So rechnet unser Brutto-Netto-Rechner
Ein Nettogehalt ist nur so gut wie die Rechnung dahinter. Hier steht, nach welchen Regeln unser Rechner arbeitet, wie wir das automatisch prüfen, was er bewusst nicht abbildet und wie du einen Fehler meldest.
Steuerjahr 2026 · Werte zuletzt geprüft: Juni 2026 · Rechenkern: Lohnsteuer2026.xml, Stand 23. Oktober 2025
Rechenkern: der amtliche Programmablaufplan
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht für jedes Jahr einen Programmablaufplan (PAP) für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer. Lohnabrechnungsprogramme setzen ihn um. Unser Rechner ist eine Umsetzung des PAP 2026 (veröffentlicht am 12. November 2025) nach dessen Pseudocode Lohnsteuer2026.xml, Stand 23. Oktober 2025.
Nach dem PAP berechnet werden die Lohnsteuer in allen sechs Steuerklassen mit der amtlichen Vorsorgepauschale, der Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone sowie die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer, in die die Kinderfreibeträge eingehen. Die Steuerklassen V und VI laufen über das amtliche Sonderverfahren.
Die Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) rechnen wir mit den Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen 2026, einschließlich Minijob, Übergangsbereich, Pflegezuschlag für Kinderlose und Abschlag für Kinder.
Automatische Prüfung gegen amtliche Prüfwerte
Zum PAP gehören zwei amtliche Prüftabellen (Anlage 1, S. 39 und 40) mit der Jahreslohnsteuer für ausgewählte Bruttolöhne in allen sechs Steuerklassen. Vor jeder Veröffentlichung wird unser Rechenkern automatisch gegen alle 516 Werte getestet. Weicht auch nur ein Wert um einen Euro ab, schlägt die Prüfung fehl.
| Prüftabelle | Fall | Werte |
|---|---|---|
| Allgemeine Jahreslohnsteuer | in allen Zweigen gesetzlich versichert | 258 |
| Besondere Jahreslohnsteuer | in keinem Zweig gesetzlich versichert: privat kranken- und pflegeversichert, ohne gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung | 258 |
| Zusammen | 516 | |
Was die Prüfung abdeckt und was nicht
- Der PKV-Weg, den du im Rechner auswählst (privat kranken- und pflegeversichert, aber renten- und arbeitslosenversichert), ist nicht Teil der amtlichen Tabellen. Er folgt dem PAP und ist durch eigene Tests abgesichert, nicht durch amtliche Prüfwerte.
- Die Prüftabellen enthalten nur die Jahreslohnsteuer. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben (nach den Rechengrößen 2026 unten) sind durch eigene Tests abgesichert. Der Rechner verwendet denselben Rechenkern mit dem monatlichen Lohnzahlungszeitraum des PAP.
- Nicht abgebildet: das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor), sonstige Bezüge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und Abfindungen, Sachbezüge wie ein Firmenwagen, Versorgungsbezüge, der Altersentlastungsbetrag und auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibeträge.
- Deshalb kann eine einzelne Lohnabrechnung abweichen. Der Rechner ist eine unverbindliche Berechnung und ersetzt weder eine Lohnabrechnung noch eine Steuerberatung.
Rechengrößen 2026
Diese Werte verwendet der Rechenkern. Die Seite liest sie direkt aus dem Code.
| Grundfreibetrag | 12.348 € im Jahr (§ 32a EStG) |
|---|---|
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € im Jahr |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer, Freigrenze 20.350 € Lohnsteuer im Jahr (Steuerklasse III: 40.700 €) |
| Kirchensteuer | 9 % der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 % |
| Rentenversicherung | 9,3 % Arbeitnehmeranteil, bis 101.400 € im Jahr |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % Arbeitnehmeranteil, bis 101.400 € im Jahr |
| Krankenversicherung | 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 %), bis 69.750 € im Jahr |
| Pflegeversicherung | 1,8 % Arbeitnehmeranteil (Sachsen 2,3 %), kinderlos ab 23 Jahren 2,4 %, ab dem 2. Kind je 0,25 Prozentpunkte weniger, bis 69.750 € im Jahr |
| Minijob | bis 603 € im Monat |
| Übergangsbereich (Midijob) | bis 2.000 € im Monat |
Voreinstellung des Rechners
Solange du nichts änderst, rechnet der Rechner mit Nordrhein-Westfalen, 30 Jahren, keinen Kindern, ohne Kirchensteuer und gesetzlich versichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Die Annahmen stehen immer direkt unter dem Ergebnis.
Aktualität
Steuerjahr 2026. Die Werte wurden zuletzt im Juni 2026 geprüft. Das Datum ändert sich nur mit einer tatsächlichen Neuprüfung.
Verantwortung und Korrekturen
Herausgeber des Rechners ist die Nomado24 UG (haftungsbeschränkt). Verantwortlich für die Methodik ist Anton Petuchow, Mitgründer und Geschäftsführer. Wenn du einen Fehler findest, schick uns Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland und, wenn möglich, die Werte deiner Lohnabrechnung. Bestätigte Fehler korrigieren wir im Rechenkern, danach läuft die automatische Prüfung erneut.
Quellen
- BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026
- § 32a EStG (Einkommensteuertarif)
- Sozialversicherungsrechengrößen 2026 (BMAS)
- § 241 SGB V (allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung)
- § 242a SGB V (durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz)
- § 55 SGB XI (Beitragssatz Pflegeversicherung)
- § 341 SGB III (Beitragssatz Arbeitslosenversicherung)
- § 3 SolZG 1995 (Freigrenze Solidaritätszuschlag)
- § 8 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze)
- § 20 SGB IV (Übergangsbereich)
