltsscheck.
- Was kostet ein Minijobber auf 603-Euro-Basis?
- Im Unternehmen 790,95 € im Monat (31,17 % Abgaben) zuzüglich Unfallversicherung, bei privat krankenversicherten Minijobbern 712,56 €. Im Privathaushalt 691,16 € einschließlich Unfallversicherung, bei einer privat krankenversicherten Hilfe 661,01 €.
- Muss sich der Minijobber selbst anmelden?
- Nein. Die Anmeldung übernimmt immer der Arbeitgeber. Der Minijobber liefert nur die nötigen Angaben, etwa die Rentenversicherungsnummer und eine Erklärung zu weiteren Jobs.
- Kann ich eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen?
- Ja. Für einen Minijob im Privathaushalt ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Kosten, höchstens 510 € im Jahr (§ 35a EStG). Die Bescheinigung dafür schickt die Minijob-Zentrale.
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Quellen
- Minijob-Zentrale, Minijob-Magazin: Minijob-Beiträge 2026 (16.12.2025, abgerufen 23.09.2026)
- Minijob-Zentrale: Beitragszahlung und Fälligkeitstermine (abgerufen 23.09.2026)
- Minijob-Zentrale: Abgaben, Steuern und Fristen bei Haushaltshilfen (abgerufen 23.09.2026)
- Minijob-Zentrale, Minijob-Magazin: Umlageverfahren im Minijob (abgerufen 23.09.2026)
- § 249b SGB V: Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung nur für gesetzlich Versicherte, 13 % bzw. 5 % im Privathaushalt (gesetze-im-internet.de, abgerufen 23.09.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: SV-Meldeportal löst sv.net ab (abgerufen 23.09.2026)
- § 6 DEÜV: Anmeldung (gesetze-im-internet.de, abgerufen 23.09.2026)
- § 28a SGB IV: Meldepflicht, Sofortmeldung in Abs. 4 (gesetze-im-internet.de, abgerufen 23.09.2026)
- § 35a EStG: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (gesetze-im-internet.de, abgerufen 23.09.2026)
