Steuerklassen in Deutschland: I bis VI einfach erklärt
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Auf einen Blick
- Die Steuerklasse legt nur fest, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, nicht wie hoch deine Jahressteuer am Ende ausfällt.
- Es gibt sechs Klassen: I für Alleinstehende, II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag, III, IV und V für Verheiratete, VI für jedes zweite und weitere Arbeitsverhältnis.
- Nach der Heirat werdet ihr automatisch in IV/IV eingestuft. III/V und IV/IV mit Faktor müsst ihr aktiv beantragen.
- III/V bringt monatlich mehr netto, wenn die Einkommen stark auseinanderliegen, führt aber zur Pflichtveranlagung und oft zu einer Nachzahlung.
- Der Wechsel läuft online über ELSTER, ist mehrmals im Jahr möglich und wirkt ab dem Folgemonat; für das laufende Jahr muss der Antrag rechtzeitig vor Jahresende vorliegen.
Die Steuerklasse ist einer der ersten deutschen Begriffe, über den du bei einem neuen Job stolperst, und einer der am häufigsten missverstandenen. Sie ist weder ein Steuersatz noch eine Aussage darüber, wie viel Steuern du am Ende des Jahres wirklich zahlst. Sie steuert ausschließlich, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Dieser Ratgeber erklärt die sechs Klassen von I bis VI, wer welche automatisch bekommt, welche drei Kombinationen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften offenstehen, warum die Kombination III/V bei der Steuererklärung so oft für lange Gesichter sorgt und wie du die Klasse 2026 online über ELSTER wechselst. Das ist Orientierung und keine Steuerberatung: Im Zweifel entscheidet dein Finanzamt oder ein Steuerberater über deinen Einzelfall.
Was eine Steuerklasse tatsächlich macht
Eine Steuerklasse ist kein Steuersatz und keine Kategorie von Steuerzahlern. Sie ist eine Einstellung, mit der die Lohnbuchhaltung deines Arbeitgebers ausrechnet, wie viel Lohnsteuer sie jeden Monat einbehalten und ans Finanzamt abführen muss. Deutschland kennt sechs davon, nummeriert von I bis VI, und § 38b Einkommensteuergesetz (EStG) legt fest, wer in welche gehört.
Technisch funktioniert das über Freibeträge: Die Klasse sagt der Abrechnung, welche steuerfreien Beträge sie in die monatliche Hochrechnung einbauen darf. Dazu gehören der Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 € liegt, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale. Eine Klasse mit vielen eingebauten Freibeträgen behält wenig ein, eine Klasse ohne Freibeträge behält viel ein.
Genau deshalb ist die Klasse für deinen Kontostand jeden Monat sehr wichtig und für deine tatsächliche Steuerschuld fast bedeutungslos. Dein Arbeitgeber berechnet nie deine echte Einkommensteuer. Er macht nur eine monatliche Schätzung, und die Steuerklasse entscheidet, wie großzügig oder wie vorsichtig diese Schätzung ausfällt.
Die sechs Klassen und wer welche bekommt
Klasse I ist die Standardklasse für Alleinstehende: ledig, geschieden, verwitwet nach dem Sonderjahr, dauernd getrennt lebend oder verheiratet mit einem Ehepartner, der außerhalb der EU und des EWR lebt. Klasse II ist Klasse I plus den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Sie setzt voraus, dass mindestens ein Kind in deinem Haushalt gemeldet ist, für das du Kindergeld erhältst, und dass keine weitere erwachsene Person mit dir zusammen wirtschaftet. Klasse II wird nicht automatisch vergeben, du musst sie beantragen.
Die Klassen III, IV und V stehen nur Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften offen, die beide in Deutschland leben und nicht dauernd getrennt sind. Klasse III trägt den doppelten Grundfreibetrag, Klasse V trägt keinen, weil er beim Partner in III liegt. Klasse IV behandelt jeden Partner so, als wäre er alleinstehend. Nach der Heirat meldet das Standesamt die Eheschließung, und beide Partner landen automatisch in IV/IV. Alles andere passiert nur auf Antrag.
Klasse VI ist die Klasse, die sich niemand aussucht. Sie gilt für dein zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis und enthält überhaupt keine Freibeträge, weil diese schon in deinem ersten Job verbraucht werden. Klasse VI greift außerdem als Notfallvariante, wenn dein Arbeitgeber deine Lohnsteuerdaten nicht abrufen kann, etwa weil deine Steuer-Identifikationsnummer fehlt. Für Neuankömmlinge ist das ein teurer und häufiger Fehlstart: Der erste Gehaltszettel sieht dann dramatisch schlechter aus als erwartet. Sobald die Nummer nachgereicht ist, wird korrigiert.
Ehepaare: IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor
IV/IV ist der Ausgangszustand. Beide Partner werden abgerechnet, als wären sie alleinstehend, jeder bringt seinen eigenen Grundfreibetrag mit. Das passt gut, wenn beide ähnlich viel verdienen: Der monatliche Abzug liegt dann nah an der tatsächlichen Jahressteuer, und die Steuererklärung endet meist mit einer kleinen Erstattung oder einer kleinen Nachzahlung.
III/V verschiebt Freibeträge zwischen den Partnern. Der Partner in III bekommt den doppelten Grundfreibetrag und zahlt monatlich auffällig wenig, der Partner in V bekommt keinen und zahlt auf ein oft bescheidenes Gehalt einen erschreckend hohen Abzug. Gemeinsam bleibt dem Paar monatlich mehr netto, wenn die Einkommen weit auseinanderliegen. Je ähnlicher die Gehälter, desto weniger bringt die Kombination und desto größer wird das Risiko einer Nachzahlung.
IV/IV mit Faktor ist der ruhige Mittelweg (§ 39f EStG). Das Finanzamt berechnet aus euren beiden erwarteten Jahresgehältern einen Faktor und wendet ihn auf den Lohnsteuerabzug beider Partner in Klasse IV an. Jeder zahlt dann ungefähr den Anteil an der gemeinsamen Steuer, den er nach seinem Einkommen auch wirklich trägt. Der Abzug liegt am nächsten an der späteren Jahressteuer, dafür müsst ihr den Faktor beantragen, und er gilt jeweils nur für einen begrenzten Zeitraum.
Ein Hinweis mit Blick nach vorn: Der Gesetzgeber hat grundsätzlich beschlossen, die Klassen III und V künftig in das Faktorverfahren zu überführen. Der Umstieg ist angekündigt, aber noch nicht in Kraft. Wenn du langfristig planst, lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Mitteilung des Bundesfinanzministeriums statt auf ältere Ratgebertexte.
Warum die Klasse deine Jahressteuer nicht verändert
Ehepaare werden in Deutschland standardmäßig zusammen veranlagt, und zwar nach dem Splittingverfahren: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, auf die Hälfte wird der Tarif angewendet, und das Ergebnis wird verdoppelt. Dieses Ergebnis hängt nur vom gemeinsamen Einkommen ab. Welche Steuerklassen im Laufe des Jahres auf euren Gehaltszetteln standen, spielt dafür keine Rolle.
Die Steuerklasse ist also nichts anderes als ein Vorauszahlungsplan. Was zu viel einbehalten wurde, kommt als Erstattung zurück. Was zu wenig einbehalten wurde, wird als Nachzahlung fällig. III/V macht euch übers Jahr nicht reicher, es zieht Geld nur nach vorn. Das kann trotzdem sinnvoll sein, etwa wenn ihr Liquidität für laufende Kosten braucht, aber es ist eine Frage des Zeitpunkts, nicht der Höhe.
Eine echte Ausnahme solltest du kennen: Lohnersatzleistungen werden aus deinem Nettogehalt berechnet und folgen damit der Steuerklasse, die im maßgeblichen Zeitraum galt. Das betrifft unter anderem Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld. Paare, die ein Kind erwarten, wechseln den später betreuenden Elternteil deshalb oft rechtzeitig in Klasse III. Die Fristen und Bemessungszeiträume sind streng geregelt und unterscheiden sich je Leistung, deshalb kläre das vorab mit der zahlenden Stelle und nicht erst im Antrag.
Warum III/V bei der Steuererklärung so oft überrascht
Der Abzug in III/V beruht auf einer Annahme: Das Modell unterstellt, dass der Partner in Klasse III den Löwenanteil des gemeinsamen Einkommens verdient und der Partner in Klasse V vergleichsweise wenig beisteuert. Trifft diese Annahme nicht zu, weil beide ordentlich verdienen oder weil das kleinere Gehalt im Jahresverlauf gestiegen ist, hat das Paar über zwölf Monate zu wenig Lohnsteuer abgeführt. Die Differenz taucht in einem Bescheid auf, nicht in der Gehaltsabrechnung.
Dazu kommt eine Pflicht, die viele nicht auf dem Schirm haben: Wer die Kombination III/V oder das Faktorverfahren nutzt, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das ist eine Pflichtveranlagung nach § 46 EStG mit einer Abgabefrist, keine freiwillige Option. Ein Brief vom Finanzamt mit einer Erinnerung ist für viele Neuankömmlinge der erste Kontakt mit dieser Regel, und Verspätungszuschläge sind vermeidbar.
Praktisch heißt das: Wenn ihr III/V wählt, behandelt das monatliche Mehr an Netto nicht als Gehaltserhöhung, sondern legt einen Teil davon zurück. Wenn euch diese Unsicherheit stört, sind IV/IV oder das Faktorverfahren die nervenschonendere Wahl. Mit unserem Netto-Gehalt-Rechner für Deutschland kannst du dasselbe Bruttogehalt durch die verschiedenen Klassen schicken und die monatlichen Unterschiede direkt vergleichen, bevor ihr euch entscheidet.
Steuerklasse wechseln: so läuft es 2026
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können ihre Kombination im laufenden Jahr ändern und sind dabei nicht mehr auf einen einzigen Wechsel pro Kalenderjahr beschränkt. Ein Wechsel wirkt ab dem Monat, der auf die Bearbeitung durch das Finanzamt folgt. Damit er sich noch auf das laufende Jahr auswirkt, muss der Antrag rechtzeitig vor Jahresende vorliegen; § 39 EStG setzt dafür den 30. November als Stichtag.
Der Wechsel ist ein Formular, kein Termin. Verheiratete reichen den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten oder Lebenspartnern über ELSTER ein, das eigene Online-Portal der Steuerverwaltung. Du brauchst dafür ein kostenloses Konto und eine einmalige Aktivierung per Post, plan also ein paar Tage Vorlauf ein. Für Klasse II gibt es einen eigenen Antrag, die Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Anlässe, bei denen sich ein Blick auf die Klasse lohnt: Heirat, Trennung, Geburt eines Kindes, ein Partner verliert oder beginnt einen Job, eine deutliche Gehaltsänderung, eine geplante Elternzeit und die Aufnahme eines zweiten Arbeitsverhältnisses. Die Lohnbuchhaltung bemerkt nichts davon von allein, und das Finanzamt handelt nur auf deinen Antrag. Ist der Wechsel bearbeitet, fließt die neue Klasse über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) automatisch in die Abrechnung. Du musst deinem Arbeitgeber also nichts schicken.
Häufige Fragen
- Welche Steuerklasse bekomme ich, wenn ich allein nach Deutschland ziehe?
- In der Regel Klasse I. Bist du verheiratet und dein Ehepartner lebt in einem anderen EU- oder EWR-Staat, kann Klasse III auf Antrag möglich sein; lebt der Partner außerhalb der EU und des EWR, bleibt es normalerweise bei Klasse I. Wichtig: Ohne deine Steuer-Identifikationsnummer kann dein Arbeitgeber die Daten nicht abrufen und muss nach Klasse VI abrechnen, was viel zu viel Lohnsteuer kostet.
- Ändert ein Steuerklassenwechsel, wie viel Steuern ich im Jahr zahle?
- Nein. Die Steuerklasse verändert nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die endgültige Jahressteuer ergibt sich aus deinem zu versteuernden Einkommen und bei Ehepaaren aus dem Splittingverfahren. Zu viel Einbehaltenes wird erstattet, zu wenig Einbehaltenes nachgefordert.
- Ist III/V immer besser als IV/IV?
- Nein. III/V erhöht das gemeinsame monatliche Netto vor allem dann, wenn die Einkommen deutlich auseinanderliegen. Bei ähnlichen Gehältern bringt die Kombination wenig und erhöht das Risiko einer Nachzahlung. IV/IV mit Faktor liegt am nächsten an der tatsächlichen Jahressteuer und vermeidet Überraschungen.
- Wie oft dürfen wir die Steuerklasse wechseln?
- Mehrmals im Jahr. Die frühere Beschränkung auf einen Wechsel pro Kalenderjahr gilt nicht mehr. Der Wechsel wirkt ab dem Folgemonat der Bearbeitung, und für das laufende Jahr muss der Antrag rechtzeitig vor Jahresende beim Finanzamt sein (§ 39 EStG nennt den 30. November).
- Müssen wir mit III/V eine Steuererklärung abgeben?
- Ja. Die Kombination III/V und das Faktorverfahren führen zur Pflichtveranlagung nach § 46 EStG, die Steuererklärung ist also verpflichtend und fristgebunden. Bei IV/IV ohne weitere Besonderheiten ist die Abgabe dagegen meist freiwillig und lohnt sich trotzdem oft.
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